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Ehe mit albanischer Staatsangehörigen (Gelesen: 5.543 mal)
robbaht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #30 - 13.01.2020 um 14:11:40
 
erne schrieb am 13.01.2020 um 10:15:54:
Wenn aus der Terminbuchung auch der Zweck ersichtlich ist (Antrag auf AE), dann ist schon eher als Antrag zu werten, als wenn da kein Zweck steht.


Genau diesen Zweck muss man bei der Online-Terminbuchung ja mit angeben.
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Petersburger
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Antwort #31 - 13.01.2020 um 14:22:02
 
So würde ich das nicht formulieren.

Eine Fiktionswirkung tritt ein, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Die hier diskutiert praktische Anwendung fixiert nicht mehr und nicht weniger als das "rechtzeitig".

Es ist ja durch eine Terminbuchung nicht feststellbar, ob überhaupt die elementarsten Voraussetzungen gegeben sind. Wenn z.B. ein mit Schengen-Visum Eingereister die Erteilung einer AE zur Familienzusammenführung begehrt und einen entsprechenden Termin bucht, kann keine Fiktionswirkung eintreten. Das ist gesetzlich ausgeschlossen.
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robbaht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 13.01.2020 um 15:49:17
 
Petersburger schrieb am 13.01.2020 um 14:22:02:
So würde ich das nicht formulieren.

Eine Fiktionswirkung tritt ein, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Die hier diskutiert praktische Anwendung fixiert nicht mehr und nicht weniger als das "rechtzeitig".

Es ist ja durch eine Terminbuchung nicht feststellbar, ob überhaupt die elementarsten Voraussetzungen gegeben sind. Wenn z.B. ein mit Schengen-Visum Eingereister die Erteilung einer AE zur Familienzusammenführung begehrt und einen entsprechenden Termin bucht, kann keine Fiktionswirkung eintreten. Das ist gesetzlich ausgeschlossen.


Also könnte es sein, dass die Berliner ABH sagt, meine Frau müsse ausreisen, obwohl wir in ihrem gültigen AE Zeitraum geheiratet haben und die Behörde ja selbst formuliert hat, dass eine gültige AE bis mindestens zum Termin als fortbestehend betrachtet wird? Oder meintest du das nur grundsätzlich weil es dafür im Gesetzestext eigentlich nicht vorgesehen ist?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #33 - 13.01.2020 um 18:19:11
 
robbaht schrieb am 13.01.2020 um 15:49:17:
Also könnte es sein, dass die Berliner ABH sagt, meine Frau müsse ausreisen, obwohl wir in ihrem gültigen AE Zeitraum geheiratet haben und die Behörde ja selbst formuliert hat, dass eine gültige AE bis mindestens zum Termin als fortbestehend betrachtet wird? Oder meintest du das nur grundsätzlich weil es dafür im Gesetzestext eigentlich nicht vorgesehen ist?


Nein, das nicht. Es war nur eine theoretische Betrachtung: Wenn jemand einen Termin bucht, aber hat gar nicht geheiratet, dann könnte die ABH sagen, es gab keine Fiktion.

Bei Euch ist alles okay.

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robbaht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #34 - 06.02.2020 um 15:44:41
 
Liebe Forenmitglieder,
Ich wollte euch nur mitteilen, dass alles geklappt hat und meine Ehefrau nun ihren Aufenthaltstitel bekommen hat.
Vielen Dank für die Hilfe und nützlichen Tips an alle, dieses Forum ist Klasse. Falls noch Fragen bezüglich anderer Themen auftauchen werden, melde ich mich mit einem neuen Thema.
Smiley
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