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Elektronischer Aufenthaltstitel (Gelesen: 737 mal)
Engel-86
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i4a rocks!


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19.01.2020 um 14:10:17
 
Hallo.

Nach gut 3 Jahren haben wir gestern den Brief erhalten das wir uns telefonisch an den Ansprechpartner wenden sollen um einen Termin auszumachen um den Antrag auf den Aufenthaltstitel abschließend bearbeiten zu können. Fingerabdrücke soll er wohl abgeben und eine Gebühr von 100,00€
Eine bekannte meinte das er vielleicht befreit wäre von der Gebühr?
Er bezieht derzeit noch Leistungen nach dem Asylrecht.

Falls es relevant ist (verheiratet seit Februar 2017)
2 gemeinsame Kinder 2 Jahre und 1 Jahr.

Beim Verwaltungsgericht Münster liegt die Klage für den Aufenthaltstitel seit März 2018.letzter Stand war das noch keine Terminierung erfolgt sei wir haben uns gewundert das der Brief aufeinmal vom Kreis kam, sind grade erst umgezogen, haben uns vor ca ner Woche umgemeldet, die neue Adresse hatte ich da noch garnicht angegeben bei der ausländerbehörde.

Liebe Grüße Tanja
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reinhard
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Antwort #1 - 19.01.2020 um 14:19:44
 
Ist die Frage nach der Gebührenbefreiung die einzige, die Du hast? Ja, er kann sich befreien lassen, er muss die letzten Bescheide mitbringen.

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Engel-86
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Antwort #2 - 19.01.2020 um 16:13:19
 
Oh danke schön.

Meine Fragen wären wie ist das mit diesem Aufenthaltstitel.
Geht der nur für ein Jahr bekommt man den denn dann immer. Und ab wann wäre er denn unbefristet gibt es da spezielle Regelungen?
Mich wundert es das die Ausländer Behörde halt auf einmal aus dem Nichts den Brief schickt wegen dem Aufenthaltstitel weil sie es vorher die ganze Zeit abgelehnt haben.
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reinhard
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Antwort #3 - 19.01.2020 um 17:18:15
 
Das hängt immer davon ab, was er beantragt hat und ob er die Voraussetzungen erfüllt. Da fragst Du ihn am besten selbst.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet, meistens ein bis drei Jahre (wenn bei seinem Aufenthaltsgrund nicht was anderes im Gesetz steht).

Einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt man, wenn man fünf Jahre die Aufenthaltserlaubnis hatte und fünf Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Zeit wird in bestimmten Fällen verkürzt (Jugendliche, anerkannte Flüchtlinge, mit Deutschen verheiratete, Hochqualifizierte).
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