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National Visa für Sprachkurs in Deutschland (Gelesen: 6.652 mal)
flb89
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01.01.2020 um 14:25:38
 
Hallo,
Es geht um folgendes: meine Freundin ist Indonesierin und lebt auch noch in Indonesien. Sie möchte Deutsch lernen. Ist es möglich, dass sie ein nationales Visum bekommt, um hier einen Sprachkurs zu machen? Wie lange wäre das Visum dann gültig? Außerdem wollen wir in den nächsten Monaten heiraten. Benötigt sie dann trotzdem noch ein Visum zur Eheschließung oder genügt das nationale Visum, welches sie für den Sprachkurs bekommt?

Danke euch und habt ein gutes neues Jahr!  Smiley
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Petersburger
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Antwort #1 - 01.01.2020 um 14:52:57
 
flb89 schrieb am 01.01.2020 um 14:25:38:
Ist es möglich, dass sie ein nationales Visum bekommt, um hier einen Sprachkurs zu machen?

Grundsätzlich ja.

Das hängt immer davon ab, ob ein solcher Wunsch logisch ist und das ganze Drumherum dazu passt.

Über Aufenthalte unter 90 Tagen brauchen wir hierbei gar nicht zu diskutieren, weil in diesen Fällen die Rückkehrperspektive und -bereitschaft ohnehin immer Thema ist.

Üblicherweise als unlogisch betrachtet wird, wenn jemand mit gar keinen Deutschkenntnissen auf einmal, ohne erkennbaren äußeren Anlass seine Liebe zur deutschen Sprache entdeckt und die Sprachkurse sofort mit einem langen Aufenthalt in Deutschland verbinden will - samt anschließender Rückkehr.

So etwas wurde mir persönlich zwar schon oft vorgetragen, hielt aber nie auch nur normalen Fragen in einem Gespräch stand.

Gerade für den Fall geplanter, möglicher oder auch nur angedachter persönlicher Beziehungen kommt dann das Erfordernis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache vor der Einreise (zum Daueraufenthalt) ins Spiel, das der Gesetzgeber eben nun mal so formuliert und das Bundesverwaltungsgericht so bestätigt hat.

Daher:
Hat Deine Freundin bereits Grundkenntnisse Deutsch in der geforderten Form - A1-Zertifikat - und möchte weiter lernen, dann ist ein Sprachkursvisum nicht undenkbar.
Es muss halt der Grund Sprachkurs als Hauptgrund erkennbar sein und ... siehe oben.

Es kann dann aber auch gleich ein Visum zur Eheschließung beantragt werden. Ihr erspart Euch damit Nachfragen/Nachprüfungen zum Reisezweck Sprachkurs, weil der halt nicht der entscheidende ist.

Ohne ein solches Zertifikat halte ich die Wahrscheinlichkeit für ein Sprachkursvisum für gering.
Der altbekannte Spruch "Eine Sprache lernt man am besten in der Sprachumgebung" wird von mir zwar nicht bestritten, gilt aber für den Start bei Null nur sehr eingeschränkt:
Erst wenn man aus dem Wirrwar von Lauten um einen herum auch wirklich Worte erkennen kann, hilft einem das weiter. Dafür aber braucht man Grundkenntnisse.

Wobei wir ja auch alle wissen: Name, Alter, Geschlecht und so die ganzen Basis-Dinge sind nichts, was wir in Gesprächen dauernd verwenden. Und auch nach dem Weg fragen wir nicht täglich zehnfach...
Ausnahmen vielleicht die Begrüßungen und Danke und Bitte - aber die kann man bereits aus der Situation erraten und helfen daher auch nicht wirklich bei der Sprachbeherrschung.

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flb89
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Antwort #2 - 01.01.2020 um 15:28:17
 
Danke  Smiley

Petersburger schrieb am 01.01.2020 um 14:52:57:
.

Es kann dann aber auch gleich ein Visum zur Eheschließung beantragt werden. Ihr erspart Euch damit Nachfragen/Nachprüfungen zum Reisezweck Sprachkurs, weil der halt nicht der entscheidende ist.

Das wollen wir nicht, denn dann muss sie zwei Monate auf das Visum warten. Das Sprachkurs-Visum kann sie sofort beantragen. Für das Visum zur Eheschließung müssen wir warten bis die Dokumente vom OLG zurück sind. Das wird voraussichtlich bis April dauern.
Deutsch lernt sie sowieso jetzt schon in Indonesien. Sie wird in 2 Monaten das A1 Zertifikat bekommen. Und dann will sie in Deutschland weiter Deutsch lernen.
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lottchen
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Antwort #3 - 01.01.2020 um 16:29:18
 
Sie benötigt eine Begründung warum sie
- unbedingt deutsch lernen will
- unbedingt in Deutschland deutsch lernen will.
Wie lautet diese Begründung?
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Petersburger
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Antwort #4 - 01.01.2020 um 17:35:12
 
flb89 schrieb am 01.01.2020 um 15:28:17:
Das wollen wir nicht, denn dann muss sie zwei Monate auf das Visum warten. Das Sprachkurs-Visum kann sie sofort beantragen.

Frag mal in der entsprechenden Visastelle nach.

Bei uns ist die Antragstellung auch schon vor der OLG-Entscheidung möglich. Wenn eine Bescheinigung des Standesamtes vorliegt, dass die Eheschließung angemeldet wurde und die Dokumente zum OLG geschickt wurden, reicht uns das völlig aus, es gab damit auch noch nie Probleme. Freilich ist keine positive Entscheidung vor Eingang der Entscheidung des OLG möglich.
Denkbar, dass die Kollegen in der zuständigen AV das ähnlich handhaben.

Ziemlich sicher ist dagegen, dass der "sofort mögliche" Antrag bei uns keinen Sinn hätte. Unter den hier geschilderten Voraussetzungen sehen wir keine Möglichkeit, ohne A1 eine Einreise mit dem Hauptgrund baldige Eheschließung zu ermöglichen.

Und auch mit A1 ist der Sprachkurs nicht das eigentlich Zentrale des Antrags.
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flb89
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Antwort #5 - 02.01.2020 um 07:46:49
 
Unser Plan sieht jetzt so aus, dass ich sie nochmal für 3 Monate mit einem Besucher-Visum nach Deutschland hole und wir hier heiraten. Danach muss sie nochmal ausreisen und das Ehegattennachzug Visum bei der Deutschen Botschaft in Indonesien beantragen. Dann müssen wir halt noch mal ca. 2 Monate warten bis sie das Visum bekommt. Eine andere Möglichkeit gibt es wahrscheinlich nicht.
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reinhard
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Antwort #6 - 02.01.2020 um 15:19:41
 
Wenn das so klappt, könnt Ihr auch nach der Hochzeit zur Ausländerbehörde gehen und fragen, ob sie dort eine Vorabzustimmung zum Visum bekommen kann. Müssen die nicht geben, dürfen sie aber. Damit ginge es dann schneller.
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flb89
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Antwort #7 - 02.01.2020 um 19:36:50
 
reinhard schrieb am 02.01.2020 um 15:19:41:
Wenn das so klappt, könnt Ihr auch nach der Hochzeit zur Ausländerbehörde gehen und fragen, ob sie dort eine Vorabzustimmung zum Visum bekommen kann. Müssen die nicht geben, dürfen sie aber. Damit ginge es dann schneller.


Danke für den Tipp! Das wusste ich gar nicht  22

Zitat aus den FAQ:
Zitat:
In diesem Fall legt z.B. der hier lebende Ehegatte alle Unterlagen bei der ABH vor, diese prüft und schickt dann ggf. die Zustimmung zur Visumserteilung vorab an die Botschaft. Dann erst geht der Ehegatte im Ausland zur Botschaft und kann u.U. das Visum nach recht kurzer Zeit erhalten.


Welche Unterlagen sind das? Alle Unterlagen, die die Deutsche Botschaft in Indonesien braucht (von meiner Ehefrau und von mir)? Und noch eine Frage: wie lange dauert dann der Versand der Unterlagen nach Indonesien? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass normale Briefe mindestens 3 Wochen brauchen. Ist es möglich, die Unterlagen per DHL Express zu verschicken?

Danke  Smiley
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flb89
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Antwort #8 - 02.01.2020 um 19:59:11
 
Petersburger schrieb am 01.01.2020 um 17:35:12:
Bei uns ist die Antragstellung auch schon vor der OLG-Entscheidung möglich. Wenn eine Bescheinigung des Standesamtes vorliegt, dass die Eheschließung angemeldet wurde und die Dokumente zum OLG geschickt wurden, reicht uns das völlig aus, es gab damit auch noch nie Probleme. Freilich ist keine positive Entscheidung vor Eingang der Entscheidung des OLG möglich.
Denkbar, dass die Kollegen in der zuständigen AV das ähnlich handhaben.


Den Absatz hab ich als absoluter Laie auf dem Gebiet nicht verstanden. Kannst du das genauer erklären? Meinst du damit, dass wir ein Visum zur Eheschließung beantragen können, sobald wir die Bescheinigung für die Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt bekommen haben? Auch obwohl wir noch keinen Termin für die Hochzeit machen können, da wir auf das OLG warten müssen? Und noch eine Frage: wenn das OLG eine Entscheidung getroffen hat, wie wird das der Deutschen Botschaft in Indonesien dann mitgeteilt?

Danke dir  22 Smiley
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Antwort #9 - 02.01.2020 um 21:02:39
 
flb89 schrieb am 02.01.2020 um 19:59:11:
Meinst du damit, dass wir ein Visum zur Eheschließung beantragen können, sobald wir die Bescheinigung für die Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt bekommen haben?

Wenn auch A1 vorliegt - bei uns ja.
Ob auch in der für Euch zuständigen Visastelle, müsst Ihr dort erfragen.

flb89 schrieb am 02.01.2020 um 19:59:11:
wenn das OLG eine Entscheidung getroffen hat, wie wird das der Deutschen Botschaft in Indonesien dann mitgeteilt?

Dann erfahrt Ihr das und schickt das entsprechende Schreiben als Scan per Mail an die Visastelle. Und tragt das Original zur ABH.
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Antwort #10 - 04.01.2020 um 12:33:50
 
reinhard schrieb am 02.01.2020 um 15:19:41:
Wenn das so klappt, könnt Ihr auch nach der Hochzeit zur Ausländerbehörde gehen und fragen, ob sie dort eine Vorabzustimmung zum Visum bekommen kann. Müssen die nicht geben, dürfen sie aber. Damit ginge es dann schneller.


Reinhard, ich habe nochmal eine Frage dazu. Können wir einfach nach der Hochzeit dort hingehen oder müssen wir vorher einen Termin machen?
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Antwort #11 - 04.01.2020 um 15:42:21
 
Kommt darauf an, wo Ihr wohnt, also welche ABH zuständig ist. Es gibt welche, da muss man sich Monate vorher einen Termin sichern.
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Antwort #12 - 04.01.2020 um 16:14:15
 
lottchen schrieb am 04.01.2020 um 15:42:21:
Kommt darauf an, wo Ihr wohnt, also welche ABH zuständig ist. Es gibt welche, da muss man sich Monate vorher einen Termin sichern.


Also am besten im voraus erkundigen, ob eine Vorabzustimmung überhaupt machbar ist? Ansonsten können wir uns den Gang der ABH auch sparen. Oder können die uns das am Telefon noch nicht sagen?
Sorry falls meine Fragen dämlich sind. Ich will nur sichergehen, dass wir keinen Fehler machen.
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Antwort #13 - 05.01.2020 um 12:57:57
 
flb89 schrieb am 04.01.2020 um 16:14:15:
Also am besten im voraus erkundigen, ob eine Vorabzustimmung überhaupt machbar ist?


Nach der Hochzeit hingehen und fragen.

Zitat:
Ansonsten können wir uns den Gang der ABH auch sparen. Oder können die uns das am Telefon noch nicht sagen?


Nein, am Telefon wird immer abgelehnt, falls jemand rangeht.

"Jemand" ist normalerweise auch gar nicht zuständig für Euch und muss deshalb telefonisch ablehnen. Die Ablehnung erfolgt unter anderem, weil Ihr nicht verheiratet seid und weil Ihr persönlich nicht bekannt seid.

Ob Ihr einen Termin braucht oder nicht, kann hier natürlich niemand sagen. Bei der Ausländerbehörde Eutin könnt Ihr nur für allgemeine Auskünfte hingehen, für persönliche Angelegenheiten braucht Ihr einen Termin, den Ihr innerhalb einer Woche bekommt. Bei der Ausländerbehörde Kiel braucht Ihr immer einen Termin, den Ihr vier bis sechs Monate vorher vereinbaren solltet.
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Antwort #14 - 05.01.2020 um 13:03:23
 
Danke. Dann werden wir einen Termin machen sobald wir den Termin für unsere Hochzeit haben.
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