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komplizierte Ausreise? (Gelesen: 3.241 mal)
al_bundy
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i4a rocks!


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18.01.2020 um 10:47:49
 
Hi,
mal angenommen, ein Kumpel kommt von den Philippinen als Tourist nach Deutschland.
Er bleibt hier für 4 Wochen und will dann wieder nach Hause.
Aber er hat kein Geld, und bekommt kein Geld ran.
Was passiert dann mit ihm?

Danke im Voraus.

Gruß Marc
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lottchen
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Antwort #1 - 18.01.2020 um 10:53:17
 
Wie kommt denn dieser fiktive Kumpel nach D? Mit was für einem Visum? Hat jemand eine VE abgegeben, damit er das Visum bekommt?
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al_bundy
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Antwort #2 - 18.01.2020 um 11:44:50
 
Touristenvisa.
Er könnte von Cebu nach Berlin fliegen.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 18.01.2020 um 12:02:39
 
al_bundy schrieb am 18.01.2020 um 11:44:50:
Er könnte von Cebu nach Berlin fliegen. 


Er könnte...?
Und weiß jetzt schon, dass keine Mittel vorhanden sind für die Rückreise - was bedeutet, er muss, um an das Visum zu kommen, wahrheitswidrig das Vorhandensein von Mitteln vorgetäuscht haben.

Was soll das hier werden - erfragst Du eine Handlungsanweisung, um für lau den Rückflug von irgendwem gesponsert zu bekommen?
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lottchen
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Antwort #4 - 18.01.2020 um 12:03:16
 
Von wo er abfliegt war nicht die Frage. Er benötigt ein Visum um in D einreisen zu können. Für welchen Zweck bekommt er dieses?
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blubb


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Antwort #5 - 18.01.2020 um 12:07:00
 
Ist doch beantwortet. "Touristenvisum", also Visum gegen Nachweis von touristischem Aufenthaltszweck unter Nachweisung des Hin- u. Rückfluges, Übernachtungsplänen / Hotelbuchungen o.ä. und des Vorhandenseins erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts.
Die Frage nach dem Rückflug wg. Mittellosigkeit kann also nicht aufkommen - es sei denn, man hätte bei der Visumbeantragung getäuscht / betrogen.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 18.01.2020 um 12:07:30
 
lottchen schrieb am 18.01.2020 um 12:03:16:
Er benötigt ein Visum um in D einreisen zu können. 

....und mir hoher Wahrscheinlichkeit auch einen Sponsor in Deutschland, der für ihn eine Verpflichtungserklärung abgibt.
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lottchen
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Antwort #7 - 18.01.2020 um 12:15:46
 
Saxonicus schrieb am 18.01.2020 um 12:07:30:
....und mir hoher Wahrscheinlichkeit auch einen Sponsor in Deutschland, der für ihn eine Verpflichtungserklärung abgibt.


Nein, nicht bei einem Touristenvisum.
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Antwort #8 - 18.01.2020 um 12:31:25
 
T.P.2013 schrieb am 18.01.2020 um 12:07:00:
Ist doch beantwortet. "Touristenvisum", also Visum gegen Nachweis von touristischem Aufenthaltszweck 

Ich würde das gern auch so sehen.

Allein ... selbst von Kollegen in den ABH höre und lese ich das Wort "Touristenvisum" oft als Synonym für "Schengen-Visum", zum Beispiel in der offensichtlichen Kombination "beantragen Sie halt ein Touristenvisum zum Besuch Ihrer Eltern".

Daher halte ich lottchens Frage durchaus für berechtigt.
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Antwort #9 - 18.01.2020 um 13:14:27
 
Rein rechtlich:

Als Philippine wendet er sich an die Botschaft seines Landes und bittet um finanzielle Hilfe für den Rückflug.

Bekommt er nicht: Fragt er das Sozialamt, das würde einen Rückflug vielleicht als Darlehen finanzieren und gucken, ob es eine VE gibt. Oder er wendet sich nach Ablauf des Besuchsvisums an die Polizei, zeigt sich selbst an und provoziert eine Abschiebung.
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« Zuletzt geändert: 18.01.2020 um 13:58:14 von reinhard »  
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Saxonicus
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Antwort #10 - 18.01.2020 um 13:39:49
 
lottchen schrieb am 18.01.2020 um 12:15:46:
Nein, nicht bei einem Touristenvisum.

Es ist für mich durchaus vorstellbar, dass die deutsche Vertretung in Manila nicht unbedingt großzügig Touristenvisa vergibt, ohne die Solvenz des Antragstellers eingehend zu prüfen. Die dortige Ablehnungsquote belegt das recht deutlich.

Zumindest ein Rückflugticket wird da wohl, neben Hotelbuchungen und ausreichender Finanzmittel zum Lebensunterhalt, vorhanden sein müssen,
um das Visum zu erhalten.
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al_bundy
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Antwort #11 - 18.01.2020 um 14:22:34
 
Vielen Dank. Damit wurde meine Frage beantwortet.
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Antwort #12 - 31.01.2020 um 12:19:07
 
Saxonicus schrieb am 18.01.2020 um 13:39:49:
Es ist für mich durchaus vorstellbar, dass die deutsche Vertretung in Manila nicht unbedingt großzügig Touristenvisa vergibt, ohne die Solvenz des Antragstellers eingehend zu prüfen. Die dortige Ablehnungsquote belegt das recht deutlich.

Zumindest ein Rückflugticket wird da wohl, neben Hotelbuchungen und ausreichender Finanzmittel zum Lebensunterhalt, vorhanden sein müssen,
um das Visum zu erhalten.


Genauso ist es; daher halte ich das hier auch eher für einen theoretischen Fall ohne Bezug zur Wirklichkeit.
Die gesamte finanzielle Lage des Antragstellers, die ja bei Touristenvisum  offen gelegt werden muss, wird schon eine Eindruck verleihen, ob der Kandidat sich ein Hin-und Rückticket leisten kann.

btw.
Die Vorlage einer Reservierung ist heute kein Garant mehr, dass es diese Buchung überhaupt noch gibt.. sie könnte ja in der Zwischenzeit (oder auch nachher) storniert worden sein. Ich denke nicht, dass eine Botschaft in der Lage ist, die Aktualität des Tickets zu überprüfen.. Datenschutzbestimmungen ..

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