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Einbürgerung (Gelesen: 8.258 mal)
lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 04.02.2020 um 13:39:55
 
Saxonicus schrieb am 04.02.2020 um 09:04:22:
wozu braucht er da einen Anwalt, wenn die Vorhaltungen völlig haltlos sind? 

Wozu braucht man überhaupt Anwälte? Wenn man eh unschuldig ist kann man doch gleich ohne Anwalt bei Gericht oder eben so einer wichtigen Befragung aufkreuzen wandhau 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 04.02.2020 um 14:48:38
 
Saxonicus schrieb am 04.02.2020 um 09:04:22:
wenn die Vorhaltungen völlig haltlos sind

Welche Vorhaltungen?

Schrieb der TS irgend etwas von Vorhaltungen, die ihm gemacht worden sind oder werden sollen?
Dass er völlig unabhängig von eigenen Anträgen vorgeladen wurde?

Oder geht es vielmehr darum, dass er selbst einen Antrag gestellt hat, und ihm in diesem Zusammenhang Fragen gestellt werden?


Ständiges Mißtrauen gegenüber jedem und allem lähmt und schadet mehr, als es nutzt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 04.02.2020 um 14:53:35
 
Moderation:

Bitte konzentriert Euch doch auf die Fragen.

Zum Anwalt hatte der Themenstarter keine Frage, deshalb ist es auch überflüssig, dazu Antworten zu geben.
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Amin2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 09.02.2020 um 09:25:07
 
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die ganzen Einträge.
Ich werde hier in Bezug auf alle Einträge antworten.
Ich kann den deutschen Staat verstehen, wenn er solche Massnahmen macht, aber ich bin Akademiker und lebe seit fast 18 Jahren problemlos in der BRD. Es geht mir auch darum, dass bei manchen Leuten, die auch dieses Gespräch ohne Anwalt hatten viele unzulässige Fragen bekommen haben über Palästina/Israel, Erdogan... auch wenn die nicht aus diesen Ländern kommen.
Und wir haben es auch schriftlich, dass der Anwalt nichts sagen darf und dass ich mit ihm nichts besprechen kann...
Der Anwalt hat natürlich auch ein Gegenschreiben geschickt wo er sich fragt auf welcher Basis das wäre...
Er hat auch eine Seite voller Gesetze geschickt und bis jetzt noch keine Antwort von der Behörde.
Das komische als ich beim Termin bei der Behörde war und die nichts gewusst hatten von dem Anwalt, weil er 10 Min später gekommen ist, hat man mit vor seiner Ankunft gesagt dass die nur eine Sicherheitsbefragung machen werden und danach machen wir einen neuen Termin um die Aussagen zu lesen und unterschreiben, aber als die gewusst hatten dass der Anwalt kommt musste ich vor der Tür warten und dann sagte die Mitarbeiterin zu mir, dass wir wahrscheinlich einen zusätzlichen Termin benötigen werden...
Danach hat man dem Anwalt mitgeteilt, dass er nichts sagen kann und als er sich dagegen beschwert hat, hat man das Gespräch beendet.
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Amin2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 24.07.2020 um 23:10:15
 
Hallo Zusammen,

ich hatte das letzte mal geschrieben, dass die AB ein Gespräch haben wollte und als der Anwalt ankam hat man das Gespräch abgebrochen, da man ihm zum Schweigen bringen wollte. Wir haben eine Untätigkeitsklage erhoben, da der Anwalt dies nicht in Ordnung fand und diese läuft noch. Heute habe ich eine Ablehnung der Einbürgerung bekommen mit der Begründung, dass ich Kontakte zum slawistischen Umfeld hatte (Besuch einer Moschee) und dass ich kein Interesse mehr an dem Gespräch hatte wo der Anwalt nur zuschauen darf. Der Anwalt will eine Klage erheben. Was denkt ihr?
Wie ist der Prozess? Falls die Klage scheitern sollte, muss man eine landesklage machen oder Bundesklage?
Danke für eure Antworten
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 24.07.2020 um 23:41:11
 
Amin2014 schrieb am 24.07.2020 um 23:10:15:
Falls die Klage scheitern sollte, muss man eine landesklage machen oder Bundesklage?

Jetzt gibt es eine Fahrt mit dem Instanzenzug. VG Augsburg - VGH München - BVerwG (also wenn man soweit kommt).

Vor Gericht dürften dann wieder die selben Frage gestellt werden, diesmal vom Richter.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 25.07.2020 um 05:29:03
 
Du solltest möglicherweise auch bewerten, inwieweit hier bei diesen Schilderungen das verletzte Ego des Anwalts und eine falsch verstandene oder unsachgemäß angewandte Prinzipienreiterei des Anwalts eine Rolle gespielt haben könnte und ggf. über einen Wechsel des Anwalts nachdenken.

Denn im Ergebnis steht fest, dass das schlechteste denkbare Ergebnis herausgekommen ist. Die Ablehnung des Antrags.
Das hätte man auch ohne Anwalt oder mit schweigendem Anwalt haben können.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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HeFi
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Antwort #22 - 25.07.2020 um 14:08:48
 
Amin2014 schrieb am 24.07.2020 um 23:10:15:
Wir haben eine Untätigkeitsklage erhoben,

Eine Untätigkeitsklage erscheint mir in diesem Fall vorhersehbar aussichtslos, weil überflüssig (und nützt nur dem Anwalt wg Honorar), denn Zitat aus:
§ 75 - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) http://www.buzer.de/s1.htm?a=75&g=VwGO&kurz=PStG&ag=7606

"1Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, ..."


Die Behörde war (nach Aussage des TE) aber nicht untätig und hat/hatte offenbar auch "zureichende Gründe" bisher nicht zu entscheiden.

T.P.2013 schrieb am 25.07.2020 um 05:29:03:
Denn im Ergebnis steht fest, dass das schlechteste denkbare Ergebnis herausgekommen ist. Die Ablehnung des Antrags.
Das hätte man auch ohne Anwalt oder mit schweigendem Anwalt haben können.

Ich fürchte auch, dass Du nicht sachgerecht anwaltlich vertreten bist.
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Amin2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 25.07.2020 um 15:25:49
 
Hallo, ich muss ehrlich sagen, dass der Anwalt mir versichert hat, dass wenn wir die Untätigkeitsklage verlieren sollten ich sein Honorar nicht zahlen muss, ich hab bis jetzt nur die Gerichtskosten bezahlt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 25.07.2020 um 15:26:37
 
HeFi schrieb am 25.07.2020 um 14:08:48:
Die Behörde war (nach Aussage des TE) aber nicht untätig und hat/hatte offenbar auch "zureichende Gründe" bisher nicht zu entscheiden.

Das spielt keine Rolle mehr, denn die Behörde hat den Antrag mittlerweile abgelehnt. Der Bescheid ist also in die Klage einzubeziehen und die bereits erhobene Untätigkeitsklage nunmehr mit dem Ziel zu führen, den Bescheid aufzuheben und den Ast einzubürgern.
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Amin2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 25.07.2020 um 15:27:45
 
Ich hatte damals dem Anwalt vorgeschlagen mich als Zeuge zu begleiten, aber er meinte man kann einen Anwalt nicht zum Schweigen bringen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 25.07.2020 um 15:38:20
 
Amin2014 schrieb am 25.07.2020 um 15:27:45:
Ich hatte damals dem Anwalt vorgeschlagen mich als Zeuge zu begleiten, aber er meinte man kann einen Anwalt nicht zum Schweigen bringen.


Klingt nach jemandem, der etwas übermotiviert ist. Er hätte deinen Wunsch jedenfalls respektieren sollen. Hätte sich das Gespräch unangenehm entwickelt, wäre ein Einschreiten immer noch möglich gewesen.
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Amin2014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 26.07.2020 um 11:45:19
 

Was meinst du mit wenn man soweit kommt?
Die Ablehnung muss aber begründet werden?
Reicht der Verdacht als Begründung?
Was ist mit meinen Ehrenamtlichen Projekten?
Werden die betrachtet? Der Sachbearbeiter damals wollte die nicht haben in der Akte, er meinte die verlangten Unterlagen sollten reichen.

(jetzt gibt es eine Fahrt mit dem Instanzenzug. VG Augsburg - VGH München - BVerwG (also wenn man soweit kommt).

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Antwort #28 - 26.07.2020 um 11:48:41
 
Das Gericht muss alles nochmal betrachten.

Konzentrier Dich also jetzt auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung. Zuerst wird eine Stellungnahme zur Ablehnung eingereicht: Du begründest (Dein Anwalt begründet), warum die Entscheidung falsch ist und warum Du eingebürgert werden musst.

Du schreibst also alles, was Du zum Verdacht zu sagen hast,
dann beschreibst Du alles, was für Dich spricht (ehrenamtliche Projekte). Du kannst das aufschreiben und Deinem Anwalt geben. Oder, wenn Du genug Geld hast, lässt Du Deinen Anwalt schreiben.
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Antwort #29 - 26.07.2020 um 12:06:52
 
Ich würde eherenamtlichen Tätigkeiten keinen besonderen Wert beimessen. Die Einbürgerung wurde nach § 11 StAG abgelehnt, sprich nach Auffassung der Behörde gibt es tatsächliche Anhaltspunkte die die Annahme rechtfertigen, dass hier eine verfassungsfeindliche Gesinnung vorliegt. Es geht hier also mehr als nur um einen bloßen Verdacht.

Der TS muss also im Klageverfahren schlüssig darlegen, dass diese Annahme unzutreffend ist. Hier wird der Kern Sache liegen und traditionell wird man auch in der Verhandlung darauf eingehen.

Das Urteil wird natürlich begründet.

Die Aussage, ob man es bis dahin schafft war auf das Bundesverwaltungsgericht bezogen. Dort enden nur sehr wenige Fälle, in denen es an sich nur noch um ungeklärte Rechtsfragen geht. Die erste Instanz ist das Verwaltungsgericht, die nächsthöhere ist der BayVGH. Danach ist in den allermeisten Fällen Schluss.
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