Glückwunsch erstmal!
Rein prinzipiell: Eine Aufenthaltskarte wird überhaupt nicht beantragt, sondern von Amts wegen ausgestellt.
Genau aus diesem Grund gibt es auch kein Antragsformular dafür.
Und
ich würde aus eben diesem Grund den Teufel tun und ein Formular aus dem nicht anwendbaren Aufenthaltsrecht ausfüllen.
Auch dann nicht, wenn das Wort Antrag nicht draufstünde.
Formlos, gut lesbar:
"Hiermit mache ich die für die Ausstellung der Aufenthaltskarte von Amts wegen erforderlichen Angaben:"
Die eigenen Daten, die des Ehemannes (gern in der Reihenfolge des Antragsformulars auf eine AE) einschließlich der Anschrift.
"Falls weitere Angaben erforderlich sind, werde ich diese unverzüglich nachliefern."
Ort, Datum, Unterschrift.
Das ist allerdings meine eigenes Prinzip.
Vermutlich entsteht auch kein Schaden, wenn Du das Formular ausfüllst. Musst halt selbst entscheiden, wie Du vorgehen möchtest.