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Lohnt sich EEA Family Permit noch? (Gelesen: 1.109 mal)
Themen Beschreibung: Ist EEA Family Permit nicht mehr kostenlos?
Mike65
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.01.2020 um 17:37:45
 
Zunächst wünsche ich allen in diesem Forum hier ein gutes neues Jahr 2020!
Nun zu meiner Frage: Meine Frau (nicht EU-Bürgerin, deutsche NE) möchte Anfang April dieses Jahres eine Konferenz in Manchester besuchen. Sollte Großbritannien da noch in der EU sein, könnte sie mit einem EEA Family Permit einreisen, wenn nein, bräuchte sie vermutlich ein Visum. Wir dachten uns daher, noch in diesem Monat ein Permit zu beantragen, kostet ja nichts außer ein wenig Aufwand. Sie müsste die Fingerabdrücke in München abgeben, da wird nicht weit von dort wohnen, wäre das auch kein Problem. Als Dokumente werden nur die Pässe und den Nachweis der Beziehung zum EEA-Bürger verlangt. Eine internationale Eheurkunde vom deutschen Standesamt sollte hier wohl reichen.
Nun finden sich widersprüchliche Angaben zu den Gebühren. Laut offizieller UK-Seite ist das Family Permit kostenlos: https://www.gov.uk/family-permit
Klickt man im Anmeldeprozess weiter, werden nach der Auswahl des Landes "Germany" plötzlich 55 Pfund (MUP) verlangt: https://pos.tlscontact.com/tls-service-options#mup-ftu. Mir ist nicht ganz klar, ob diese "processing fee" immer fällig wird, oder nur für den "priority service". Wurde hier durch die Hintertür doch eine Gebühr eingeführt? Auch wenn das weniger ist als für ein Visum, würde ich mich doch ärgern, wenn nach einem No-Deal-Brexit alles für die Katz wäre. Hat jemand Erfahrung mit dem EEA permit? Wie lange dauert die Ausstellung ohne "priority service"?
Kurz zusammengefasst: Lohnt es sich jetzt noch ein EEA family permit zu beantragen oder sollen wir lieber die Entwicklung bis Februar abwarten?
Eine zweite Frage: Ich werde meine Frau bei der Einreise begleiten, muß aber aus beruflichen Gründen bereits einige Tage vor ihr wieder nach Deutschland zurück. Ich verstehe die Bedingungen so, dass der EEA-Bürger nur bei der Einreise dabei sein muss (traveling to the UK)  und nicht während des gesamten Aufenthalts. Könnte es dennoch Schwierigkeiten bei der Ausreise meiner Frau geben, wenn ich nicht mehr im Land bin?  Wird die Ein- und Ausreise von EU-Bürgern irgendwo gespeichert? Theoretisch könnte ich ja auch noch in UK sein und nach meiner Frau zurückfliegen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.01.2020 um 18:59:43
 
No-Deal dürfte (vorerst) nach den Wahlen vom Tisch sein, vielmehr läuft es auf einen Austritt mit der bis Jahresende vorgesehenen Übergangsfrist hinauslaufen. In dieser Zeit gilt die Personenfreizügigkeit weiterhin. Das EEA wäre also immer noch die günstigste Möglichkeit.

Was die Ausreise angeht, bislang hat UK keine systematischen Ausreisekontrollen. Ob deine Frau allerdings ein Aufenthaltsrecht im UK zusteht ist eine andere Frage. Es spricht einiges dafür, dass sie zumindest für sechs Monate (Gültigkeit des EEA FP) bleiben dürfte und es somit kein Problem wäre. Das ist aber letztlich eine Frage des brit. Rechts, inwiefern dem Permit hier auch eine aufenthaltsbegründende Komponente zukommt.
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Mike65
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.01.2020 um 01:04:26
 
Zitat:
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Antwort #1 - Gestern um 18:59:43 Diesen Beitrag einem Forum Moderator melden! Markieren & Zitieren Zitieren
No-Deal dürfte (vorerst) nach den Wahlen vom Tisch sein, vielmehr läuft es auf einen Austritt mit der bis Jahresende vorgesehenen Übergangsfrist hinauslaufen. In dieser Zeit gilt die Personenfreizügigkeit weiterhin. Das EEA wäre also immer noch die günstigste Möglichkeit.

Danke, da bin ich ja erst einmal beruhigt.
Anderersseits hat das Formular 100 Seiten, von denen man aber wohl nicht alle ausfüllen muss.
https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attac...
Interessanterweise ist hier wieder eine andere Gebühr angegeben, mit 65 GBP sogar noch höher, höchst verwirrend. Das wäre dann nicht mehr weit von der Gebühr für ein Visum (93GBP) entfernt.

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Antwort #3 - 08.01.2020 um 12:18:32
 
Moin,

Doch, es müssen alle Seiten ausgefüllt werden.

Das Permit wird kostenfrei erteilt.

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