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Anspruch auf Bluecard wenn Voraussetzungen erfüllt? (Gelesen: 973 mal)
Shana0117
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.01.2020 um 09:42:02
 
Hallo, ich hätte eine Frage.

Mein Freund (Inder) hat in Deutschland studiert und vor kurzem angefangen zu  Vollzeit zu arbeiten (auf einem Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche für deutsche Absolventen dem erwerbstätigkeit uneingeschränkt gestattet ist) und möchte jetzt eine Bluecard beantragen.
Die Voraussetzungen für die Bluecard sind erfüllt, Einkommen liegt über der Grenze für Mangelberufe und die Arbeit ist natürlich eine die seiner Qualifikation entspricht.

Wir haben von einigen Freunden gehört dass sie nach dem Studium trotz hohem Gehalt nur eine normale Arbeitserlaubnis bekommen haben. Gibt es einen Anspruch, eine Bluecard zu bekommen wenn man alle Voraussetzungen erfüllt oder kann die ABH sich das einfach aussuchen, welchen Titel sie einem gibt? Es geht darum, dass man mit einer Bluecard und B1 ja schon nach 21 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen kann. Das geht mit einem 'normalen' Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nicht oder?

Man konnte bei deren Antragsformular auch nicht direkt angeben was man genau beantragt, nur entweder Verlängerung (par.8) oder erstmalige Erteilung (den paragraph weiß ich nicht mehr, ich glaube 7) auswählen. Wobei ihm gesagt wurde er solle eine Verlängerung auswählen, ein separates Formular für Bluecard scheint es nicht zu geben, dabei hatte er direkt gesagt dass er einen Termin machen möchte um eine Bluecard zu machen.

Es wurden auch (denke ich) komische Dokumente von ihm gefordert. Z.b. wollen sie seinen Mietvertrag mit Angaben der Mietkosten und sogar Stromkosten sehen und natürlich den Arbeitsvertrag, aber nicht sein Masterabschlusszeugnis oder eine Stellenbeschreibung vom Arbeitgeber.

Wir sind gerade etwas verwirrt...

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« Zuletzt geändert: 09.01.2020 um 09:55:11 von Shana0117 »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.01.2020 um 11:50:57
 
Er kann auch auf einem separaten Blatt klarstellen, dass er eine Blaue Karte beantragt. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, ein spezielles Formular zu benutzen. Damit sollte ganz klar sein, welchen AT er begehrt.

So komisch sind die geforderten Dokumente nicht, die Mietkosten sind im Rahmen der Prüfung, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, zu ermitteln. Der Arbeitsvertrag sollte auch ausreichend sein. Sein Zeugnis könnte ja auch evtl. schon vorgelegt worden sein, schließlich hat er als Absolvent eine AE erhalten.
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Shana0117
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.01.2020 um 23:15:24
 
Danke für die Antwort, das könnte tatsächlich sein. Das Zertifikat wurde bereits der vorhergehenden Ausländerbehörde in einer anderen Stadt vorgelegt um das Visum für Absolventen zu beantragen.

Eine generelle Frage, ist es denn grundsätzlich so dass man das Beantragte bekommt, sofern man die Voraussetzung erfüllt? Oder kann einem auch etwas anderes, "ähnliches" gegeben werden, eben z.b. bei Arbeitsaufnahme eine normale Arbeitserlaubnis?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.01.2020 um 00:13:19
 
Natürlich bekommt man bei Vorliegen der Voraussetzungen auch den explizit beantragten AT. Erst wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, aber ein anderer AT erteilt werden könnte, wird meist dazu geraten den aussichtslosen Antrag zurückzuziehen und einen neuen zu stellen. Das aber als Service bevor eine unnötige Ablehnung kommt.
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