Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Anerkennung öffentlicher EU Urkunden (Gelesen: 2.365 mal)
hedgehog
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
06.01.2020 um 20:25:34
 
Hallo zusammen,

Dies ist mein erster Posten hier und er ist etwas länger, aber bitte haben Sie Geduld mit mir.

Ich bin 2012 von meinem Heimatland nach Deutschland gezogen, nachdem ich einen Auftrag von einer deutschen Firma in Frankfurt erhalten habe. Meine Frau und meine Tochter sind mit mir zusammengezogen; wir sind alle rumänische Staatsbürger. Wir haben 7 Jahre in einer kleinen Stadt neben Frankfurt gelebt und sind Mitte November 2019 in eine noch kleinere Stadt in eine größere Wohnung umgezogen. Wie es das Gesetz vorschreibt, gingen wir zur neuen Meldebehörde, um uns unter der neuen Adresse zu registrieren und das ging reibungslos (wir machten eine Ummeldung von der alten zur neuen Adresse).

Ein paar Wochen später erhielten wir einen Brief von der Meldebehörde, in dem sie uns mitteilte, dass sie von der vorherigen Meldebehörde keine vollständigen Informationen erhalten haben und dass sie die Geburtsurkunde meiner Tochter und unsere Heiratsurkunde sehen müssen. Also nahm ich beide Urkunden, sowohl die Originale als auch die Übersetzungen, die vor 7 Jahren in Rumänien von einem autorisierten Übersetzer angefertigt und von einem Notar beglaubigt wurden, und ging mit ihnen zur gleichen Behörde und da beginnt der lustige Teil.

Sie sagten, dass ich ihnen laut Verordnung (EU) 2016/1191 entweder die entsprechenden mehrsprachigen Formulare zur Verfügung stellen muss ODER sie brauchen Übersetzungen, die von einem deutschen Übersetzer angefertigt wurden. Sie sagten, dass sie Übersetzungen, die vor 7 Jahren außerhalb Deutschlands angefertigt wurden, nicht vertrauen können.

Nachdem ich die oben genannte Verordnung gelesen habe, glaube ich, dass sie falsch sind, und die Übersetzungen, die bereits vor 7 Jahren in Rumänien angefertigt wurden, sollten ausreichen; konkret heißt es in Kapitel III, Artikel 6, Absatz (2), dass Übersetzungen, die in anderen EU-Ländern angefertigt wurden, in allen anderen EU-Ländern akzeptiert werden müssen. Nachdem ich dies gelesen und den genannten Artikel ausgedruckt hatte, ging ich ein zweites Mal zur Behörde zurück. Sie wiederholten dasselbe, sagten, sie seien sich des Inhalts der Verordnung bewusst, wollten den von mir ausgedruckten Artikel nicht einsehen und verlangten erneut Übersetzungen durch einen deutschen Übersetzer (oder die mehrsprachigen Formulare).

Stimmt es, dass die Übersetzungen, die ich zur Zeit habe, vollkommen akzeptabel sein sollten?

(Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #1 - 06.01.2020 um 20:42:06
 
Die Urkunden an sich sind anzuerkennen.
Falls eine Übersetzung gefordert wird (wie in Deinem Fall), ist die Übersetzung aus Rumänien anzuerkennen. Es darf nicht auf eine Übersetzung eines in DEU ermächtigten Übersetzers bestanden werden.

Zitat: "Verlangen die Behörden eine beglaubigte Übersetzung der öffentlichen Urkunde, müssen sie eine beglaubigte Übersetzung akzeptieren, die in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat angefertigt wurde."

Quelle: Justizportal

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
hedgehog
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #2 - 06.01.2020 um 21:01:36
 
Danke für die Antwort.

Nach dem letzten Gespräch mit ihnen waren sie ziemlich sauer (und ich könnte auch sagen). Ich kann mir vorstellen, dass sie nicht besonders glücklich oder entgegenkommend sein werden, wenn sie mich wiedersehen.

Wie kann ich sie überzeugen? Irgendwelche Ratschläge, wie ich vorgehen soll?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #3 - 06.01.2020 um 21:13:40
 
Ich würde schriftlich weitermachen: Sie sollen die Anforderungen schriftlich formulieren, Du schickst ihnen die Vorschrift als Kopie / Ausdruck zu. Dann müssen sie sich festlegen, und wenn die Meldebehörde sich schriftlich festlegt, kannst Du Oberbürgermeister oder wen auch immer anschreiben und Dich konkret beschweren.

"Hat gesagt" ist immer etwas schwierig, weil dann die Antwort kommen kann: "Haben Sie falsch verstanden".
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hedgehog
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #4 - 06.01.2020 um 21:50:33
 
Ich habe einen Abschnitt des Briefes angehängt, in dem sie mich nach der Heirats- und Geburtsurkunde fragten. Wie man sehen kann, besagt dies bereits, dass sie entweder eine Übersetzung von einem deutschen Übersetzer oder die mehrsprachigen Formulare benötigen.

Wie würden Sie darauf antworten?

Offtopic: Sie verweisen auch auf "Urkunde mit EU-Apostile" - eine Idee, worauf sich der EU-Apostile bezieht?
Zum Seitenanfang
  

schreiben.jpg (515 KB | 144 )
schreiben.jpg
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #5 - 07.01.2020 um 04:42:19
 
Das Schreiben der Meldebehörde ist überholt, weil sich die Rechtslage geändert hat.
Das geht aus der von mir verlinkten Quelle doch hervor. Die "EU-Apostille" war eine früher erforderliche Überbeglaubigung, die seit Inkrafttreten der VO 2016/1191 nicht mehr erforderlich ist.

Zitat (Hervorhebungen durch mich): "Früher mussten öffentliche Urkunden, die in einem anderen EU-Staat vorgelegt werden sollten, als Beweis für ihre Echtheit mit einem Stempel (der sogenannten Apostille) versehen sein. Häufig mussten zusätzlich eine beglaubigte Kopie und eine Übersetzung der Urkunde vorgelegt werden.

Die Verordnung setzt solchen bürokratischen Verfahren jetzt ein Ende:

Öffentliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, notarielle Urkunden, Gerichtsurteile) und beglaubigte Kopien, die von den Behörden eines EU-Mitgliedstaats ausgestellt worden sind, müssen von den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats als echt anerkannt werden, ohne dass es eines Echtheitsstempels (d. h. der Apostille) bedarf.
...
"

Quelle: Justizportal, wie ober bereits einmal verlinkt.

Man sollte dann aber auch bitte nachlesen.

Was die weiteren Schritte angeht: Mach es so, wie von reinhard vorgeschlagen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
hedgehog
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #6 - 07.01.2020 um 07:56:35
 
Ich danke Ihnen allen für Ihre Beiträge, ich weiß das zu schätzen.

Was die weiteren Schritte betrifft: Da mein schriftliches Deutsch einfach ist, sieht es so aus, dass ich einen Anwalt beauftragen muss, um dieses Durcheinander zu klären.

Ich hätte aber noch ein paar zusätzliche Fragen:
1. Was sind die Konsequenzen, wenn ich die ganze Geschichte einfach ignoriere, d.h. nicht mit den angeforderten Bescheinigungen zur Meldebehörde zurückkehre?
2. Was für einen Anwalt brauche ich in diesem Fall? Einen auf Einwanderungsrecht spezialisierten oder einen anderen?
3. Nehmen wir an, ich behalte einen Anwalt, er schickt ein paar Briefe und die Behörde entscheidet, die Übersetzungen, die ich gerade habe, zu akzeptieren. Da sie in diesem Fall im Grunde zugeben würden, dass das, was sie anfangs verlangten, falsch war, wäre ich in der Lage, mein Anwaltshonorar irgendwie von ihnen zurück zu bekommen? Ich habe keine Rechtschutzversicherung.
4. Wo beschwert man sich über Mitarbeiter der Meldebehörde? Ich habe das Gefühl, dass sie in diesem Fall einfach nur stumpfsinnig sind. Ist es der Bürgermeister?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #7 - 07.01.2020 um 08:09:46
 
Nach Deinen Beiträgen hier zu urteilen ist Dein schriftliches Deutsch absolut ausreichend.

Nur wegen Deutschkenntnissen bedarf es keines Anwalts.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #8 - 07.01.2020 um 16:03:36
 
Hallo,

1. Letztendlich möglicherweise Verwaltungszwang ("Bußgelder").

2. Wenn, dann eher einen Verwaltungsrechtler.

3. Möglicherweise, mittels der Geltendmachung eines Schadens ("Schadensersatz"). Ist aber immer ein wenig ein Vabanque-Spiel.

4. Im ersten Schritt beim Behördenleiter, dann ggf. beim Chef der Verwaltung (z.B. beim Bürgermeister).

Ich empfehle auch weiter, wie von reinhard beschrieben vorzugehen.
Noch einmal, jetzt schriftlich den Eintrag in das Melderegister beantragen mit Verweis darauf, dass die im letzten Schreiben formulierten Voraussetzungen durch geänderte Rechtslage obsolet geworden sind. Den Verordnungstext bzw. die Zusammenfassung aus der verlinkten Quelle beifügen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
hedgehog
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #9 - 10.01.2020 um 21:44:09
 
Guten Abend allerseits,

Während ich darüber nachdachte, wie ich meine schriftliche Antwort an die betreffende Meldebehörde formulieren sollte, war ich etwas überrascht, als ich nach meinem Besuch bei der Meldebehörde am 6. Januar einen Folgebrief von der Meldebehörde erhielt; Sie finden den Brief im Anhang.

Nochmals zusammenfassend: Ich bin im Jahr 2012 nach Deutschland gezogen und habe damals für die meisten unserer offiziellen Dokumente deutsche Übersetzungen mitgebracht, darunter die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde meiner Tochter. Es handelt sich um Übersetzungen, die in Rumänien von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt wurden, von einem Notar beglaubigt sind und die Haga-Apostille tragen. Bereits 2012 wurden diese bei der Meldebehörde X ohne Probleme akzeptiert.

Im Jahr 2019 will die Meldebehörde Y diese Übersetzungen NICHT mehr akzeptieren und ihre Entscheidung basiert auf der Verordnung (EU) 2016/1191. Ironischerweise ist der erklärte Zweck der genannten Verordnung die Vereinfachung des Umlaufs bestimmter öffentlicher Dokumente zwischen den EU-Ländern, und die Verordnung zielt auch darauf ab, Bürokratie und Kosten für die Bürger zu reduzieren, wenn sie ein von den Behörden eines EU-Landes ausgestelltes öffentliches Dokument den Behörden eines anderen EU-Landes vorlegen müssen. Wie kann dies wahr sein, wenn man nun entweder mehrsprachige Formulare vorlegen muss (für die man in sein Heimatland reisen muss, um sie anzufordern) ODER von einem Übersetzer im Gastland angefertigte Übersetzungen vorlegen muss? Beides kostet am Ende mehr Geld für jemanden, der bereits seit Jahren in einem EU-Gastland lebt.

Sind die Übersetzungen mit dem Haga-Apositiv angesichts der oben genannten Verordnung nun wertlos?

Ich weiß jetzt nicht mehr, was ich ihnen antworten soll. Hat jemand einen Ratschlag?
Zum Seitenanfang
  

page1.jpg (286 KB | 134 )
page1.jpg
page2.jpg (242 KB | 137 )
page2.jpg
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung öffentlicher EU Urkunden
Antwort #10 - 10.01.2020 um 23:46:05
 
Unverzüglich Widerspruch oder meinetwegen schriftlich eine formlose Fachaufsichtsbeschwerde schriftlich (an den Leiter der Verwaltung / Bürgermeister) einlegen.

Falls erforderlich wegen negativen Bescheids: Anwalt + Klage zur Vornahme des Eintrags.

Das wäre meine Vorgehensweise.
Die VO gilt und ist m.E. unmissverständlich.
Und irgendwann muss man bei Verwaltungswillkür, die es durchaus auch in DEU gibt, stringent vorgehen, auch wenn es ggf. Zeit, Nerven und Geld kosten kann.

Nimm doch zeitnah mit dem hier erworbenen Erkenntnissen mal eine noch relativ preiswerte "Erstberatung" bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht in Anspruch. Nur eben möglichst schnell das Ganze.

OT: "Amtssprache ist Deutsch" ruft bei mir übrigens ein Deja vu hervor - Du lebst nicht zufällig in Sachsen ("Saxonia")?

Gruß

PS: Was ist das eigentlich für ein unseriöses Schreiben einer Verwaltungsbehörde. "Der Familienverband wird getrennt". Und ich dachte, nur meine eigene Behörde sei maximal ignorant und inkompetent...
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema