Danke für die Info.
Jetzt habe ich aber leider schon wieder eine dumme Frage.
Die Ausländerbehörde wird vom 23.12.19 bis 1.1.20 geschlossen sein, das macht das ganze natürlich knapp für uns noch rechtzeitig eine
AE zu bekommen.
Nun steht aber auf der Internetseite der Berliner
ABH (dort müssen wir dann auch hin):
"Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Ihr nationales Visum (Typ D) bei Buchung des Termins noch nicht abgelaufen ist, wird der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet mindestens bis zum gebuchten Termin als fortbestehend betrachtet. Dies gilt auch für alle verfügten Nebenbestimmungen, inklusive der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie den gebuchten Termin wahrnehmen. Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit der Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis möglich."
Da alle Termine im Januar ausgebucht sind, Anfang Februar aber noch welche frei, bedeutet das dann, wenn wir einen Termin im Februar 2020 bei der AB buchen, dass ihre
AE dann weiterhin bis Februar 2020 gilt, obwohl eigentlich nur gültig bis 1.1.2020?
Ich hoffe das ist verständlich und danke schon mal für klärende Antworten.