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Aufenthaltskarte nach Heirat mit einem Schengen-Visum (Gelesen: 11.574 mal)
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Antwort #15 - 21.01.2020 um 00:00:13
 
flb89 schrieb am 18.01.2020 um 15:49:17:
Warum kann es für Deutsche nicht genauso einfach sein, wenn sie jemanden heiraten wollen, der nicht aus einem Schengen-Land kommt? 


ist es!
in Grichenland und Italien und Spanien und Frankreich und und und (in allen EU-Ländern, dummerweise ist Deutschland für Deutsche im EU-Recht aber kein EU Land)
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Purger
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Antwort #16 - 21.01.2020 um 12:55:26
 
Hallo,

ich habe (bzw. werde haben Smiley) einen ähnlichen Fall.

Ich: deutscher und kroatischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Für diesen Zweck gelte ich nur als deutsch, die kroatische ist irrelevant.
Person in Frage: russiche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Russland und niederländischem Touristen-Schengenvisum.

Lasst uns annehmen wir hätten schon in Russland geheiratet.

Aus den bisherigen Antworten verstehe ich folgendes:
Sie muss extra ein deutsches Visum zum Zweck der Familienzusammenführung beantragen und kann erst dann kommen (und anschliessend vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen).
Sie kann also nicht mit ihrem niederländischen Schengenvisum einfach so einreisen und dann direkt vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wäre ich nur Kroate geblieben, dann würde das aber gehen.

Falls wir aber entscheiden nach Österreich zu gehen (was wir tatsächlich überlegen), dann könnte sie mit dem niederländischen Schengenvisum nach Österreich einreisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, weil somit auf mich das EU Recht und nicht das österreiche gilt?
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Petersburger
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Antwort #17 - 21.01.2020 um 13:18:52
 
Purger schrieb am 21.01.2020 um 12:55:26:
Sie kann also nicht mit ihrem niederländischen Schengenvisum einfach so einreisen und dann direkt vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wäre ich nur Kroate geblieben, dann würde das aber gehen.

Beides grundsätzlich richtig.
Wobei es auch die Rechtsauffassung gibt, dass in einer Konstellation wie Deiner dennoch EU-Recht vorrangig sei - geh' zu Deiner ABH und frage einfach mal.
Das tut nicht weh, schafft aber Klarheit. Entscheide anschließend, welchen Weg Du (ggf. auch gegen Widerstand) gehen willst.

Ich weiß z.B. von einer ABH, dass sie keine Aufenthaltskarten ausstellt, wenn die Einreise nicht mit einem speziellen Einreisevisum erfolgt ist. Ich konnte die Kollegen auch nicht überzeugen. Wenn aber jemand aus deren Einzugsbereich bei uns aufschlägt, bekommt er halt so ein Einreisevisum, ob er es nun tatsächlich bräuchte oder nicht ...


Purger schrieb am 21.01.2020 um 12:55:26:
Falls wir aber entscheiden nach Österreich zu gehen (was wir tatsächlich überlegen), dann könnte sie mit dem niederländischen Schengenvisum nach Österreich einreisen 

Richtig.
Purger schrieb am 21.01.2020 um 12:55:26:
und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen,

Falsch: Eine Aufenthaltskarte. Österreich hat da nichts zu "erlauben" (was ja heißt, es könnte auch "verboten" werden), sondern durch eine Aufenthaltskarte das kraft EU-Rechts existierende Recht auf Aufenthalt zu bescheinigen.
Genauso wie auch Deutschland, wärest Du nur Kroate.
Purger schrieb am 21.01.2020 um 12:55:26:
weil somit auf mich das EU Recht und nicht das österreiche gilt?

Jaa...in.
Das österreichische Recht sollte schon das EU-Recht "abbilden".
Aber Du würdest eben in erster Linie als EU-Bürger mit den daraus resultierenden Rechten (auch für Deine Familienmitglieder) behandelt und damit ggf. sogar besser als ein Österreicher.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Angelina zhuk
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Antwort #18 - 25.01.2020 um 13:33:06
 
Bitte entschuldigen Sie, ich habe noch eine Frage zur Registrierung.  Der Vermieter hat heute online Wohnungsgeberbestätigung , dass ich am 27. Januar in die Wohnung kommen würde, an Einwohneramt geschickt. Wir werden nach der Eheschließung , am 5. Februar, anmelden. Aber in meinem Pass steht ein Stempel , dass ich am 26 .Dezember nach Deutschland gekommen bin. Werde ich Probleme haben, dass ich einen Monat ohne Anmeldung war ? Und was soll ich Antworten , wenn ich gefragt werde, warum ?
Freunde erschrecken und sagen, dass es notwendig war, sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden und wir werden eine hohe Geldstrafe zahlen  weinend
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Antwort #19 - 25.01.2020 um 14:54:52
 
Höre nicht auf Laien. Diese Freunde haben keine Ahnung.

Nicht jedes Meldeamt nimmt eine Anmeldung von einem mit Schengen-Visum eingereisten Drittstaater entgegen.
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« Zuletzt geändert: 25.01.2020 um 15:05:04 von Petersburger »  

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Antwort #20 - 25.01.2020 um 17:00:24
 
Der Vermieter hat meine Einreise in die Wohnung vom 27 .Januar geschrieben. Habe ich zwei Wochen Zeit , um mich zu anmelden, seit ich in die Wohnung eingezogen bin und nicht seit der Einreise nach Deutschland?
ich habe ein bisschen Angst, dass ich erklären muss, warum ich einen Monat ohne Registrierung war, wenn ich heiraten wollte und für einen dauerhaften Aufenthalt bleiben wollte
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blubb


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Antwort #21 - 25.01.2020 um 17:09:17
 
Angelina zhuk schrieb am 25.01.2020 um 17:00:24:
Habe ich zwei Wochen Zeit , um mich zu anmelden, seit ich in die Wohnung eingezogen bin und nicht seit der Einreise nach Deutschland?


Richtig.
§17 Bundesmeldegesetz sagt:
"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."

Zitat:
ich habe ein bisschen Angst, dass ich erklären muss, warum ich einen Monat ohne Registrierung war, wenn ich heiraten wollte und für einen dauerhaften Aufenthalt bleiben wollte 


Wirst Du nicht müssen.
Vergiss es.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Angelina zhuk
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Antwort #22 - 25.01.2020 um 17:35:56
 
Ich dachte nicht einmal daran, mir Sorgen zu machen . Aber mein Mann hat heute gesagt, dass wir zur Einwohneramt laufen müssen, weil sein Freund mit einer Frau aus Albanien verheiratet ist; und bei der Anmeldung bei Ihr wurde das Datum auf dem Einreisestempel überprüft, wie lange Sie in Deutschland war. OMG..
ich verstehe, vielen vielen Dank
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Petersburger
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Antwort #23 - 25.01.2020 um 19:49:54
 
Geht einfach mal hin und probiert es.

Schadet nichts, danach seid Ihr ruhiger in dieser Frage.
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Angelina zhuk
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Antwort #24 - 25.01.2020 um 21:22:17
 
Ich wollte vor der Eheschließung nicht mit Einwohneramt  und der Ausländerbehörde in Kontakt treten und meine Meinung war die gleiche - besser danach. Noch bin ich ein Tourist vor der Eheschließung und wer weiß, wie sie auf mein Visum reagieren werden. Aber heute hat mein Mann den Vermieter angerufen und Vermieter hat online diese Bestätigung in die Stadt geschickt...  Ich war an der Frage interessiert, ob ich irgendwelche Sanktionen erwarten würde, weil ich mich nicht sofort anmeldet habe. Wenn Sie «nein» sagen, gehe ich später ruhig
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Antwort #25 - 25.01.2020 um 22:38:25
 
"Irgendwelche" kann es geben.

Aber eine "hohe Geldstrafe", weil man mit Schengen-Visum ohne Voraussetzungen für einen Daueraufenthalt sich nicht angemeldet hat, wäre erstens überraschend (weil dergleichen bisher noch nie gehört wurde) und zweitens unangemessen.

Nach der Eheschließung unverzüglich - das kann erwartet werden.
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Antwort #26 - 27.01.2020 um 09:10:13
 
Mein Ehemann (!) war 2017 mit einem Touristenvisum für 3 Monate bei mir und ich habe beim Einwohnermeldeamt unserer Stadt angefragt, ob wir ihn anmelden müssen. Ich bekam die Auskunft, dass es mit einem Touristenvisum überhaupt nicht möglich ist.
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Antwort #27 - 27.01.2020 um 10:11:02
 
namaskaram schrieb am 27.01.2020 um 09:10:13:
Mein Ehemann (!) war 2017 mit einem Touristenvisum für 3 Monate bei mir und ich habe beim Einwohnermeldeamt unserer Stadt angefragt, ob wir ihn anmelden müssen. Ich bekam die Auskunft, dass es mit einem Touristenvisum überhaupt nicht möglich ist.


Das hat allerdings überhaupt nichts mit der Frage hier zu tun. Du hast Dich damals im Ausländerrecht bewegt. Die Frage von Angelina zhuk bewegt sich im Unionsrecht, da ist es ganz anders.

Bei Angelina geht es darum, dass der Mann mit einem einfachen Einreisevisum kommt, aber dann hier bleibt. Es geht nicht um einen Touristen.
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Antwort #28 - 27.01.2020 um 10:26:21
 
Doch reinhard, hat es.

Startbeitrag:
Angelina zhuk schrieb am 17.01.2020 um 20:11:09:
Ich bin ein russischer Staatsbürger und werde einen griechischen Staatsbürger heiraten, er lebt und arbeitet in Deutschland. Ich erhielt ein Touristenvisum für die Schengen-Länder , ausgestellt von Italien. 

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Antwort #29 - 27.01.2020 um 11:22:40
 
Ja, ein bisschen schon.

Aber die richtigen Antworten standen oben schon. Die letzte Antwort hilft, glaube ich, der Themenstarterin nicht. Dass eine Anmeldung bei »namaskaram« nicht ging, hat für Angelina keine große Bedeutung: Nach der Heirat und dem Einzug geht es.
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