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Besuchervisum durch Verpflichtungserklärung (Gelesen: 1.978 mal)
Shazam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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18.01.2020 um 16:41:44
 
Hallo an alle,

Angenommen man möchte jemand durch eine Verpflichtungserklärung nach Deutschland einladen und man möchte mit dem Gast wahrscheinlich noch ein weiteres Land besuchen das auch beim Antrag mit angegeben wird muss hierfür dann dementsprechend dann auch gleich beim Antrag eine Hotel oder Apartment Reservierung beigefügt werden? Bei den Flügen steht keine Buchung oder Reservierung notwendig nur Angaben zur Reiseroute und Airline.

Es sollen zwei einreisen werden, obwohl Multi in der Verpflichtungserklärung steht.
Ankunft und Abreisedatum aus dem Schengen Raum muss da der Tag der Ersten ein und ausreise rein oder Tag der ersten einreise und tag der letzten ausreise von dem zweiten Eintritt in den Schengen Raum rein?

Bei der jetzigen Verpflichtungserklärung wurde der Tag der Voraussichtlichen einreise und Dauer des Aufenthaltes offen gelassen dort steht nur Multi-Visum ist dies so korrekt kann, das offen gelassen werden?

Angenommen das Visum wird abgelehnt wird dann die Originalverpflichtungserklärung von der Botschaft einbehalten oder muss diese zurückgegeben werden?

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T.P.2013
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Antwort #1 - 18.01.2020 um 17:10:38
 
Shazam schrieb am 18.01.2020 um 16:41:44:
... muss hierfür dann dementsprechend dann auch gleich beim Antrag eine Hotel oder Apartment Reservierung beigefügt werden? Bei den Flügen steht keine Buchung oder Reservierung notwendig nur Angaben zur Reiseroute und Airline.


Nein, Hotelreservierung ist nicht zwingend erforderlich bei einem Besuchsvisum, für das eine VE abgegeben wird. Der Regelfall bei Besuchsvisa ist ja die Übernachtung beim Besuchten (ggf. VE-Geber).

Zitat:
... Ankunft und Abreisedatum aus dem Schengen Raum muss da der Tag der Ersten ein und ausreise rein oder Tag der ersten einreise und tag der letzten ausreise von dem zweiten Eintritt in den Schengen Raum rein?


Tag der ersten Einreise und Tag der letzten Ausreise.
Man kann ja, wenn schon bekannt, auch beide geplanten Zeiträume mit jeweiligem Ein- und Ausreisedatum angeben.

Zitat:
Bei der jetzigen Verpflichtungserklärung wurde der Tag der Voraussichtlichen einreise und Dauer des Aufenthaltes offen gelassen dort steht nur Multi-Visum ist dies so korrekt kann, das offen gelassen werden?


Unproblematisch, kann es.

Zitat:
Angenommen das Visum wird abgelehnt wird dann die Originalverpflichtungserklärung von der Botschaft einbehalten oder muss diese zurückgegeben werden?


Die wird zurückgegeben.

Gruß
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Shazam
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Antwort #2 - 19.01.2020 um 09:17:35
 
T.P.2013 schrieb am 18.01.2020 um 17:10:38:
Nein, Hotelreservierung ist nicht zwingend erforderlich bei einem Besuchsvisum, für das eine VE abgegeben wird. Der Regelfall bei Besuchsvisa ist ja die Übernachtung beim Besuchten (ggf. VE-Geber). 


Danke T.P.2013 für deine Antwort.

Klar in der Verpflichtungserklärung wurde ja angegeben das die Unterkunft nicht abweicht. Allerdings wen man zum Beispiel einen Wochenende-Trip oder eine komplette Woche in eins der Nachbarländer unternehmen möchte und man gibt dieses Land im Antrag mit unter Hauptreiseziel(e) mit an müssen hierfür also bei einem Besuchervisum mit einer Verpflichtungserklärung keine Reservierungen oder sonstiges getätigt und vorgelegt werden bei der Antragsabgabe ?

Ab wann gilt es eigentlich als Hauptreiseziel beim Besuchsvisum das angegeben werden muss bereits ab dem ersten Tag?

T.P.2013 schrieb am 18.01.2020 um 17:10:38:
Tag der ersten Einreise und Tag der letzten Ausreise.
Man kann ja, wenn schon bekannt, auch beide geplanten Zeiträume mit jeweiligem Ein- und Ausreisedatum angeben.


Ich hab gerade mal bei videx geschaut da kann man unter Ankunftsdatum und Abreisedatum nur eine Zeitpanne eintragen und keine zwei selbst, wenn man bei Anzahl der beantragten einreisen zwei angibt. Also werden wir wie du sagst Tag der ersten einreise und Tag der letzten Ausreise angeben.

T.P.2013 schrieb am 18.01.2020 um 17:10:38:
Die wird zurückgegeben.


Kann die Zurückgabe auch verweigert werden bei abgelehntem Visum?


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reinhard
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Antwort #3 - 19.01.2020 um 12:47:22
 
Man gibt einfach an, was stimmt. Wenn eine Besucherin nach Deutschland kommt und für zwei Tage nach Schweden will, wird sie sich vorher Gedanken darüber machen. Und wenn sie gefragt wird, wo sie in Schweden übernachtet, sagt sie es einfach.

Die VE wird immer kopiert und zurückgegeben.
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Shazam
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Antwort #4 - 19.01.2020 um 19:16:01
 
reinhard schrieb am 19.01.2020 um 12:47:22:
Man gibt einfach an, was stimmt. Wenn eine Besucherin nach Deutschland kommt und für zwei Tage nach Schweden will, wird sie sich vorher Gedanken darüber machen. Und wenn sie gefragt wird, wo sie in Schweden übernachtet, sagt sie es einfach.



Natürlich nur wen man zum Beispiel 6 Wochen beantragt und man weiß das man in den 6 Wochen gerne mal einen Abstecher nach z.B. Schweden machen möchte aber das wann aber noch nicht genau fernsteht man gibt es aber beim Antragsformular bei Hauptreiseziel mit an. Und derjenige der das dann in der Botschaft dann bearbeitet sieht aha möchte auch nach Schweden aber es liegen keine Reservierungen für die Unterkunft bei kann das schon ein K. o. Kriterium sein?

Die Antragsabgabe wird mittlerweile von einer Externen Firma durchgeführt nichtmehr von der Botschaft selbst. 

Oder einfach wie bei den Flügen handhaben da wird ja auch keine Reservierung benötigt. Einfach ein Ausdruck (keine Reservierung) beilegen wo man gerne übernaschten möchte ( Hotel, Airbnb ) falls das Visum genehmigt wird?
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reinhard
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Antwort #5 - 19.01.2020 um 19:41:37
 
Wie gesagt: Man sagt es einfach so, wie es ist.

Wenn die Reisende es logisch erklärt, ist alles in Ordnung. Wenn die Reisende den Eindruck macht, dass sie sich irgendwelche guten Erklärungen für die Visumstelle ausgedacht hat, ist das eher nicht so gut.
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Antwort #6 - 19.01.2020 um 23:01:26
 
Shazam schrieb am 19.01.2020 um 19:16:01:
Natürlich nur wen man zum Beispiel 6 Wochen beantragt und man weiß das man in den 6 Wochen gerne mal einen Abstecher nach z.B. Schweden machen möchte aber das wann aber noch nicht genau fernsteht man gibt es aber beim Antragsformular bei Hauptreiseziel mit an.


Der Abstecher nach Schweden ist nicht das / ein Hauptreiseziel und wird überhaupt nicht im Antrag vom Antragsteller erwähnt.
Das (eine) Hauptreiseziel ist offensichtlich Deutschland. Ende.
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Antwort #7 - 20.01.2020 um 14:26:41
 
T.P.2013 schrieb am 19.01.2020 um 23:01:26:
Der Abstecher nach Schweden ist nicht das / ein Hauptreiseziel und wird überhaupt nicht im Antrag vom Antragsteller erwähnt.
Das (eine) Hauptreiseziel ist offensichtlich Deutschland. Ende. 



Danke  22

Also müssen solchen kurzen Abstecher gar nicht im Antrag erwähnt werden und sind sozusagen abgedeckt durch die Einladung nach Deutschland. Sozusagen erst wen ein weiteres Land dazukommen würde das man für mehrere Wochen Besuchen möchte müsste dieses als  Hauptreiseziel angemeldet werden.


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Antwort #8 - 20.01.2020 um 15:51:20
 
Shazam schrieb am 20.01.2020 um 14:26:41:
Also müssen solchen kurzen Abstecher gar nicht im Antrag erwähnt werden und sind sozusagen abgedeckt durch die Einladung nach Deutschland. 


Ja.

Zitat:
Sozusagen erst wen ein weiteres Land dazukommen würde das man für mehrere Wochen Besuchen möchte müsste dieses alsHauptreiseziel angemeldet werden.


Ja, so in etwa, dann müsste man sich über das Hauptreiseziel zumindest vor dem Antrag klar werden.
Prinzipiell gibt es nur ein Hauptreiseziel, dass durch verschiedene Kriterien bestimmt wird.
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