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ALG 1 und Aufenthaltstitel (Gelesen: 974 mal)
Lapinoskoff
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Europa, Berlin, Germany
Europa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Französisch
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29.01.2020 um 17:50:22
 
Liebe Community,

ich bin Franzose, meine Frau Ukrainerin und hat einen Aufentahltstitel nach §10 (für Familienmitglieder von EU-Angehörigen). Leider bin ich seit 1.1.2020 arbeitslos gemeldet und beziehe bis 31.3.2021 ALG1. Ihr Aufenthaltstitel läuft in Oktober aus. Sie selbst hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der in Juni ausläuft. Ob er verlängert wird wissen wir noch nicht. Ich weiss natürlich auch nicht, ob und was ich bis Oktober an Arbeit finde. Im schlimmsten Fall würde es heissen, sie hat nichts und ich nur ALG 1. Wie sieht es dann aus mit ihrem Aufenthaltstitel?Was bekommt sie dann für einen?Ich meine auf diesem Forum gelesen zu haben, der Bezug von ALG 1 wäre kein Problem, erst ab ALG 2 wird es problematisch. Vielen Dank an alle.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.01.2020 um 20:32:51
 
Was ist denn dein aufenthaltsrechtlicher Status?
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Lapinoskoff
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Beiträge: 55

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Französisch
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Antwort #2 - 29.01.2020 um 20:48:53
 
Zitat:
Was ist denn dein aufenthaltsrechtlicher Status?


Gute Frage...Ich habe auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber als meine Frau nach Deutschland gekommen ist habe ich dafür gekämpft, dass sie einen Aufenthaltsstatus bekommt, als ob sie die Familienangehörige eines Franzosen wäre, der in Deutschland lebt. Und das hat sie auch bekommen, weil Freizügigkeit Vorrang hat.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.01.2020 um 20:59:27
 
Dann sollte es keine Probleme geben. Nach fünfjährigem Aufenthalt wird deine Frau das Daueraufenthaltsrecht nach dem FreizügG erwerben. Auf den Bezug von ALG I (sowieso unschädlich da beitragsbasierte Versicherungsleistung) als auch von weiteren Mitteln wird es nicht ankommen.
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Lapinoskoff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Französisch
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Antwort #4 - 29.01.2020 um 21:09:13
 
Zitat:
Dann sollte es keine Probleme geben. Nach fünfjährigem Aufenthalt wird deine Frau das Daueraufenthaltsrecht nach dem FreizügG erwerben. Auf den Bezug von ALG I (sowieso unschädlich da beitragsbasierte Versicherungsleistung) als auch von weiteren Mitteln wird es nicht ankommen.


Danke!
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