Hallo, ich hätte eine Frage.
Mein Freund (Inder) hat in Deutschland studiert und vor kurzem angefangen zu Vollzeit zu arbeiten (auf einem Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche für deutsche Absolventen dem erwerbstätigkeit uneingeschränkt gestattet ist) und möchte jetzt eine Bluecard beantragen.
Die Voraussetzungen für die Bluecard sind erfüllt, Einkommen liegt über der Grenze für Mangelberufe und die Arbeit ist natürlich eine die seiner Qualifikation entspricht.
Wir haben von einigen Freunden gehört dass sie nach dem Studium trotz hohem Gehalt nur eine normale Arbeitserlaubnis bekommen haben. Gibt es einen Anspruch, eine Bluecard zu bekommen wenn man alle Voraussetzungen erfüllt oder kann die
ABH sich das einfach aussuchen, welchen Titel sie einem gibt? Es geht darum, dass man mit einer Bluecard und
B1 ja schon nach 21 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen kann. Das geht mit einem 'normalen' Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nicht oder?
Man konnte bei deren Antragsformular auch nicht direkt angeben was man genau beantragt, nur entweder Verlängerung (par.8) oder erstmalige Erteilung (den paragraph weiß ich nicht mehr, ich glaube 7) auswählen. Wobei ihm gesagt wurde er solle eine Verlängerung auswählen, ein separates Formular für Bluecard scheint es nicht zu geben, dabei hatte er direkt gesagt dass er einen Termin machen möchte um eine Bluecard zu machen.
Es wurden auch (denke ich) komische Dokumente von ihm gefordert. Z.b. wollen sie seinen Mietvertrag mit Angaben der Mietkosten und sogar Stromkosten sehen und natürlich den Arbeitsvertrag, aber nicht sein Masterabschlusszeugnis oder eine Stellenbeschreibung vom Arbeitgeber.
Wir sind gerade etwas verwirrt...