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Namen der Partnerin annehmen bei Deutsch-Iranischer Staatsbürgerschaft (Gelesen: 2.745 mal)
HanMosh1848
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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23.01.2020 um 13:40:45
 
Hallo,
ich habe folgende Frage.
Mein Partner hat neben dem deutschen auch einen iranischen Pass, da sein Vater ursprünglich aus Iran kommt. Nun diskutieren wir gerade über die Namensentscheidung bei einer Heirat. Ich möchte seinen Namen nicht annehmen und er hat bedenken, meinen anzunehmen, weil es dann vielleicht zu Problemen bei der Einreise in den Iran kommen würde.
Wie ist die Lage? Wenn er in Deutschland meinen Namen annehmen würde, müsste er das in Iran angeben? Dort würde das ja vermutlich nicht akzeptiert werden. Gibt es also wirklich Probleme bei Reisen nach Iran, so wie er befürchtet? Oder behält er in Iran einfach seinen Namen und reist dort auch mit diesem ein?
Vielen Dank schonmal für Antworten.
Liebe Grüße  Smiley
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.01.2020 um 18:00:10
 
Dann behält er eben in seinem iranischen Pass seinen persischen Namen und führt in Deutschland und in seinem deutschen Pass Deinen, den deutschen Familiennamen. Man spricht da von einer hinkenden Namensführung. Es ist allerdings auch möglich, dass jeder seinen bisherigen Familiennamen beibehält.
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HanMosh1848
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.01.2020 um 23:28:29
 
Dass jeder seinen Namen behält, wäre unsere Notlösung. Ist halt nicht so schön, wenn man Kinder bekommt. Dann geht die Diskussion von vorne los.  Augenrollen
So wie ich es verstanden habe, würde er aber, wenn sein iranischer Pass abgelaufen ist, in der Botschaft keinen neuen beantragen können, wenn er den Familiennamen nicht mehr trägt. In Iran gibt es das ja nicht, dass durch Eheschließung der Name übernommen wird.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 24.01.2020 um 13:44:43
 
HanMosh1848 schrieb am 23.01.2020 um 23:28:29:
So wie ich es verstanden habe, würde er aber, wenn sein iranischer Pass abgelaufen ist, in der Botschaft keinen neuen beantragen können, wenn er den Familiennamen nicht mehr trägt. 

Warum denn nicht? In seinem iranischen Pass steht doch weiterhin sein bisheriger Name. Für seinen deutschen Pass interessieren die sich doch wohl kaum.

Notfalls müsste er eben die Passerneuerung im Iran erledigen. Meine Frau macht das schon seit fast 40 Jahren so. Zudem ist das wesentlich preiswerter und geht auch viel schneller als über das Konsulat in Deutschland.
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Aras
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Antwort #4 - 02.03.2020 um 15:59:24
 
Der deutsche Pass interessiert die Iraner nicht. Das einzige was problematisch sein kann, ist vermutlich, wenn ihr beim einchecken für den Rückflug im Iran den deutschen Namen verwendet und die dann dumm rumfragen, weil es quasi nicht wirklich nachvollziehbar ist wieso ein Mann den Nachnamen seiner Frau annehmen würde.

Für die Passbeantragung kriegt er ja auch nicht wirklich Probleme, da ja für den iranischen Reisepass nicht der deutsche Name relevant ist. Er kommt mit dem alten iranischen Reisepass und der Carte Melli, und ggf. Shenasnameh und dann wissen die ja wer er ist. Ob er dann nach deutschem Recht Schulz heißt, ist da irrelevant. Höchstens wenn die Fragen ob sein Aufenthalt legal ist und er seinen deutschen Perso mit dem Nachnamen Schulz vorlegt könnte es hochgezogene Augenbrauen geben, aber naja...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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