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Scheidungsanerkennung und sorgerecht (Gelesen: 2.102 mal)
alici88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.02.2020 um 21:28:23
 
Guten Abend an alle,

ich habe mich in der Türkei scheiden lassen und die Scheidung dann in deutschland anerkennen lassen nun zu meiner Frage in der Türkei wurde mir das Sorgerecht für unsere Tochter 10J. Zugesprochen gilt die Sorgerechtsentscheidung auch in deutschland wenn die Scheidung hier anerkannt wurde? Odet muss das Sorgerecht gesondert beantragt werden?
Danke im Voraus für alle Antworten schönen Abend und Lg an alle
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.02.2020 um 12:01:21
 
Knapp: Ein explizites Verfahren zur Anerkennung wie bei Scheidungen gibt es nicht. Die Entscheidung könnte aufgrund internationaler Verträge schon Kraft Gesetzes gültig sein (Art. 23 Abs. 1 KSÜ), das soll jetzt aber nicht weiter interessieren. Solange keine deutsche Behörde Zweifel an der Gültigkeit äußert, muss man nichts weitern unternehmen. Bei Zweifel könnte auf das KSÜ verwiesen werden.
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alici88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.02.2020 um 14:44:58
 
Also würde das jetzt heißen ich habe wie in der türkei entschieden wurde das alleinige sorgerecht für meine tochter? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Danke für die antwort
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.02.2020 um 15:41:55
 
Sofern die Entscheidung des türkischen Gerichts nicht mit erheblichen Mängeln (hohe Hürde!) belastet ist, ist davon auszugehen. Wie gesagt, im Zweifelsfall müsste die deutschen Behörde, die an der Gültigkeit zweifelt, dies selbst klären.
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alici88
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Antwort #4 - 02.02.2020 um 17:21:33
 
Ooo super das freut mich zu hören.. danke für die Antwort schönen sonntag noch lg
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