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Familienzusammenführung- Mindesteinkommen (Gelesen: 863 mal)
semiramis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.01.2020 um 21:35:47
 
Hallo,
Sorry für den erneuten Thread.
Wenn ein Drittstaatler seine Familie nachholen möchte, wo liegt da die Einkommensgrenze? Ich finde leider im Netz keine konkreten Zahlen. Es geht um die Ehefrau und um ein dreijähriges Kind. Wird das Kindergeld mitangerechnet? Ist eine Änderung der Steuerklasse, die erst nach der FZF stattfindet zu berücksichtigen?
Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.01.2020 um 21:43:16
 
1028 Euro plus Warmmiete. Kindergeld und neue LSK werden berücksichtigt.
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semiramis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.01.2020 um 21:52:49
 
Zitat:
1028 Euro plus Warmmiete. Kindergeld und neue LSK werden berücksichtigt.

Danke vielmals. Ich bin sooo froh dass es dieses Forum gibt. Es hat mich durch viele Fragen und Nöte begleitet. Ich hoffe dass die anderen dass genauso sehen und mal den ein oder anderen Groschen überweisen ♥️ falls jemand ließt und es interessiert : Paypal Info4alien@gmx.de. Und dir Bayraqiano nochmal besonders Danke
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.01.2020 um 13:35:55
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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