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FZF zu EU-Bürger - Einkommen? (Gelesen: 905 mal)
Familie zusammen Führung
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Italiener
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF zu EU-Bürger - Einkommen?
20.01.2020 um 11:18:08
 
Hallo ich bin EU Bürger leben in deutchland  seit 40jahre habe meine zukünftige frau kenngelernt in Marokko möchte sie diesem Jahr heiraten meine frage ich als EU Bürger wie hoch darf meine  Einkommen sein fur Familie zusammen Führung oder spielt das keine Rolle für eure info wäre ich euch sehr dankbar
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.01.2020 um 15:47:05
 
Familie zusammen Führung schrieb am 20.01.2020 um 11:18:08:
ich bin EU Bürger leben in deutchland...wie hoch darf meineEinkommen sein fur Familie zusammen Führung oder spielt das keine Rolle...


Das spielt erst einmal, für die Erteilung des einfachen Einreisevisums, keine Rolle.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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HeFi
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i4a rocks!


Beiträge: 903

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.01.2020 um 23:16:45
 
T.P.2013 schrieb am 20.01.2020 um 15:47:05:
Das spielt erst einmal, für die Erteilung des einfachen Einreisevisums, keine Rolle.

Er ist EU-Brüger - lt Profil: Italiener, nur die Ehefrau braucht ein EinreiseVisum.
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« Zuletzt geändert: 20.01.2020 um 23:30:50 von HeFi »  
knuffel-de  
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.01.2020 um 05:59:16
 
Das war doch völlig klar.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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