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Anreise mit neuem Pass / Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.216 mal)
Themen Beschreibung: Wie kann man mit einem Pass und Niederlassungserlaubnis einreisen
Christof
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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13.01.2020 um 19:59:56
 
Hallo zusammen,

meine Lebensgefährtin hat eine Niederlassungserlaubnis nsch §28, 2. Jetzt läuft ihr Pass ab und es ist leider nicht möglich ihr Pass in der Botschaft zu wechseln (Das ist definitiv leider so). Somit muss sie in ihr Heimatland reisen, um dort einen neuen Pass ausgestellt zu bekommen. Ob sie ihr alten Pass dabei (durchlöchert) behalten darf, ist ungewies.

Die Fragen:
- Welche Unterlagen braucht Sie für die Wiedereinreise?
- Sie hat eine Niederlassungserlaubnis (Eine Zusatzkarte zum Pass). Auf der Karte ist ihr altes Pass eingetragen. Ist diese Karte mit neuem Pass gültig? Vermuttlich nicht.

Bemerkung: Die Lösung - ein neuen Einreisevizum bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zu besorgen, ist für uns keine Option. Wir haben zwei Kinder und ich bin beruflich viel unterwegs, so dass die Kinder ihre Mutter nur 2-3 Wochen in der Schulferien entbehren können. In der Zeit schaft man zwar einen neuen Pass zu erhalten, aber kein Vizum bei der Deutschen Botschaft (Da geht die Wartezeit in Monaten).
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.01.2020 um 21:01:39
 
Der Normalfall ist, dass man den alten Pass gelocht oder sonst irgendwie ungültig gemacht behalten kann und dann mit zwei Pässen und eAT völlig problemlos wieder einreist. Haben mein Mann und mein Stiefsohn gerade so gemacht.
Wenn es in diesem konkreten Fall nicht geht, weil die Behörde im Heimatland den Pass nicht ungültig macht, sondern einzieht, bin ich überfragt.
Vielleicht schreibst du mal, um welches Land es geht. Es kann ja sein, dass jemand hier Erfahrungen dort hat.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.01.2020 um 22:54:45
 
Deine Frau hat mit der NE einen unbegrenzt gültigen AT.
Die Karte (Als Nachweis) hat ein Ablaufdatum, welches aber nicht überschritten ist. Auf der Karte ist unter Anmerkungen die (alte) Passnummer zum Abgleich eingetragen.

Ist im neuen Pass eine Anmerkungen, dass er den alten Pass mit der alten Nr. ablöst? Wäre ein offizieller Nachweis, dass der neue Pass zu dem alten passt.
Ansonsten würde ich Kopien vom alten Pass machen, für den Fall dass man den alten tatsächlich nicht gelocht zurückbekommen kann.

Mit der eAT Karte, dem neuen Pass und dem gelochten alten bzw. den Kopien des alten Passes sollte es bei der Einreise kein Problem geben.
Im Zweifelsfalle bei der Gemeinde vorbeigehen und die Kopien offz. bestätigen lassen, dass sie mit dem Original zusammenpassen. Das machen manche Ämter, habe ich zuletzt beim Einwohnermeldeamt machen können.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 14.01.2020 um 03:52:01
 
Christof schrieb am 13.01.2020 um 19:59:56:
- Welche Unterlagen braucht Sie für die Wiedereinreise?


Nur den neuen Pass und den aktuellen eAT (die NE).

Zitat:
- Sie hat eine Niederlassungserlaubnis (Eine Zusatzkarte zum Pass). Auf der Karte ist ihr altes Pass eingetragen. Ist diese Karte mit neuem Pass gültig? Vermuttlich nicht. 


Doch, ist sie.

Eine einfache Kopie des alten Passes (Lichtbildseite mit Passnummer), wie o.a. vorgeschlagen, wird höchstwahrscheinlich nicht erfragt werden, kann aber Sinn machen. Und wenn es nur der eigenen Beruhigung dient.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Saxonicus
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Antwort #4 - 14.01.2020 um 09:18:34
 
Die Wiedereinreise sollte mit dem alten (ungültig gemachten) Pass dem neuen erfolgen und natürlich der weiterhin gültigen eAT-Karte.
So praktiziert es meine Frau schon seit fast 40 Jahren und es gab noch nie Probleme.
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T.P.2013
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blubb


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 14.01.2020 um 18:45:53
 
Saxonicus schrieb am 14.01.2020 um 09:18:34:
Die Wiedereinreise sollte mit dem alten (ungültig gemachten) Pass dem neuen erfolgen und natürlich der weiterhin gültigen eAT-Karte. 


Wenn aber nunmal der alte Pass nicht wieder ausgehändigt wird, kann die Dame diesen Idealzustand nunmal nicht herbeiführen.

In diesem Fall wäre dann auch die Einreise ohne den alten Pass am Ende unproblematisch.
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Christof
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 15.01.2020 um 13:53:23
 
Danke für die schnellen Antworte. Also Wiedereinreise nach Deutschland ist ohne Probleme möglich.

Wie ist es mit der Ausreise? Es geht um Kasakhstan. Reichen für den kasachischen Grenzschützer bzw. Fluggesellschaft neuen Pass und eAt-Karte? In anderen Ländern (Georgien, Armenien, Ukraine) haben meine Bekannten bis jetzt keine Probleme in solchem Fall gehabt, aber wie ist es mit Kasakhstan?

Unser Jüngte fiegt mit meine Frau mit (er braucht ein Vizum, da deutsche Staatsangehörigkeit). Für uns wäre es ein Alptraum, wenn bei dem Rückflug am Flughafen in Almaty heißen würde, dass meine Frau nicht ausreisen darf. Deswegen müssen wir es ganz genau wissen. Wir haben auch bei kasakhischen Behörden nachgefragt, aber bis jetzt kein Antwort erhalten.
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Petersburger
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Antwort #7 - 15.01.2020 um 14:24:00
 
Wenn man mal vom üblichen Lebensrisiko absieht, auf einen Unwissenden zu treffen (von denen, die bewusst Falsches behaupten, wollen wir hier schweigen), hast Du bereits alles lesen können, was es zu dieser Frage zu sagen gibt.

Wir hier im Forum haben diese Art Frage nicht zum ersten Mal und würden bei signifikanten Unterschieden schon selbst darauf hinweisen.

Die Fluggesellschaften haben einen weltweit verwendeten Katalog von zur Einreise berechtigenden Dokumenten.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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