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Visum zur Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind (Gelesen: 1.278 mal)
Alex_MUC
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22.01.2020 um 09:39:24
 
Hallo zusammen,

letztes Jahr brachte meine thailändische Freundin unseren Sohn zur Welt und lebt seitdem mit ihm zusammen in Bangkok.
Nachdem er auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, haben wir im Oktober 2019 in der deutschen Botschaft in Bangkok ein Visum zur Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind beantragt, da wir in Deutschland als Familie zusammenleben und unseren Sohn gemeinsam großziehen möchten.
Als Bearbeitungszeit wurden uns von der Botschaft 6 - 8 Wochen genannt.
Nun sind drei Monate vergangen und die Ausländerbehörde München hat sich weder mit weiteren Fragen an mich gewandt, noch auf meine Schreiben reagiert. Die deutsche Botschaft in Bangkok hat sich ebenfalls bereits an die Ausländerbehörde gewandt, wird aber genauso ignoriert.
Hat jemand von euch vielleicht auch diese Art von Visum beantragt und wurde von der Ausländerbehörde in München bearbeitet? Es würde uns beide sehr freuen, wenn uns jemand sagen könnte, wie lange die Wartezeit war. Oder ob sich das Verfahren irgendwie beschleunigen ließ.
Momentan belastet uns die Ungewissheit sehr... Wenn wir einen realistischen zeitlichen Rahmen hätten, würde das Warten vielleicht leichter fallen.

Liebe Grüße,
Alex und Ruedee
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Antwort #1 - 22.01.2020 um 10:39:37
 
München nennt, so hören wir immer wieder, Bearbeitungszeiten von 10 bis 12 Wochen.

Das sind nur die im eigenen Haus - also nochmal bis zu drei Wochen zwischen Antragsabgabe und Eintreffen auf dem Tisch des Zuständigen oben drauf.

Alex_MUC schrieb am 22.01.2020 um 09:39:24:
Als Bearbeitungszeit wurden uns von der Botschaft 6 - 8 Wochen genannt.

Für so eine Aussage gäbe es keine Grundlage.
Noch nicht mal der Mittelwert rechtfertigt das.

Alex_MUC schrieb am 22.01.2020 um 09:39:24:
Nun sind drei Monate vergangen und die Ausländerbehörde München hat sich weder mit weiteren Fragen an mich gewandt,

Muss sie auch nicht.
Wenn nach den Unterlagen alles sonnenklar ist, stimmt sie halt zu und gut ist es.
Das ist behördenintern und bedarf keiner Mitteilung an irgendwen Viertes.
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lottchen
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Antwort #2 - 22.01.2020 um 11:21:52
 
Deine Freundin hat bei der Antragsabgabe doch eine Quittung / einen Beleg bekommen, oder? Mit der daraufstehenden Vorgangsnummer könntest Du Dich zumindest beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes erkundigen, wo der Vorgang gerade liegt (und seit wann). Und sonst noch ein wenig Geduld beweisen. 
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Antwort #3 - 22.01.2020 um 11:58:13
 
lottchen schrieb am 22.01.2020 um 11:21:52:
Mit der daraufstehenden Vorgangsnummer könntest Du Dich zumindest beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes erkundigen, wo der Vorgang gerade liegt 

Nicht beim Bürgerservice, sondern beim BVA.

Der Bürgerservice ist am Versand der Unterlagen gänzlich unbeteiligt und weiß nicht mehr und  nicht weniger als die AV selbst über deren Aufenthaltsort.
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Alex_MUC
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Antwort #4 - 04.03.2020 um 09:15:48
 
Petersburger schrieb am 22.01.2020 um 10:39:37:
München nennt, so hören wir immer wieder, Bearbeitungszeiten von 10 bis 12 Wochen.

Das sind nur die im eigenen Haus - also nochmal bis zu drei Wochen zwischen Antragsabgabe und Eintreffen auf dem Tisch des Zuständigen oben drauf.


Vielen Dank für deine Antwort! Letztendlich kam deine Einschätzung gut hin und ca. vier Monate nach Antragsstellung konnten meine Freundin und unser Sohn endlich nach München fliegen  Smiley Smiley Smiley
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