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Mädchenname bei Rechtsgeschäften legal? (Gelesen: 826 mal)
Peterles
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mädchenname bei Rechtsgeschäften legal?
12.01.2020 um 17:38:13
 
Meine philippinische Ehefrau möchte hier in Deutschland Rechtsgeschäfte eingehen, bei denen per Postident die Identität nachgewiesen werden muss. Sie trägt nun meinen Nachnamen. Jedoch ist in ihrem Reisepass noch ihr alter Mädchenname eingetragen.
Ist es legal, bei solchen Rechtsgeschäften auch ihren Mädchennamen anzugeben, sodass sie einwandfrei mit ihrem Reisepass identifiziert werden kann?

Wo finde ich eventuell die entsprechenden Rechtsvorschriften dazu?
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Petersburger
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Beiträge: 6.387

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mädchenname bei Rechtsgeschäften legal?
Antwort #1 - 12.01.2020 um 20:54:59
 
Für den deutschen Rechtsbereich trägt sie nun einen Ehenamen.

Die Angabe des Mädchennamens in Deutschland ist daher falsch.

In/zu ihrem AUfenthaltstitel sollte es einen Eintrag, ggf. auf Zusatzblatt geben "Die Inhaberin trägt in Deutschland den Ehenamen PETERLES".

Damit ist dann überall alles klar - sie muss diesen Eintrag natürlich überall auch zeigen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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