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Aufenthaltstitel nach Scheidung vor 3 Jahren mit deutschem Kind (Gelesen: 757 mal)
Ayayay
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel nach Scheidung vor 3 Jahren mit deutschem Kind
30.12.2019 um 11:47:24
 
Folgender Sachverhalt :
Deutsche heiratet Kubaner in Dänemark im März 2017, gemeinsames Kind wird im Mai 2019 geboren. Trennung im Dez. Aufenthaltstitel noch bis Juli 2020.

Welchen Aufenthaltstitel bekommt er? Befristet,  unbefristet? Gibt es Vorraussezungen? Er wird das Kind nicht betreuen (voraussichtlich)
Danke
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Ayayay
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Scheidung vor 3 Jahren mit deutschem Kind
Antwort #1 - 30.12.2019 um 11:49:41
 
Trennung im Dez, Scheidung steht noch aus. Muss das Trennungsjahr eingehalten werden?
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel nach Scheidung vor 3 Jahren mit deutschem Kind
Antwort #2 - 30.12.2019 um 12:22:17
 
Das Trennungsjahr muss eingehalten werden. Falls jemand eine Härtefallscheidung beantragt, entscheidet das Gericht, ob es ohne Trennungsjahr geht.

Ansonsten kommt es darauf an: Er hatte bisher einen Aufenthaltstitel zum Zusammenleben mit einer (großen) Deutschen, da ist zwischenzeitlich ein (kleiner) Deutscher dazu gekommen. Mit wem er hier lebt, ist für den Aufenthaltstitel egal. Wenn's nur das Kind ist: Kommt darauf an, ob er es so betreut, dass er dazu in Deutschland leben muss. Sieht er es einmal die Woche, ist das von Cuba aus nicht möglich. Schreibt er einmal im Jahr eine Postkarte, ist das von Cuba aus möglich. Er muss sich informieren und entscheiden.

Er kann auch einen Aufenthaltstitel aus anderem Grund beantragen und nachweisen, dass er die Bedingungen erfüllt. Falls er sich dafür interessiert, sollte er sich hier registrieren und fragen.
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Ayayay
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 31.12.2019 um 01:09:14
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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