Hallo liebes Forum,
ich habe gerade ein riesen Problem. Im November habe ich die
ABH telefonisch angerufen für einen Termin für einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis, da mein jetziger Titel im Januar abläuft (bzw. jetzt schon abgelaufen ist).
Kurz vor Weihnachten habe ich dann einen Brief erhalten mit einem Termin für Juli 2020!
Im Brief steht folgendes verfasst:
„
Sie haben heute bei der
ABH einen Termin vereinbart.
Leider ist es nicht möglich, Ihnen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis einen Vorsprachetermin anzubieten.
Ihre heutige Vorsprache/ Terminvereinbarung wird jedoch als „Antragsstellung" angesehen, sodass dies eine Fiktionswirkung (Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltsrechts einschließlich der getroffenen Nebenbestimmungen) nach Paragraph 81 ABS. 4
AufenthG entfaltet.
Diese Bescheinigung gilt längst bis zum xx.Juli.2020 und ist nur im
Bundesgebiet gültig
. „
Da ich aber beruflich immer ins Ausland reisen muss, ist diese Bedingung katastrophal für mich. Direkt am 2. Januar habe ich dann die
ABH nochmal angerufen (2 Stunden in der Warteschlange gehangen!). Mir wurde mitgeteilt, dass die einen Notfalltermin geben würden und noch eine Mail am selben Tag erhalten solle.
Nach 3 Tagen ohne Rückmeldung habe ich nochmal angerufen (wieder 2,5 Stunden in der Warteschlange gehangen) und mir wurde dieses mal gesagt, dass es nicht sicher sei, dass ich einen Termin vor Februar bekommen könne (da ich im Februar geschäftlich schon verreisen muss), ich solle doch einfach warten, bis der Chef der Abteilung sich meldet.
Meine Frage an euch nun... was kann ich tun? Anfang Februar steht schon meine Geschäftsreise an, meine Firma hat bereits alles für mich gebucht. Ich könnte meinen Job dadurch verlieren, aber der
ABH juckt das anscheinend überhaupt nicht.
Es kann doch nicht sein, dass sie mich für 7 Monate in Deutschland gefangen halten? Ich habe nichts falsches getan... ist ja nicht meine Schuld, dass die
ABH zu wenig Personal hat und keine Termine rechtzeitig vergeben können.