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National Visa für Sprachkurs in Deutschland (Gelesen: 6.645 mal)
flb89
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Antwort #15 - 05.01.2020 um 15:56:01
 
Welchen Grund können wir denn nennen, wenn wir den Termin dort machen?
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reinhard
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Antwort #16 - 05.01.2020 um 16:38:57
 
"Frage nach einer Vorabzustimmung für ausreisepflichtige Ehefrau eines Deutschen, die im Ausland ein D-Visum beantragen will."

zum Beispiel...
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m8722
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Antwort #17 - 09.01.2020 um 10:03:50
 
Würde mich mal interessieren ob die Damen nach der Heirat eigentlich ausreisen müsste?
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Antwort #18 - 09.01.2020 um 11:36:28
 
m8722 schrieb am 09.01.2020 um 10:03:50:
Würde mich mal interessieren ob die Damen nach der Heirat eigentlich ausreisen müsste?

Selbstverständlich müsste sie das.
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reinhard
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Antwort #19 - 09.01.2020 um 13:37:14
 
m8722 schrieb am 09.01.2020 um 10:03:50:
Würde mich mal interessieren ob die Damen nach der Heirat eigentlich ausreisen müsste?


Wer für einen Besuch ein Besuchsvisum beantragt und beim Antrag die Ausreise verbindlich zusagt, muss dann natürlich auch ausreisen – während des Besuches kann man eine Arbeitsstelle finden oder heiraten oder eine Aufnahme-Prüfung bestehen oder was auch immer.

Wer bleiben will, muss gleich das richtige Visum beantragen (D-Visum). Das wird dann mit einem anderen Verfahren geprüft und gegeben.

"Umentscheiden" kann man sich nicht, es gibt nur seltene Ausnahmen, in denen die Ausländerbehörde entscheiden könnte, auf das richtige Visum zu verzichten.
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Antwort #20 - 09.01.2020 um 18:18:31
 
m8722 schrieb am 09.01.2020 um 10:03:50:
Würde mich mal interessieren ob die Damen nach der Heirat eigentlich ausreisen müsste? 

Lies doch einfach mal die Schlussanmerkungen im Visumsantrag für das Schengenvisum, die jeder Antragsteller unterschreibt.

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207838/4012fcdce007ed3c3b59932d128b3832/vis...

Ich verpflichte mich dazu, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen, sofern mir dieses erteilt wird.
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flb89
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Antwort #21 - 02.06.2020 um 14:20:03
 
reinhard schrieb am 05.01.2020 um 16:38:57:
"Frage nach einer Vorabzustimmung für ausreisepflichtige Ehefrau eines Deutschen, die im Ausland ein D-Visum beantragen will."

zum Beispiel...


Hallo Reinhard,
wir haben jetzt folgendes Problem. Meine Ehefrau ist noch bis Ende Juni hier mit ihrem Schengenvisum. Die Ausländerbehörde war die ganze Zeit wegen Corona geschlossen und ist seit dieser Woche wieder geöffnet für Leute die einen Termin haben. Termine können zur Zeit nur per Mail vereinbart werden. Gerade bekam ich folgende Antwort von der Ausländerbehörde:

"Sehr geehrter Herr xxxxx,

Meine Behörde kann im Falle eines öffentlichen Interesses oder in besonders dringenden Fällen eine sogenannte Vorabzustimmung erteilen. Ich sehe jedoch keine Tatbestände die es rechtfertigen würden, Ihre Ehefrau gegenüber anderen Antragsstellerinnen aus Indonesien, welche ebenfalls den Familiennachzug zu ihren deutschen Familienangehörigen begehren und das reguläre Visumsverfahren zu durchlaufen haben, bevorzugt zu behandeln. Meine Behörde wird daher keine Vorabzustimmung abgeben."

Was können wir nun noch tun? Meine Frau ist so ein Sensibelchen. Sie kann unmöglich nochmal für 2 Monate (oder länger) nach Indonesien zurück. Und für mich ist es auch verdammt schwer unentschlossen

Wir sind für jede Hilfe dankbar!
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Antwort #22 - 03.06.2020 um 13:11:22
 
Jede ABH darf (nicht: soll, muss) eine Zustimmung auch dann ausstellen, wenn noch kein Antrag gestellt wird.

Das ist aber kein eigenständiger Rechtsakt, der beantragt werden könnte; jede ABH wird die Maßstäbe hierfür selbst bestimmen.
Der vorgesehene Weg ist der Visumantrag im Ausland, den die ABH von der AV erhält - darauf sind alle Abläufe ausgerichtet.

Wenn Deine ABH also hier aus prinzipiellen Gründen keine Vorabzustimmung ausstellen will, dann geht nur der übliche Weg - Ausreise, normales Visumverfahren, warten.

flb89 schrieb am 02.06.2020 um 14:20:03:
Sie kann unmöglich nochmal für 2 Monate (oder länger) nach Indonesien zurück.

Du würdest mich überraschen, wenn Du mich davon überzeugen könntest. Wir reden hier immerhin über erwachsene Menschen.
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Antwort #23 - 03.06.2020 um 13:56:58
 
flb89 schrieb am 02.06.2020 um 14:20:03:
Was können wir nun noch tun?



Jetzt hat sie zwei Möglichkeiten:

1) Sie reist nach Indonesien und beantragt das Visum. Falls Unterlagen fehlen, wird die Ausländerbehörde mit Dir Kontakt aufnehmen, dann kann Du sie liefern.

2) Sie reist nicht nach Indonesien. Dann kommt die Polizei, schiebt sie ab. Sie bekommt dann eine Sperre, vermutlich drei Jahre. Dann kann sie aber 2023 das Visum beantragen, und dann läuft ab da alles wie unter 1).

Sensible Menschen wählen in der Regel die erste Möglichkeit. Aber entscheiden muss sie selbst, hier können nur unverbindliche Tipps gegeben werden.
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Antwort #24 - 03.06.2020 um 15:47:42
 
Danke euch für die Hilfe. Leider kommen jetzt noch zwei weitere Dinge hinzu.
1. Der Flug wurde von Etihad gestrichen und es gibt immernoch keinen alternativen Flug mit dieser Airline. Es gibt einen Flug mit Turkish Airlines, der allerdings das doppelte kostet. Jetzt fragen wir uns, ob das denn zumutbar ist? Schließlich befinden wir uns immernoch in einer Ausnahmesituation, die niemand vorhersehen hat.
2. Sie fliegt am 29. Juni zurück. Aber bei der deutschen Botschaft in Indonesien bekommt sie erst Mitte August einen Termin. So wie es aussieht, wären wir dann also 4 Monate lang getrennt. Und das ist für uns verdammt schwer. Sie ist nunmal meine große Liebe.
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Antwort #25 - 03.06.2020 um 16:53:00
 
flb89 schrieb am 03.06.2020 um 15:47:42:
Jetzt fragen wir uns, ob das denn zumutbar ist?

Normalerweise ja.

"Unzumutbar" ist ein Begriff, der oft von Betroffenen anstelle von unbequem, unschön, schwer, teuer usf. verwendet wird, nicht aber vom Gesetzgeber.

Zum Vergleich: Eine einjährige Trennung zum Zweck des Spracherwerbs wurde vom BVerwG als noch zumutbar bezeichnet. Für Ehegatten von Deutschen.

flb89 schrieb am 03.06.2020 um 15:47:42:
4 Monate lang getrennt. Und das ist für uns verdammt schwer.

Einverstanden, das verstehe ich.

Wie sind vier Monate im Vergleich zu denen zu bewerten, wo einschließlich Urkundenprüfungen und allem, was dazugehört, auch schnell mal neun Monate oder auch mehr *nur an Bearbeitungsdauer des Antrags* zusammenkommen, dazu die Wartezeit auf einen Termin?

Nochmal: Menschlich bin ich bei Dir. Ich bin auch kein Fan von langer Trennung.
So etwas gehört aber auch zum Leben.
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Antwort #26 - 03.06.2020 um 16:54:08
 
Und Fakt ist auch: Hätten wir ein Heiratsvisum beantragt (so wie es eigentlich sein sollte), dann hätte sie länger auf dieses Visum warten müssen und hätte dann nicht mehr einreisen können. Denn es gab im April keine Flüge von Indonesien nach Deutschland.

@Petersburger: Danke.
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