Hallo liebe Leute
Kann man, wenn man als Ausländer eine feste Stelle in Deu hat auch mit einer Promotion anfangen, ohne seine Stelle aufgeben zu wollen?
Bin Absolventin einer deutschen Hochschule, lebe momentan nicht in Deu, möchte aber sobald ich eine passende Stelle finde wieder nach Deutschland ziehen. Bin Drittländer, werde also eine Aufenthaltserlaubnis bezüglich meiner Arbeitsstelle brauchen. Meine Fragen ;
1) Kann man im Rahmen eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit gleichzeitig auch mit einer Promotion anfangen, ohne aufzuhören vollzeit zu arbeiten? (ich weiss, schwere Sache, aber wenn man zielgerichtet ist, schafft man es. Es gibt schon Vorbilder) Oder interessiert es niemanden, solange der Grund des genehmigten Aufenthaltes noch fortbesteht?
2) Und umgekehrt, kann man wenn man als Promovierter nach Deu zieht, als Absolvent einer deutschen Hochschule gleichzeitig eine Vollzeitstelle beziehen ( die der Studiumsrichtung entspricht) ohne Beschränkungen oder muss man seinen Aufenthaltstitel umstellen lassen? Kann man dabei seine Promotion weiterführen?
Ich danke im Voraus für mögliche Antworten