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Neue Vorgaben für Anträge auf Schengen-Visa (Gelesen: 2.602 mal)
tizedboy
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29.01.2020 um 10:29:36
 
"Mit dem einheitlichen Schengen-Visum dürfen sich Personen aus 104 Ländern bis zu 90 Tage pro Halbjahr in den 26 europäischen Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums aufhalten oder sie durchqueren. 22 der Länder sind Mitglied der Europäischen Union. Daneben gibt es spezielle Schengen-Visa für einzelne Länder oder den Flughafen-Transit.

Ab dem 2. Februar ändert sich für Schengen-Visa-Antragsteller Folgendes:

    Die bisherige allgemeine Gebühr erhöht sich von 60 Euro auf 80 Euro.
    Die Gebühr für Kinder zwischen sechs Jahren bis einschließlich elf Jahren sowie für Staatsangehörige aus Georgien, Kosovo, Russland und der Ukraine erhöht sich von 35 Euro auf 40 Euro
    Der Visa-Antrag ist künftig auch elektronisch möglich.
    Die Antragstellung kann statt frühestens drei Monate nun bereits bis zu sechs Monate vor der Einreise erfolgen. Für Seefahrer sind es sogar neun Monate vor der Hafenankunft. In jedem Fall muss sie spätestens zwei Wochen vor der Einreise erfolgen.
    Vertrauenswürdige und regelmäßig einreisende Personen können ein Visum für die mehrfache Einreise erhalten, das bis zu fünf Jahre gültig ist.
    Schengen-Länder müssen die Antragstellung in jedem Drittland ermöglichen, damit dort lebende Personen nicht mehr zur Antragstellung in andere Länder reisen müssen. "

(Internet Quelle auf Anfrage)
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Saxonicus
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Antwort #1 - 29.01.2020 um 11:41:59
 
tizedboy schrieb am 29.01.2020 um 10:29:36:
(Internet Quelle auf Anfrage) 

Guckst Du hier:
https://www.schengenvisainfo.com/de/nachrichten/die-schengen-visabestimmungen-we...
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Daddy
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Antwort #2 - 29.01.2020 um 14:17:35
 
Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R1155, welche zum 02.02.2020 in Kraft tritt.
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Antwort #3 - 29.01.2020 um 16:29:38
 
tizedboy schrieb am 29.01.2020 um 10:29:36:
Die Gebühr für Kinder zwischen sechs Jahren bis einschließlich elf Jahren sowie für Staatsangehörige aus Georgien, Kosovo, Russland und der Ukraine erhöht sich von 35 Euro auf 40 Euro

Das steht wo?
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tizedboy
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Antwort #4 - 29.01.2020 um 17:06:57
 
Petersburger schrieb am 29.01.2020 um 16:29:38:
Das steht wo?


kommerzieller link wurde entfernt
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« Zuletzt geändert: 31.01.2020 um 08:18:19 von Tippi »  

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Antwort #5 - 29.01.2020 um 18:02:14
 

link wurde entfernt


Ab dem 2. Februar ändert sich für Schengen-Visa-Antragsteller Folgendes:

•Die bisherige allgemeine Gebühr erhöht sich von 60 Euro auf 80 Euro.
•Die Gebühr für Kinder zwischen sechs Jahren bis einschließlich elf Jahren sowie für Staatsangehörige aus Georgien, Kosovo, Russland und der Ukraine erhöht sich von 35 Euro auf 40 Euro
•Der Visa-Antrag ist künftig auch elektronisch möglich.
•Die Antragstellung kann statt frühestens drei Monate nun bereits bis zu sechs Monate vor der Einreise erfolgen. Für Seefahrer sind es sogar neun Monate vor der Hafenankunft. In jedem Fall muss sie spätestens zwei Wochen vor der Einreise erfolgen.
•Vertrauenswürdige und regelmäßig einreisende Personen können ein Visum für die mehrfache Einreise erhalten, das bis zu fünf Jahre gültig ist.
•Schengen-Länder müssen die Antragstellung in jedem Drittland ermöglichen, damit dort lebende Personen nicht mehr zur Antragstellung in andere Länder reisen müssen.
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« Zuletzt geändert: 31.01.2020 um 08:19:21 von Tippi »  

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Antwort #6 - 29.01.2020 um 21:19:09
 
"***de" ist keine relevante Quelle.


Meine Frage bezog sich konkret auf die angebliche Erhöhung der Visumgebühr für Kinder ab 6 und unter 12 Jahren.

Der Autor der Aufstellung bewies seine Leseschwäche. Konkret im Visumerleichterungsabkommen (VEA) EU-RUS (die anderen dürften aber nicht abweichen). Dort steht klar, dass die Visumgebühr für russische StAng EUR 35,00 beträgt - nichts dagegen von Altersabstufungen.

Damit hatten wir bisher kostenfrei für Kinder unter 6, ermäßigt ab 12 Jahren, dazwischen "Visakodex-Gebühr", weil "zufällig" identisch.
Das heißt jedoch nicht, dass nun die betreffende Altersklasse mehr zahlt als Volljährige ... siehe VEA.
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« Zuletzt geändert: 31.01.2020 um 08:20:36 von Tippi » 
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Antwort #7 - 29.01.2020 um 22:11:31
 
Ist das eine relevante Quelle? Da steht es auch drinnen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R1155

12.
Artikel 16 wird wie folgt geändert:
a)
Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
„(1)   Die Antragsteller entrichten eine Visumgebühr von 80 EUR.
(2)   Für Kinder im Alter zwischen sechs und 12 Jahren ist eine Visumgebühr von 40 EUR zu entrichten.“
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Antwort #8 - 29.01.2020 um 22:15:42
 
Liest eigentlich jemand das VEA?

Zitat:
Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich
Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung
von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90
Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für Bürger der Europäischen
Union und Staatsangehörige der Russischen Föderation
auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.
...
Artikel 6
Antragsbearbeitungsgebühren
(1) Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr
in Höhe von 35 EUR erhoben.



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Antwort #9 - 30.01.2020 um 18:48:38
 
Grundsätzlich ändert sich ja schon die Gebühr auch für Kinder.
Nur eben, u.a., nicht für russische StAng.
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Antwort #10 - 31.01.2020 um 08:20:02
 
Hier nochmals der Hinweis, keine kommerziellen Links zu posten.

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