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EInbürgerung für Ehegatte von Deutscher_Aufgrund Beruf in zwei Städte wohnen (Gelesen: 844 mal)
nam120
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag EInbürgerung für Ehegatte von Deutscher_Aufgrund Beruf in zwei Städte wohnen
15.01.2020 um 19:12:58
 
Guten Tag zusammen,

meine Frau hat nach Studium als Ingeneurin seit 2018 in München gearbeitet und meldet die Wohnung dort als Nebenwohnung. Ihre Aufentshalt ist nach (§ 28 AufenthG Familiennachzug zu Deutschen) erteilt.
Ich selbe arbeite und wohne in unserer Hauptwohnung in Stuttgart.
Nun wollen wir die Einbürgerung für sie machen. Dies soll nach § 9 Abs. 1 StAG :Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher

Meine Frage ist: Is es rechtlich ein Problem für die Einbürgerung dass wir nicht gemeinsam wohnen? Beruflich bedingt muss sie ja in München schaffen. Es wäre blöd wenn sie sich jetzt den guten Job kündigt, zurück nach Stuttgart umzieht.
Bei Aktueller Wirtschaftssituation ist auch nicht einfach neuen Job zu finden.

Vielen Dank im Voraus für Antwort.
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reinhard
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Antwort #1 - 15.01.2020 um 20:48:07
 
Ihr wohnt ja (rechtlich) zusammen in der ehelichen Hauptwohnung in Stuttgart. Bei Ehepaaren geht es um die Anmeldung, nicht um die realen Zeiten, die Ihr Euch seht.

Zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz, rechtlich scheint es kein Problem zu geben.
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nam120
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Antwort #2 - 16.01.2020 um 20:07:17
 
vielen Dank für die Antwort!
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