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Niederlassungserlaubnis nach dem § 30 Ehegettennachzug: Verheiratet mit nicht DE oder EU StaB. (Gelesen: 958 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassungserlaubnis nach §30
Dr.Turner
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis nach dem § 30 Ehegettennachzug: Verheiratet mit nicht DE oder EU StaB.
16.01.2020 um 15:12:51
 
Guten Tag,

könnte jemand sagen über die Voraussetzungen für Niederlassungserlaubnis nach §30?
Wie viele Jahren müss mann in Deutschland bleiben um die Niederlassungserlaubnis zu bekommen? 
Verheiratet mit nicht DE oder EU StaB der Arbeitet in eine Firma.
Als Hausfrau.

Danke und viele Grüße
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erne
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Antwort #1 - 16.01.2020 um 15:53:24
 
es gibt keine NE nach §30 AufenthG oder AufenthV.
Was es gibt, ist die Mgölichkeit eine NE nach §9 AufenthG zu beantragen.

Voraussetzungen regelt der §
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

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Dr.Turner
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Antwort #2 - 16.01.2020 um 16:15:23
 
Ich meinte wenn mann zuerst AE nach §30 hat.
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erne
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Antwort #3 - 16.01.2020 um 16:48:59
 
Dr.Turner schrieb am 16.01.2020 um 16:15:23:
Ich meinte wenn mann zuerst AE nach §30 hat. 


die Antwort bleibt die Gleiche.erne schrieb am 16.01.2020 um 15:53:24:
eine NE nach §9 AufenthG zu beantragen.

Voraussetzungen regelt der §
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

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