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Duldung (Gelesen: 2.669 mal)
simo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.12.2019 um 08:37:49
 
Hallo Zusammen
bekommt Duldung jeder der Ausreispflichtig ist???
Danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.12.2019 um 11:21:27
 
Sollte man eigentlich bekommen, bekommt aber nicht jede / jeder.

Einige bekommen nichts, andere eine Grenzübertrittsbescheinigung.

Zunächst bekommt man ja eine Ausreiseaufforderung und eine Frist zur Ausreise. Dann reist man entweder aus, oder man lässt sich beraten.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 12.12.2019 um 11:32:48
 
Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehendeAussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher weiterhin ausreisepflichtig.

§ 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, wessen Abschiebung ausgesetzt wird und aufgrund dessen eine Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) erhält; dies sind insbesondere Fälle, in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht durchgeführt werden kann. Die Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist und von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird. Der Aufenthalt eines Ausländers wird mit der Duldung zwar nicht rechtmäßig, jedoch entfällt mit der Duldung eine Strafbarkeit wegen illegalen Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wegen selbst verschuldeter Passlosigkeit ist jedoch möglich.

Mit einer Duldung können Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden werden. Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Ausländers (§ 60a Abs. 5 AufenthG) und berechtigt nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.12.2019 um 11:34:28
 
Saxonicus schrieb am 12.12.2019 um 11:32:48:
Die Duldung ist ...


Das ist keine Antwort auf die Frage. Bitte hier im Forum nur Antworten auf das, was gefragt worden ist.
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simo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.12.2019 um 12:10:43
 
Es heißt Duldung bekommt wer Ausreisaufgefordert  ist und wegen zum Beispiel Krankheits oder irgendwas hat  nicht reisen kann.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 12.12.2019 um 12:21:36
 
Wie gesagt: Das handhaben Ausländerbehörden verschieden.

Es kommt auch darauf an, wie lange jemand nicht reisen kann.
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