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Übergang vom Tourist Visum zum Sprachkurs Visum (Gelesen: 1.219 mal)
yashasang
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16.12.2019 um 05:25:21
 
Guten Tag,
Mein Cousin aus Kanada möchte ein Sprachkurs in Deutschland besuchen.
Sie dachte aber sie könnte zuerst als Tourist kommen für 90 Tage (Im  30. Januar bis 30 April)
und dann schonmal 1 oder 2 Monate einen Sprachkurs besuchen und Deutschland anschauen.

Dann bevor die 90 Tage ablaufen, den Sprachkurs Visum beantragen, damit sie dann 1 Jahr + 3 Monate in Deutschland sein kann.

Die Frage ist.. würde der Sprachkurs Visum rückwirkend ab dem 30 Januar gelten ? oder für April/Mai

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Antwort #1 - 16.12.2019 um 10:33:02
 
Als kanadischer StAng (schriebst Du nicht, aus Kanada können auch z.B. Chinesen kommen) kann er tatsächlich auch zum Daueraufenthalt visumfrei einreisen.

Aber das geht völlig sicher und zweifelsfrei nur über eine deutsche Schengen-Außengrenze = einen deutschen Flughafen.

Die beantragte Aufenthaltserlaubnis sollte dann ab Erteilungszeitpunkt gelten, nicht rückwirkend.
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Antwort #2 - 16.12.2019 um 17:54:01
 
Bloß um sicherzugehen: 30. Januar bis 30. April sind 92 Tage!
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yashasang
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Antwort #3 - 19.12.2019 um 12:59:25
 
AChso, danke für die Antwort.
also kann mein Cousin während sie sich als Touristin hier aufhält , einfach für eine Sprachschule anmelden und dann noch mal 1 Jahr bleiben
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.12.2019 um 13:12:48
 
Nun, ein Jahr pauschal wird es nicht geben. Wenn er z.B. einen Kurs im Januar beginnt, der im Dezember abgeschlossen werden soll, bekommt er, wenn er eine AE erst im April beantragt, auch eine AE von April bis Dezember. Wenn er einen Vorkurs innerhalb der 90 Tage macht und dann einen einjährigen Sprachkurs macht, gibt es ein Jahr bei entsprechendem  Nachweis der Finanzierung. Es kommt also immer auf den konkreten Sachverhalt an.

Wichtig ist also (1) die Dauer des Kurses, (2) eine geklärte Finanzierung samt Krankenversicherung und (3) eine rechtzeitige Antragstellung binnen 90 Tagen nach der Einreise.
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