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Aufenthaltserlaubnis bei Wechsel Studium -> Ausbildung (Gelesen: 699 mal)
Mike65
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Beiträge: 92

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis bei Wechsel Studium -> Ausbildung
09.01.2020 um 16:47:16
 
Liebe Forenteilnehmer,

ich habe eine Bekannte aus Marokko, die nach Deutschland gekommen ist, um hier Medizin zu studieren. Im Moment ist sie noch im Studienkolleg, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Vor allem aus finanziellen Gründen möchte sie nun lieber eine Ausbildung als Krankenschwester beginnen, die Voraussetzungen dafür (Deutsch B2) erfüllt sie bereits jetzt.
Sie hat noch bis Anfang 2021 eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, die aber wohl nicht für die geplante Ausbildung gültig ist. Was ist zu tun, um den Aufenthaltszweck zu wechseln? Muss sie wieder in ihr Heimatland zurück und einen neuen Antrag stellen? Wenn ja, wird dann die vorhandene AE storniert oder könnte sie während der Wartezeit in D weiterstudieren und zumindest das Studienkolleg abschließen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.01.2020 um 00:16:38
 
Ein Zweckwechsel ist grundsätzlich auch ohne Ausreise möglich (derzeit § 16 Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 AufenthG, ab dem 1 März § 16b Abs. 4 Var. 1 AufenthG). Fraglich ist aber der Abstand zwischen Beendigung des Sprachkurses und Beginn der Ausbildung. Wenn es zu lange dauert, könnte die ABH sie auch auf Visumverfahren verweisen. Ebenso würde es sich verhalten, wenn der bisherige AT bei Eintritt einer auflösenden Bedingung ("Erlischt mit...") ungültig werden würde.
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