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Einbürgerung (Gelesen: 8.256 mal)
Amin2014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.01.2020 um 14:38:54
 
Hallo Team,

ich habe seit 2 Jahren einen Einbürgerungsantrag gestellt und die Behörde (Augsburg) wollte eine Sicheheitsbefragung machen. Ich habe den Termin bekommen und wurde von einigen Leuten beraten mit Anwalt hinzugehen, das was ich auch gemacht habe. Zu meiner Person: Akademiker, berufstätig, verheiratet und habe Kinder und nicht vorbestraft.
Der Anwalt ist 10 Min zum Gespräch erschienen als wir angefangen haben. Beteiligte am Gespräch: 2 Mitarbeiter der Behörde und 2 Zivilpolizisten oder Mitarbeiter vom Verfassungsschutz. Als der Anwalt reinkam haben sie versucht ihm zu erklären, dass er nichts sagen darf was er natürlich als mein Vertreter nicht akzeptieren kann, dann haben die das Gespräch beendet. Nun hat der Anwalt nach neuem Termin nachgefragt und ein Schreiben bekommen wo die wieder verlangen, dass er immer noch kommen kann aber nichts sagen darf und dass ich alles alleine beantworten muss.
Das alles kostet mich Geld und ich würde wissen wie ich weiter vorgehen soll?
Falls ich eine Absage bekomme dann werde ich eine Klage im Landesgericht München erheben und wenn nötig auch Bundesweit und Europaweit. Falls ich den Prozess gewinnen sollte, bekomme ich alle meine Aufwendungen zurück?
Ich bin Akademiker und habe an Integrationsprojekte weltweit teilgenommen (Mit Nachweisen) und habe nie Probleme gehabt.
Welche andere Möglichkeit würde es geben um alles zu beschleunigen?
Über nette Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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lottchen
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Antwort #1 - 31.01.2020 um 14:59:35
 
Warum schreibst Du nicht in Deinem alten Thema weiter? Es ist echt mühseelig, sich alle noch relevanten Informationen aus anderen Threads zusammenzusuchen.

Amin2014 schrieb am 06.02.2017 um 10:21:37:
ich bin Marokkanischer Staatsbürger ...bin auch verheiratet (Marokkanische Staatsbürgerin) und habe ein deutsches Kind.


Amin2014 schrieb am 23.06.2019 um 20:50:03:
Ich habe ...den Antrag auf Einbürgerung gestellt und einen Brief bekommen, dass es Erkenntnisse von der zuständigen Behörde gibt....Ich bin komplett sauber und nicht vorbestraft. Ich habe damals eine Moschee besucht und denke deswegen man mich befragen möchte.


Was hat denn Dein Anwalt dazu gesagt, dass die Befragung nicht stattfindet, wenn er dabei ist und nicht den Mund hält? Er muss doch vorschlagen, wie weiter vorgegangen wird.
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« Zuletzt geändert: 31.01.2020 um 15:11:43 von lottchen »  
 
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Amin2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.01.2020 um 15:25:09
 
Der Anwalt sagte, dass man ihm nicht verbieten kann zu reden und die Tage hat er auch einen Brief an denen adressiert wo er sie fragt auf welcher Basis sie dieses Gespräch machen möchten und natürlich auch mit relevanten Paragraphen und Gesetzten...
Sorry, ich hatte meine angefangenen Themen nicht mehr gefunden deswegen habe ich ein neues Thema angefangen.
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lottchen
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Antwort #3 - 31.01.2020 um 15:36:05
 
Amin2014 schrieb am 31.01.2020 um 15:25:09:
Sorry, ich hatte meine angefangenen Themen nicht mehr gefunden


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Amin2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.01.2020 um 16:48:58
 
Ok Danke!
würde mich über eine Antwort freuen.
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Amin2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.02.2020 um 11:58:47
 
Die Behörde schreibt, dass das Gespräch ist kein muss, wird aber negativ bewertet, wenn man nicht mitmacht!
Darf der Verfassungsschutz solche Gespräche führen und den Anwalt als Vertreter ausschliessen?
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Viersen
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Antwort #6 - 03.02.2020 um 13:28:02
 
Hallo Amin,

wenn die Behörde einschätzen muss, ob eine Gefährdung für die BRD vorliegt, kann sie mit den Angaben deines Rechtsanwaltes nichts anfangen. Sie muss deine Meinung und Gesinnung prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Viersen
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lottchen
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Antwort #7 - 03.02.2020 um 14:14:42
 
Du hast nur die Wahl das Gespräch ohne Deinen Anwalt zu führen oder gar nicht zu führen. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wird Dein Einbürgerungsantrag zumindest wenn das Gespräch gar nicht stattfindet dann abgelehnt. Dann hast Du aber wenigstens eine Entscheidung und kannst dagegen klagen.
Es bestehen ja offenbar Bedenken gegen Dich und die könntest Du in einem Gespräch vielleicht ausräumen. Ob es rechtens ist dass verlangt wird, dass bei diesem Gespräch der Anwalt zwar dabeisein aber nichts sagen darf weiß ich nicht. Das müsste der Anwalt aber eigentlich wissen. Habt ihr das schriftlich, dass der Anwalt nichts sagen darf? 
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Petersburger
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Antwort #8 - 03.02.2020 um 14:32:15
 
lottchen schrieb am 03.02.2020 um 14:14:42:
Du hast nur die Wahl das Gespräch ohne Deinen Anwalt zu führen oder gar nicht zu führen.

Stimmt nicht: Es gibt auch noch die Option "mit schweigendem Anwalt".
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lottchen
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Antwort #9 - 03.02.2020 um 14:55:24
 
Petersburger schrieb am 03.02.2020 um 14:32:15:
Stimmt nicht: Es gibt auch noch die Option "mit schweigendem Anwalt".


Und die bringt was außer Kosten für den TE?
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Antwort #10 - 03.02.2020 um 16:07:21
 
lottchen schrieb am 03.02.2020 um 14:55:24:
Und die bringt was außer Kosten für den TE?


Wenn es gut läuft: Die Einbürgerung.

Ich würde es auch mit schweigendem Anwalt machen und ggf. eine Unterbrechung (Besprechung im Flur) verlangen.
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Antwort #11 - 03.02.2020 um 19:12:22
 
lottchen schrieb am 03.02.2020 um 14:55:24:
Und die bringt was außer Kosten für den TE?

Das ist irrelevant.

Wenn Du alle Möglichkeiten abschließend aufzählst - "Es gibt nur ..." -, dann sollte das vollständig sein. Den Nutzen kann man zusätzlich bewerten oder es dem Fragenden überlassen.


Mir verschließt sich ohnehin, welchen Sinn die Antworten eines Anwalts anstelle des durch ihn Vertretenen haben sollen.
Es geht, soweit ich das übersehen kann, nicht um irgendeinen Vorwurf, wo man durch falsch formulierte Antworten sich selbst in Schwierigkeiten bringen kann.
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lottchen
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Antwort #12 - 03.02.2020 um 20:04:34
 
Petersburger schrieb am 03.02.2020 um 19:12:22:
Es geht, soweit ich das übersehen kann, nicht um irgendeinen Vorwurf, wo man durch falsch formulierte Antworten sich selbst in Schwierigkeiten bringen kann. 


Das sehe ich anders.

Amin2014 schrieb am 23.06.2019 um 20:50:03:
Ich habe ...den Antrag auf Einbürgerung gestellt und einen Brief bekommen, dass es Erkenntnisse von der zuständigen Behörde gibt....Ich bin komplett sauber und nicht vorbestraft. Ich habe damals eine Moschee besucht und denke deswegen man mich befragen möchte. 
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Antwort #13 - 03.02.2020 um 20:15:06
 
Dann sieh es anders.

Aber trenne Wertungen und Fakten (hier: Aufzählung von Möglichkeiten).
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Antwort #14 - 04.02.2020 um 09:04:22
 
Amin2014 schrieb am 31.01.2020 um 14:38:54:
Beteiligte am Gespräch: 2 Mitarbeiter der Behörde und 2 Zivilpolizisten oder Mitarbeiter vom Verfassungsschutz. 

So völlig aus dem hohlen Bauch heraus, wird man sicher nicht diesen Aufwand betreiben. Da liegen bestimmt Erkenntnisse vor, die diese Befragung rechtfertigen.

Es liegt doch nur am Befragten selbst, diesen Verdacht zu entkräften und alles zu erklären, wozu braucht er da einen Anwalt, wenn die Vorhaltungen völlig haltlos sind?
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