Vielen Dank an lottchen und nixwissen für die Hinweise auf das Leistungsrecht. Falls das Verschweigen der EU-Staatsangehörigkeit als Leistungsbetrug gewertet wird, könnte das alleine schon die Einbürgerung verhindert (zumindest stark verzögern).
Danke auch an Grenzer.
Grenzer schrieb am 16.01.2020 um 15:06:32:Durch die unrichtige bzw. unvollständige Angabe im Rahmen der Asylanhörung beim
BAMF wurde in diesem fitkiven Fall offensichtlich der Verfahrensausgang wesentlich beeinflusst. Bei wahrheitsgemäßer vollständiger Angabe wäre der Asylantrag wahrscheinlich als offensichtlich unbegründet (ggf. unzulässig) abgelehnt worden. Dabei nehme ich an, dass der EU-Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, auch in diesem atypischen Einzelfall als sicherer Dritt- und/oder Herkunftsstaat anzusehen wäre.
Nein, leider nicht fiktiv. Aber richtig: Wenn er "Syrien & Spanien" bei der Staatsangehörigkeit angegeben hätte, wäre der Asylantrag abgelehnt worden. Unzulässig wohl nicht, das wäre er bei Einreise über Spanien gewesen. Er war nie da und kann die Sprache auch nicht, ihm sagt quasi die Staatsangehörigkeit nichts.
Zitat:Es liegt daher meines Erachtens ein Regelfall für die Rücknahme der (mMn rechtswidrigen begünstigenden) Anerkennung als Asylberechtigter gemäß § 73 Abs. 2 AsylG vor. In der Folge wären auch Konventionspass und Aufenthaltstitel zurückzunehmen. Die Datenübermittlung würde bei wahrheitsgemäßer Angabe seinerseits von der Einbürgerungsbehörde zur
ABH und von dort zum
BAMF laufen.
Fraglich ist, ob seine gesamte Aufenthaltsdauer nicht mehr als rechtmäßiger Aufenthalt zu betrachten wäre (und somit die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorliegen) oder aber aufgrund der Freizügigkeit als Unionsbürger dennoch ein rechtmäßiger Aufenthalt bestand.
Ja, das scheint mir auch das Kernproblem zu sein: Die Anerkennung müsste zurückgenommen werden, der Aufenthalt widerrufen. Aber illegal war er trotzdem nicht, weil er sich als Unionsbürger ja hier aufhalten durfte. Ist noch unklar, ob bei Kenntnis der Behörden sein Recht auf Freizügigkeit überprüft worden wäre.
Zitat:Auch wenn die Angabe zur Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerungsbehörde nun nicht korrigiert wird, kann die Einbürgerung zehn Jahre lang zurückgenommen werden.
Das habe ich ihm schon übermitteln lassen. Er wendet sich nicht direkt an mich, sondern spricht über eine Bekannte, weil er wohl anonym bleiben will.
Zitat:Da er mit dem Tag der Anerkennung als Asylberechtigter keine Leistungen nach dem AsylbLG mehr bezogen haben dürfte, sehe ich hier keinen Betrug. Auch als EU-Bürger kann ein Asylantrag gestellt werden, der eine Anspruchberechtigung nach dem AsylbLG auslöst. Selbst wenn dem nicht so wäre, ist für mich im Sachverhalt nicht ersichtlich, dass die unvollständigen Angaben im Verfahren mit der Absicht getätigt wurden, eine Täuschung hervorzurufen, gerade damit die o.g. Leistungen ausgezahlt werden.
Aber sein Antrag auf ALG II, Zulassung zum I-Kurs und das alles hätte er als Spanier nicht durchbekommen. Insofern denke ich bisher, aber vielleicht haben andere ja Ideen dazu: Die Leistungsbehörde müsste eine Rückforderung stellen und Anzeige erstatten.
Oder?
Zitat:Es steht strafrechtlich jedoch die unvollständige bzw. unrichtige Angabe in der Asylanhörung des
BAMF zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels im Raum, § 95 Abs. 2 Nr. 2
AufenthG. Hierzu ist die Rechtsprechung derzeit uneinheitlich (Strafbarkeit bejahend z.B. AG Kaufbeuren, verneinend z.B.
LG Aachen).
Ja. Sein Motiv ist wohl Ahnungslosigkeit und blindes Befolgen eines Tipps von Landsleuten.
Ich habe sein Protokoll noch nicht gesehen, aber Standard ist, nach anderen Staatsangehörigkeiten zu fragen. Außer er war damals im "Fragebogen-Verfahren", da haben sie es wohl vergessen.
Zitat:Besitzt er bereits ein Identitätsdokument des betreffenden EU-Staates oder kann eines beschaffen, wäre eine Option: Gegenüber den beteiligten Behörden die Daten richtigstellen, in den sauren Apfel der Rücknahme und ggf. repressiven Konsequenzen beißen und anschließend als Freizügigkeitsberechtigter weitermachen.
Ich glaube, er hat nichts, aber ich habe ihn schon fragen lassen. Aber die müssten sich einfach beschaffen lassen, er darf ja reisen, und das ist auch problemlos möglich.
Weitere Stellungnahmen dazu sind willkommen.