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Aufenthaltskarte nach Heirat mit einem Schengen-Visum (Gelesen: 11.573 mal)
lottchen
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Antwort #30 - 27.01.2020 um 11:56:14
 
Diese Antwort hilft schon. Bedeutet, dass es (zumindest bei namaskaram war es so) gar nicht möglich ist sich mit einem Schengen-Visum anzumelden, da man damit keinen Wohnsitz in D nehmen kann. Also muss die TE keine Angst haben dass sie Nachteile hat, wenn sie erst nach der Heirat zum Einwohnermeldeamt geht.
Mich wundert übrigens schon, dass der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung gleich ans Meldeamt schickt. Bei uns ist es üblich, dass der Mieter diese bekommt und damit selber hingeht.
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Angelina zhuk
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Antwort #31 - 27.01.2020 um 13:36:38
 
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich denke , dass ich hier und mit einem Schengen-Visum registriert werden würde, da meine Freund vor der Eheschließung mit einem biometrischen Pass anmeldet wurde. Ich habe es nicht getan , da dies die erste Reise mit einem neuen Visum ist und ich befürchtete, dass ich bei der Beantragung eines Visums der Lüge beschuldigt werde. Vielleicht ist es nur meine Fantasie und es ist allen egal, aber als Ehefrau und nicht als Touristin werde ich mich sicherer fühlen
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Angelina zhuk
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Antwort #32 - 27.01.2020 um 13:51:23
 
Über die Tatsache , dass der Vermieter selbst eine Wohnungsgeberbestätigung geschickt hat - er schickte es über ein Online-Formular und erzählte mir die Nummer des Antrags, mit dem ich zum Bürgerbüro gehen sollte. Jetzt dachte ich , da der Vermieter bereits meine Daten an die Stadt geschickt hat , ist es immer noch kein Problem , sich nach der Eheschließund in einer Woche zu anmelden ? Obwohl von den Daten dort nur Vor-und Nachname...
Im schlimmsten Fall droht mir nur eine Geldstrafe? Villeicht eine dumme Frage, ist es nicht eine Verletzung, ohne Anmeldung zu heiraten ?
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lottchen
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Antwort #33 - 27.01.2020 um 14:34:58
 
Angelina zhuk schrieb am 27.01.2020 um 13:51:23:
Villeicht eine dumme Frage, ist es nicht eine Verletzung, ohne Anmeldung zu heiraten ? 


Nein, ist es nicht.
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Angelina zhuk
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Antwort #34 - 04.02.2020 um 21:05:15
 
Wir haben gestern geheiratet, ich habe mich vor der Eheschließung in der Wohnung angemeldet.  Es gibt keinen speziellen Antrag für eine Aufenthaltskarte bei der Nürnberger Ausländerbehörde, da sie telefonisch beantwortet wurden.  Morgen müssen wir dort einen allgemeinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausfüllen.  Was soll ich in die Spalte "Tag der Einreise" schreiben?  Ich bin durch Italien in den Schengen-Raum eingereist,  in Deutschland war ich in 2 Tagen, aber in der Wohnung habe ich mich einen Monat später angemeldet... Kann ich zum Beispiel einen Tag 2 Wochen nach der Einreise nach Italien schreiben?
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Antwort #35 - 04.02.2020 um 21:53:55
 
Glückwunsch erstmal!  Smiley

Rein prinzipiell: Eine Aufenthaltskarte wird überhaupt nicht beantragt, sondern von Amts wegen ausgestellt.
Genau aus diesem Grund gibt es auch kein Antragsformular dafür.

Und ich würde aus eben diesem Grund den Teufel tun und ein Formular aus dem nicht anwendbaren Aufenthaltsrecht ausfüllen.
Auch dann nicht, wenn das Wort Antrag nicht draufstünde.

Formlos, gut lesbar:
"Hiermit mache ich die für die Ausstellung der Aufenthaltskarte von Amts wegen erforderlichen Angaben:"
Die eigenen Daten, die des Ehemannes (gern in der Reihenfolge des Antragsformulars auf eine AE) einschließlich der Anschrift.
"Falls weitere Angaben erforderlich sind, werde ich diese unverzüglich nachliefern."

Ort, Datum, Unterschrift.


Das ist allerdings meine eigenes Prinzip.
Vermutlich entsteht auch kein Schaden, wenn Du das Formular ausfüllst. Musst halt selbst entscheiden, wie Du vorgehen möchtest.
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Angelina zhuk
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Antwort #36 - 24.02.2020 um 14:11:06
 
Hallo! Danke an alle, die mir Tipps gegeben haben. Während alles ohne Probleme läuft, habe ich am 30. März einen Termin für die Übergabe von Dokumenten und Fingerabdrücken für die Aufenthaltskarte  . Die Ausländerbehörde  gab mir sofort eine Bestätigung , dass alle Informationen zur Verfügung gestellt wurden, ich ein Recht auf Aufenthalt habe und arbeiten kann.  Habe ich eine Reihe neuer Fragen:
1. Brauche ich noch ein andere Bestätigung, dass ich arbeiten kann ?
2. Habe  ich das Recht , an  Integrationskurse teilzunehmen  ?
3. Wie lange dauert es normalerweise, bis eine Aufenthaltskarte  nach dem ablegen der Fingerabdrücke gemacht wird? ich habe gelesen, dass die Ausländerbehörde  sechs Monate Zeit hat, um zu überprüfen. Was genau können so lange überprüfen ?
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Antwort #37 - 24.02.2020 um 14:27:09
 
1. Nein, die Bescheinigung reicht aus.

2. Nein, es besteht kein Recht im Sinne eines Anspruchs. Im Rahmen freier Plätze könnte eine Zulassung erfolgen (§ 44 Abs. 4 AufenthG). Allerdings würde ich darin keinen Sinn sehen, wenn die hier verfassten Beiträge von dir stammen. Das B1-Niveau, welches der Kurs vermitteln soll, liegt m.E. vor. Eine Berechtigung zur Teilnahme zum Orientierungskurs könnte erfolgen, wobei der mit dem Test "Leben in Deutschland" abschließt. Der ist im Bereich der Freizügigkeit nur eine spätere Einbürgerung notwendig und kann auch jederzeit abgelegt werden.

3. Mehrere Wochen. Diese sechs Monate beziehen sich aus der Vorgabe der entsprechenden EU-Richtlinie (maximaler Zeitpunkt bis zu dem die Aufenthaltskarte ausgestellt werden muss), kann getrost ignoriert werden.
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Angelina zhuk
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Antwort #38 - 24.02.2020 um 15:19:01
 
Vielen Dank für die Antwort!  Über den Integrationskurs.  Ich möchte Deutsch bis Stufe B1 lernen und ein Zertifikat erhalten, für mich spielt es keine Rolle in Integrationskursen oder anderen.  Ich ging zur Schule, wo sie mir sagten, dass ich eine Zulassung von BAMF für Integrationskurse bekommen muss.  Von der Schule schickte eine Antrag an BAMF, auf die ich die folgende Antwort erhielt.

« Ihrem Antrag vom 14.02.2020 auf Zulassung zu einem Integrationskurs kann derzeit nicht entsprochen werden, da bei Ihnen bisher kein dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt. Sie haben natürlich die Möglichkeit, auf eigene Kosten an einem Integrationskurs teilzunehmen.»

Was bedeudet das? Ich habe nicht darum gebeten, für mich zu bezahlen... und warum haben sie gedacht, dass ich keinen dauerhafter Aufenthalt hatte? Weil momental habe ich keine Aufenthaltskarte?

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Bayraqiano
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Antwort #39 - 24.02.2020 um 15:33:59
 
Integrationskurse werden ja gefördert, weshalb die Kosten bei Zulassung durch das BAMF 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde betragen. Bei Teilnahme auf eigene Kosten ohne vorherige Zulassung durch das BAMF fallen die Kosten auch dementsprechend höher aus. Du kannst dem BAMF ja eine Kopie der Bescheinigung schicken, das sollte für die Annahme, es läge ein dauerhafter Aufenthalt vor, ausreichen.

Wobei ich nochmal sagen muss, dass zumindest auch die reine Teilnahme zur Prüfung, um ein B1-Zertifikat zu erlangen, ausreichend sein sollte. Der Einstufungstest dürfte B1 zum Ergebnis haben, weshalb der Besuch des Kurses entbehrlich ist. Aber das kann man ja mit dem Kursträger besprechen.
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Angelina zhuk
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Antwort #40 - 20.03.2020 um 18:22:11
 
Hallo, liebe Freunde! Am 30. März habe ich einen Termin auf meiner Aufenthaltskarte.  Ausländerbehörde  wegen Coronavirus geschlossen jetzt.  Ich habe keine Nachrichten über meine weiteren Aktionen erhalten.  Ich habe E-Mails gesendet, mich aber nicht beantwortet.  Bei meinem ersten Besuch wurde mir 6 Monate lang bestätigt, dass ich die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt habe und das Recht habe, in Deutschland zu bleiben.  Habe ich Grund zur Sorge um meinen Aufenthalt?  Soll ich jetzt etwas unternehmen oder warten, bis Ausländerbehörde  wieder geöffnet ist?
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Antwort #41 - 20.03.2020 um 18:57:45
 
Nein, um Deinen Aufenthalt musst Du Dich nicht sorgen.

Bleib zu Hause, triff möglichst wenig Menschen – die Ausländerbehörde wird in einiger Zeit wieder arbeiten.
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Angelina zhuk
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Antwort #42 - 26.03.2020 um 15:05:48
 
Wie viele andere hat mein Mann wegen des Coronavirus ab sofort einen Kurzarbeit. ich verstehe nicht ganz, was das ist , aber ich hoffe, es wird sich nicht negativ auf den Status der Freizügigkeit und meine aufenthaltsrechte auswirken ? ich entschuldige mich für die vielen Fragen, ohne Aufenthaltskarte  fühle ich mich nicht sicher und Coronavirus hat es verstärkt
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Petersburger
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Antwort #43 - 26.03.2020 um 16:39:31
 
Angelina zhuk schrieb am 26.03.2020 um 15:05:48:
aber ich hoffe, es wird sich nicht negativ auf den Status der Freizügigkeit und meine aufenthaltsrechte auswirken ?

Wenn Dein Mann eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat - also nicht etwa albern geringe Arbeitsstunden je Woche, dann wirkt sich Kurzarbeit *nicht* auf seinen Status, nämlich die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus.
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Angelina zhuk
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Antwort #44 - 23.06.2020 um 14:38:13
 
Guten Tag!  Heute habe ich die biometrischen Daten für die Aufenthaltskarte übergeben . Die Ausländerbehörde hat gesagt, dass ich ungefähr 6 Wochen warten muss, bis die Karte gedruckt wird. Meine Frage - die Entscheidung über die Ausgabe der Karte ist geschloßen oder Ausländerbehörde  wird etwas wieder überprüfen? Und  mein Mann hat ein gutes Angebot für einen neuen Job, ist das kein Problem für meine Aufenthaltskarte , wenn er jetzt den Job wechselt ?
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