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Übernahme der Kosten Integrationskurs bei Hartz4-Bezug (Gelesen: 2.590 mal)
K1982
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i4a rocks!


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03.02.2020 um 14:16:11
 
  • Antrag auf Hartz4 formlos und zunächst ohne weitere Unterlagen im Mai 2019 gestellt
  • vollständige Unterlagen lagen im August vor und wurden eingereicht
  • Besuch Integrationskurs seit September
  • Bescheid Hartz4 Mitte Dezember mit Bewilligung ab September
  • Innerhalb Wochenfrist Antrag auf Übernahme der Kurskosten beim Bildungsträger
    (Bildungsträger war seit Juli im Bild, daß Hartz4-Antrag läuft. Es wurde aber abgelehnt, vor Vorlage des Bewilligungsbescheids einen Antrag zu stellen)
  • Weiterleitung des Antrags durch den Bildungsträger erst im Januar.
  • Bewilligung der Kostenübernahme durch die BaMF noch im Januar aber erst ab Januar.

Sofortiger Widerspruch mit Hinweis, daß eine eventuelle Bearbeitungszeit für den Antrag auf HartzIV nicht zum Nachteil des Beziehers ausfallen dürfte, wurde bereits abgelehnt. Das kann doch irgendwie nicht sein. Was ist da passiert und wie geht man hier sinnvoll weiter vor?

Im Widerspruchsbescheid findet sich auch folgender Absatz "Darüber hinaus kann ein Teilnahmeberechtigter von der Pflicht zur Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn diese unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände und wirtschaftlichen Situation eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Solch ein persönlicher Härtefall liegt vor, wenn Sie sonstige Nachweise über das Vorliegen einer finanziellen Bedürftigkeit (z.B. Bescheid über Wohngeld, BaFöG, Kindergeldzuschlag, Bezüge nach Asylbewerberleistungsgesetz, Befreiung von KiTa-Gebühren, Befreiung von GEZ-Gebühren, örtliches Sozialticket)." HartzIV-Bezug ist kein Härtefall? Ich verstehe es nicht.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 03.02.2020 um 18:11:07
 
Hallo,

Widerspruch schriftlich einlegen.
Die begründenden Unterlagen (Bewilligung) in Kopie beifügen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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K1982
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Antwort #2 - 04.02.2020 um 02:23:24
 
K1982 schrieb am 03.02.2020 um 14:16:11:
Sofortiger Widerspruch mit Hinweis, daß eine eventuelle Bearbeitungszeit für den Antrag auf HartzIV nicht zum Nachteil des Beziehers ausfallen dürfte, wurde bereits abgelehnt.



Lieber T.P.,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.  Widerspruch habe ich bereits eingelegt und der wurde ebenso abgelehnt, siehe obiges Zitat meiner Eingangsfrage.  Für mich völlig überraschend und unverständlich.  In der Begründung steht auch was von "unterhaltsverpflichteten Personen", was mit meinem Fall gar nichts zu tun hat.  Mir gegenüber ist keine Person zum Unterhalt verpflichtet, deswegen beziehe ich aktuell ja Hartz4 während ich als Vorbereitung zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt Deutsch lerne.

Die begründenden Unterlagen, sprich Bewilligungsbescheid Hartz4 ab September liegen der BaMF auch vor, sonst wäre der Antrag ja komplett abzulehnen gewesen, weil unbegründet.  Im Ablehnungsbescheid des Widerspruchs (unten in anonymisierter Kopie) wird auch explizit darauf verwiesen: "Dazu legten Sie einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II vor.  Der Leistungsbescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II wurde am XX.12.2019 ausgestellt und für den Zeitraum vom 01.09.2019 bis XX.YY.20120 (sic!) bewilligt."

Was nun?  Klage ist soweit klar, aber ich suche nach Personen oder Institutionen, die mir in der Phase der Vorbereitung zur Seite stehen können (Stichworte: Caritas, PKH, Rechtsberatungsgutschein, keine Ahnung, ...).  Was mich vor Allem interessiert ist, wie es zu dieser Entscheidung kommen konnte.  Ich bin belegt mittellos, weil Hartz4-Empfängerin und soll dann rückwirkend 800€ bezahlen?  Da muß ich laut lachen.  Aber irgendwie bleibt mir das Lachen doch im Hals stecken.

Liebe Grüße
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 04.02.2020 um 17:22:18
 
Hallo,

sorry, das hatte ich überlesen. Schnell ist halt nicht immer gut...

Es bleibt dann wohl tatsächlich nur die Klage.
Damit kommst Du an einen Punkt, an dem man sich zumindest einmal anwaltlich beraten lassen sollte.

Bezüglich der Kosten für den Anwalt gäbe es für Dich in der Tat wohl die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe (Erläuterung, falls erforderlich: Klick).

Ansonsten kann es grundsätzlich hilfreich sein, sich bei einer Migrationsberatung (gibt es auch bei Dir in der Nähe) kompetent beraten zu lassen bzw. sich kompetente Beratung anempfehlen zu lassen.
Das sind grundsätzlich die Fachmänner / -frauen mit entsprechender Erfahrung, gerade was solche administrativen Dinge angeht.

Ich selbst kann die Begründung, falls es Dich beruhigt, ebenfalls nicht nachvollziehen bei Beachtung der von Dir genannten Umstände.

Gruß
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K1982
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Antwort #4 - 05.02.2020 um 05:50:53
 
T.P.2013 schrieb am 04.02.2020 um 17:22:18:
Ich selbst kann die Begründung, falls es Dich beruhigt, ebenfalls nicht nachvollziehen bei Beachtung der von Dir genannten Umstände.


Lieber T.P.,

vielen Dank für Deine Einschätzung.  Das hilft mir sehr.  Ich war doch irgendwie ziemlich nervös.  Hoffen wir jetzt das Beste und daß am Ende alles gut wird.

Liebe Grüße
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K1982
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Antwort #5 - 27.02.2020 um 17:33:42
 
Im Merkblatt zum Integrationskurs lese ich jetzt

Zitat:
"Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder Ihnen die Zahlung wegen Ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. [...]  Bitte stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn der Kursteilnahme. Wenn Sie den Antrag während des Kurses stellen, kann die Kostenbefreiung grundsätzlich nicht rückwirkend ab Kursbeginn gewährt werden."


Ist die Klage damit nicht von Anfang an aussichtslos? Gut, grundsätzlich läßt noch Ausnahmen zu, aber wie sehen die aus?  Uns wurde gesagt, wir müssen den Antrag über den Kursträger stellen.  Kann man den Antrag auch direkt an die BamF stellen?
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T.P.2013
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Antwort #6 - 28.02.2020 um 03:18:16
 
Ich bin mit sozialrechtlichen Dingen und damit zusammenhängenden administrativen Abläufen nicht vertraut genug, um das bewerten zu können.

Vielleicht können das andere.

Insofern von meiner Seite nur noch einmal der Verweis auf:

Zitat:
Ansonsten kann es grundsätzlich hilfreich sein, sich bei einer Migrationsberatung (gibt es auch bei Dir in der Nähe) kompetent beraten zu lassen bzw. sich kompetente Beratung anempfehlen zu lassen.
Das sind grundsätzlich die Fachmänner / -frauen mit entsprechender Erfahrung, gerade was solche administrativen Dinge angeht.


Gruß
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Antwort #7 - 28.02.2020 um 10:28:08
 
Migrationsberatung haben wir versucht.  Die Kraft in unserer Stadt ist leider erkrankt.  In der Nachbarstadt sind wir auch nur mäßig vorwärtsgekommen.  Vielleicht weil es nur übers Telefon lief.
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