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Ehegattennachzug/Familienzusammenführung Frau aus Somalia (Gelesen: 4.033 mal)
Themen Beschreibung: Kein Sprachunterricht möglich
Mammut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.01.2020 um 21:38:56
 
Hallo zusammen,

ich bin heute seit 2 Jahren mit meiner Frau verheiratet. Nun haben wir unsere Pläne aufgegeben in Somaliland was aufzubauen, und möchten in Deutschland zusammen wohnen.
Ich bin selbstständiger Ingenieur und verfüge über genügend Wohnraum und bin finanziell relativ abgesichert, so dass es in dieser Hinsicht keine Probleme geben dürfte.
Das einzige Problem was ich sehe, könnten die fehlenden Sprachkenntnisse sein. Nun gibt es hier weit und breit keine Institution wo meine Frau deutsch lernen könnte.
Die nächste Möglichkeit wäre im Nachbarland Kenia. Da wäre sie allein in einem neuen Umfeld, wo sie die Sprache auch nicht kann und soll dann dort deutsch lernen. Neben dem finanziellen Aufwand, sind die Erfolgsaussichten aus meiner Sicht ziemlich mau.
Sie wird zu 100 % deutsch lernen, wenn sie bei mir wohnt. Da bin ich und meine Geschwister da um sie neben dem Integrationskurs zu unterrichten.
Lange Rede kurzer Sinn. Meine Frage ist, ob es eine Ausnahmeregelung für Leute gibt, die kein Sprachangebot in Ihrer Nähe haben?

Die Alternative Onlineunterricht (https://www.dw.com/de/deutsch-lernen/lernangebote-f%C3%BCr-das-niveau-a1/s-13212) zu nehmen hat wegen folgenden Gründen geringe Erfolgsaussicht     * Ich habe bisher noch keine somalisch-deutsch-Kurse gefunden
* Internetverbindung miserabel und teuer
* Ich bin im Jahr ca 4 Monate vor Ort und könnte meine Frau nicht regelmäßig unterstützen

Für ein Deutschunterricht in Deutschland würde sprechen:
* Ich und meine Familie wären da um sie zu unterstützen
* Unsere Familie ist gut integriert was meine Frau beim Integrationskurs ebenfalls unterstützen würde

Wenn Ihr irgendeine Möglichkeit kennt, wäre ich euch sehr dankbar

Gruß
Mammut
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« Zuletzt geändert: 18.01.2020 um 22:00:55 von Mammut »  
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 18.01.2020 um 22:21:19
 
Hallo,

auch langer Rede kurzer Sinn:

Grundsätzlich sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau "A1" gesetzlich gefordert und vorgesehen.
Argumente wie "Unterstützung durch Familie" u.ä. sind völlig irrelevant. Mach Dich bitte mit dieser Tatsache vertraut.

Es gibt aber schon Ausnahmen von der obligatorischen Verpflichtung, sich in einfacher Art auf Deutsch verständigen zu können.

Eine dieser Ausnahmen ist, Zitat: "wenn in Ihrem Herkunftsland keine Deutschkurse angeboten werden,".
Quelle (Link): BAMF.

Hier noch eine Kommentierung und Background dazu (Link): Migrationsrecht.net

Grundsätzlich gibt das geltende Recht es für die ABH / AV her, bei Umständen wie denen Deiner Frau dann auf Sprachkenntnisse auf Niveau A1 vor der Einreise verzichten zu können.

Tatsächlich ist die für sie zuständige AV in Nairobi sehr ...speziell *..., zum anderen ist es tatsächlich ja so, dass Deine Frau ohne Probleme sich in Nairobi aufhalten könnte, es dort eine große, somalische Community und den einfachen Zugang zu Sprachangeboten gibt und es nicht einmal besonders teuer für sie wäre, dort adäquat für die Dauer des Sprachkurses zu leben. *
Unterstützung durch Dich wäre nur insofern erforderlich, dass Du Ihr die finanziellen Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts für die Dauer der Anwesenheit in Nairobi zur Verfügung stelltest.
Wie gesagt - hält sich pekuniär sehr in Grenzen für eine Afrikanerin, auch in Nairobi.

Das alles weiß natürlich auch die zuständige AV, die diese Begründung anführen könnte, um eine Unzumutbarkeit zu verneinen.

Für Euch bedeutet es, falls erforderlich, eine Entscheidung zu treffen: Prinzip vs Pragmatismus.

Gruß

* Ich habe eigene, persönliche Erfahrungen...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mammut
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Antwort #2 - 18.01.2020 um 23:00:43
 
Grüß Dich T.P.2013,

danke für die schnelle Antwort.

* Meinst du es bringt was, wenn man die Unzumutbarkeit in einem
   Schreiben begründet und es den Unterlagen beifügt?
* Welche Erfahrungen hast du mit der Botschaft gemacht. Nur
   allgemein formuliert. Vielleicht können wir uns schon mal darauf
   vorbereiten.

Noch allgemein an alle gefragt: Wie ist das mit der Versicherung. Ich habe einen Beleg von der AOK das besagt wenn sie in Dtld einreist und einen Aufenthaltstitel hat auch bei mir familienversichert ist. Reicht das aus?

Gruß
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DerRalf
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Antwort #3 - 18.01.2020 um 23:57:30
 
Mammut schrieb am 18.01.2020 um 23:00:43:
Noch allgemein an alle gefragt: Wie ist das mit der Versicherung. Ich habe einen Beleg von der AOK das besagt wenn sie in Dtld einreist und einen Aufenthaltstitel hat auch bei mir familienversichert ist. Reicht das aus?

Nachweis Krankenversicherung nicht notwendig, da Krankenversicherung zum LU gehört. Der LU muss beim Nachzug zum deutschen Ehepartner nicht nachgewiesen werden.
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Mammut
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Antwort #4 - 19.01.2020 um 10:24:17
 
Hi Ralf,

danke für die Antwort. Ein Problem weniger.

Was haltet ihr von dem Schreiben? Wird das die Entscheidungsfindung der Botschaft begünstigen?

Gruß
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Melanny
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Antwort #5 - 19.01.2020 um 12:07:03
 
Was Ralf schreibt ist richtig – kein LU- und somit KV-Nachweis.

Was deine AOK schreibt, da bin ich skeptisch: Wenn deine Frau mit dem FZF-Visum einreist und Anspruch auf die Familienversicherung hat, dann hat sie den Anspruch gleich nach Einreise und nicht erst ab Erteilung des ATs.


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reinhard
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Antwort #6 - 19.01.2020 um 13:05:28
 
Und mit der Unzumutbarkeit eines A1-Zertifikats: Sie kann es versuchen. Ich glaube, es gibt hier niemanden, der etwas zur Kombination Somaliland / Nairobi sagen kann. Sie müsste sich an die deutsche Botschaft wenden. Wenn Du in Deutschland bist, kannst Du Dich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden, falls Fragen zu entstehen.

Wenn das Visum so abgelehnt wird, muss sie eben in Nairobi Deutsch lernen.
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Antwort #7 - 19.01.2020 um 13:11:16
 
Das FZF-Visum ist ein Aufenthaltstitel.
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blubb


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Antwort #8 - 19.01.2020 um 14:48:59
 
Mammut schrieb am 18.01.2020 um 23:00:43:
* Meinst du es bringt was, wenn man die Unzumutbarkeit in einem Schreiben begründet und es den Unterlagen beifügt?


Ja, warum nicht. Schön sachlich formulieren, es gibt ja nichts zu verlieren. Einen Versuch ist es m. E. wert.

Zitat:
* Welche Erfahrungen hast du mit der Botschaft gemacht. Nur allgemein formuliert. Vielleicht können wir uns schon mal darauf
vorbereiten.


Schlechte. Z.T. inkompetent, unkooperativ, hinterhältig, unfreundlich - das ist meine rein persönliche Bewertung.
Das kann sich aber, zumindest im Bereich der Entsandten, geändert haben aufgrund des regelmäßigen Personalwechsels nach 3 bzw. 4 Jahren.
Was die Lokal Beschäftigten (das Schalterpersonal) angeht - versucht möglichst, die dicke Deutsche dort zu umgehen...

Zitat:
Noch allgemein an alle gefragt: Wie ist das mit der Versicherung. Ich habe einen Beleg von der AOK das besagt wenn sie in Dtld einreist und einen Aufenthaltstitel hat auch bei mir familienversichert ist. Reicht das aus?


Ja.

Gruß
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Mammut
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Antwort #9 - 19.01.2020 um 22:14:41
 
Danke für schnellen Antworten.

Ich werde einen Anwalt fragen, ob er mir so ein Schreiben aufsetzen kann. Macht sich wahrscheinlich besser wenn das Schreiben im Behördendeutsch geschrieben ist.

Habt Ihr noch Anregungen zum Interview? Sollen wir Chatverläufe oder Hochzeitsbilder oder gar video parat haben? 

P.S.: Das die Sachbearbeiter in der Botschaft nicht gerade hervorzuheben sind, habe ich auch von anderen Leuten gehört. Deshalb werde den Tipp mit der "speziellen" Dame beherzigen.

Gruß
Mammut
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Antwort #10 - 19.01.2020 um 22:50:57
 
Warum nicht einfach ein Sprachvisum beantragen? Sie kann hier in Deutschland Deutsch lernen, aber sie muss dann einen Intensiv-Kurs besuchen.
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Antwort #11 - 19.01.2020 um 22:58:43
 
Mammut schrieb am 19.01.2020 um 22:14:41:
Habt Ihr noch Anregungen zum Interview? Sollen wir Chatverläufe oder Hochzeitsbilder oder gar video parat haben?


Ich denke nicht, dass dies erforderlich sein wird. Ihr seid seit 2 Jahren verheiratet, Du hast mit ihr in Somalia gelebt bzw. sie dort besucht, was in Deinem Reisepass nachvollziehbar wäre.
Ich würde in dieser Hinsicht nicht vorauseilend zu Diensten sein.

Was den Tipp mit dem Sprachvisum angeht - ich persönlich würde diesen Tipp ausblenden...

Gruß
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reinhard
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Antwort #12 - 20.01.2020 um 11:13:44
 
Die Pass-Problematik ist Euch bekannt?

Somaliland wird nicht anerkannt, es wird ein Pass der Bundesrepublik Somalia verlangt. Der wird dann allerdings auch nicht anerkannt, sondern als Vorlage für einen deutschen Ersatzpass verwendet.
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Mammut
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Antwort #13 - 21.01.2020 um 12:24:25
 
Hi Reinhard,

kannst du mir das kurz erklären?

Gruß
Mammut
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Antwort #14 - 21.01.2020 um 12:29:16
 
Habe ich oben erklärt.

Mehr ist es nicht. Deine Frau müsste sich damit auskennen, es ist in Somaliland allgemein bekannt.
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