Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig? (Gelesen: 1.049 mal)
schlagsahne
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
19.12.2019 um 12:35:18
 
Hallo liebe Leute Smiley

Kann man, wenn man als Ausländer eine feste Stelle in Deu hat auch mit einer Promotion anfangen, ohne seine Stelle aufgeben zu wollen?
Bin Absolventin einer deutschen Hochschule, lebe momentan nicht in Deu, möchte aber sobald ich eine passende Stelle finde wieder nach Deutschland ziehen. Bin Drittländer, werde also eine Aufenthaltserlaubnis bezüglich meiner Arbeitsstelle brauchen. Meine Fragen ;

1) Kann man im Rahmen eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit gleichzeitig auch mit einer Promotion anfangen, ohne aufzuhören vollzeit zu arbeiten? (ich weiss, schwere Sache, aber wenn man zielgerichtet ist, schafft man es. Es gibt schon Vorbilder) Oder interessiert es niemanden, solange der Grund des genehmigten Aufenthaltes noch fortbesteht?

2) Und umgekehrt, kann man wenn man als Promovierter nach Deu zieht, als Absolvent einer deutschen Hochschule gleichzeitig eine Vollzeitstelle beziehen ( die der Studiumsrichtung entspricht) ohne Beschränkungen oder muss man seinen Aufenthaltstitel umstellen lassen? Kann man dabei seine Promotion weiterführen?

Ich danke im Voraus für mögliche Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Antwort #1 - 19.12.2019 um 12:58:59
 
Eine Promotion, also die rein wissenschaftliche Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt (analog zu Studenten) und ohne Eingliederung in den Arbeitsbetrieb der Hochschule (dazu gehört auch die Lehre), ist im Normalfall keine Erwerbstätigkeit, die einer Erlaubnis bedürfte.

Daher kann sie ausländerrechtlich auch neben einer Erwerbstätigkeit stattfinden.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
schlagsahne
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Antwort #2 - 19.12.2019 um 13:20:57
 
Vielen Dank

Ich gehe auch davon aus, dass es den Hochschulen egal ist, mit welchem Aufenthaltstitel sich die Person in Deu befindet, so lange es legal ist. Man kann sich dann einschreiben. Oder gibt es da auch etwas was man beachten sollte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Antwort #3 - 19.12.2019 um 13:28:26
 
schlagsahne schrieb am 19.12.2019 um 13:20:57:
Ich gehe auch davon aus, dass es den Hochschulen egal ist, mit welchem Aufenthaltstitel sich die Person in Deu befindet, so lange es legal ist.

So könnte es sein, ist es aber nicht immer.

Wir hatten schon mehr als einen Fall, wo die Hochschule Probleme durch ausländerrechtlich unbegründete Forderungen verursachte.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
schlagsahne
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Antwort #4 - 19.12.2019 um 13:33:52
 
Das erfährt man dann wahrscheinlich erst, wenn es so weit ist.
Vielen Dank !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema