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Untätigkeitsklage (Gelesen: 1.353 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung nach 8 Jahren
Nola
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02.01.2020 um 18:58:48
 
Hallo zusammen,

die Person A hat einen Antrag auf Einbürgerung und Unterlagen auf der Checkliste ausgehändigt. Person A lebt in DE seit 9 Jahre und hatte inzwischen eine 3 monatige Duldung und 3 Monate eine Fiktionsbescheinigung.
Die Person A besaß schon eine Niederlasungserlaubnis zum Zeitpunkt des Anteags. Es ist schon 10 Monate und die Ausländerbehörde reagiert nicht. Hatte jemand hier die Erfahrung mit einer Untätigkeitsklage ?

Besten Dank! Nola ;)

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« Zuletzt geändert: 02.01.2020 um 19:14:05 von Nola »  
 
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Saxonicus
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Antwort #1 - 03.01.2020 um 10:56:22
 
Mit diesen, doch recht mageren Informationen ist recht wenig anzufangen. Da sollte schon die ganze Aufenthaltshistorie offen gelegt und auch die Staatsangehörigkeit dieser Person genannt werden. 

Eine Untätigkeitsklage macht m.E. da (noch) keinen Sinn.
Es dürfte schwerfallen der Einbürgerungsbehörde hier Untätigkeit zu unterstellen.

Bei manchen Staatsangehörigkeiten sind halt umfangreichere Ermittlungen erforderlich und da kann es durchaus etwas länger dauern bis brauchbare Ergebnisse vorliegen.
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« Zuletzt geändert: 03.01.2020 um 11:12:39 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Nola
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Antwort #2 - 05.01.2020 um 20:18:51
 
Hallo Saxonicus,

die Historie ist nicht zu lang oder kompliziert, die Person A kam nach DE als master Student aus Kolumbien, 3 Jahre als Student dann 6 Jahre als Arbeitnehmer Single und keine Kinder, die Staatsangehörigkeit muss nicht aufgegeben werden, keine Straffen oder Hartz4 bekommen. Die Ausländerbehörde gibt keine Auskunft am Telefon. Sollte man Emails sicken und jetzt verlangen  schon wieder die Gehaltsabrechnungen obwohl das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde und unbefristet ist. Ich frage mich wie lange wird es dauern wenn die neue Gehaltsabrechnungen eingerichtet werden Laut lachend noch 10 Monate?...
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Antwort #3 - 05.01.2020 um 23:19:58
 
Nola schrieb am 02.01.2020 um 18:58:48:
hatte inzwischen eine 3 monatige Duldung und 3 Monate eine Fiktionsbescheinigung.
Die Person A besaß schon eine Niederlasungserlaubnis zum Zeitpunkt des Anteags.

Diese Darstellung klingt aufgrund der hier bekannten Fakten unlogisch.

Wir wollen nicht ausschließen, dass da auch mal nicht das korrekte Dokument ausgestellt wurde, aber einfach so annehmen mag ich das dann doch nicht.

Wie kam es denn zu der Duldung?
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