Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich? (Gelesen: 6.550 mal)
Themen Beschreibung: Nach Einbürgerung das Land verlassen
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
11.12.2019 um 13:50:16
 
Hallo erst mal, bin ganz neu hier und hoffe mir kann jemand weiterhelfen:))

Ende Oktober wurde ich in Dt. eingebürgert, paar Tage danach in die Türkei ausgewandert.


Habe vor ca. zwei Wochen eine Email erhalten, in der geschildert wird, dass nun der Rücktritt meiner Einbürgerung geprüft wird, mit Begründung, dass wenn man vorher wüsste dass ich meinen Lebensunterhalt ins Ausland verlege keine Einbürgerung erfolgen würde.

Doch meine Sachbearbeiterin, die für die Einbürgerung zuständig war, wusste von Anfang an, dass ich in der Türkei studieren möchte, und sagte, „WÄHREND“ des Prozesses muss man sich im Bundesgebiet aufenthalten etc.“ wir haben viele Emails, die ich dem Herren, der nun den Rücktritt überprüft, weiterleitete. (Der nette Herr hat noch immer nicht geantwortet.) Für ein Studium sich aus Deutschland abzumelden ist natürlich etwas seltsam, doch wer möchte monatlich 190 Euro für eine Krankenkasse zahlen, obwohl man davon nicht profitieren kann.

Die Frage ist nun, ist die Ausbürgerung wirklich möglich? Und was ich noch nicht verstehe ist, auch wenn es nicht fürs Studium wäre, weshalb kann man ausgebürgert werden wegen Auswanderung? Nun besitze ich ja auch die deutsche Staatsangehörigkeit und somit alle Rechte der Deutschen.

Es gibt Gesetze die die Bürger schützen. In Einzelfällen kann man ausgebürgert werden, doch diese treffen nicht auf mich zu. Kennt sich jemand damit aus? Bin ich nun wirklich gefährdet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Viersen
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Nettetal, Nordrhein-Westfalen, Germany
Nettetal
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #1 - 11.12.2019 um 14:13:10
 
Hallo,
ich gehe davon aus, dass deine vorherige Staatsangehörigkeit türkisch war. Daher geht es wahrscheinlich um die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit, die nach der Einbürgerung nicht nachgewiesen wurde. Die Prüfung der Einbürgerung kann sich dann nur auf eine Täuschung bezüglich der Entlassung aus dem türkischen Staatsverband beziehen. Denn im Einbürgerungsantrag und im Auflagenbescheid wird eine Verpflichtung zur Entlassung schriftlich dokumentiert.
Viersen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #2 - 11.12.2019 um 14:39:15
 
Erstmal möchte ich sagen, dass ich hier nicht wirklich durchblicke😅 ich hoffe ich antworte gerade.

Die Entlassung und der Austritt aus der türkischen Botschaft habe ich der Behörde abgegeben. Mit der Bestätigung erhielt ich die Urkunde. Ich hänge mal das Schreiben das ich bekam an.


Wie jedoch schon erwähnt war von Anfang an schon klar, dass ich in die Türkei wollte. Habe auch Beweise dazu.

Viersen schrieb am 11.12.2019 um 14:13:10:
Hallo,
ich gehe davon aus, dass deine vorherige Staatsangehörigkeit türkisch war. Daher geht es wahrscheinlich um die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit, die nach der Einbürgerung nicht nachgewiesen wurde. Die Prüfung der Einbürgerung kann sich dann nur auf eine Täuschung bezüglich der Entlassung aus dem türkischen Staatsverband beziehen. Denn im Einbürgerungsantrag und im Auflagenbescheid wird eine Verpflichtung zur Entlassung schriftlich dokumentiert.
Viersen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #3 - 12.12.2019 um 09:19:15
 
Habe jetzt erst die Stelle fürs Antworten gesehen.😅  habe die Antwort zitiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.759

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #4 - 12.12.2019 um 16:15:26
 
Hallo,

bis zum Beleg des Gegenteils gehe ich davon aus, dass Deine SB recht hat mit ihrer Ansicht, dass zum Zeitpunkt der Einbürgerung der Lebensmittelpunkt in DEU sein muss.

Was Du ab dem Zeitpunkt der Einbürgerung machst, ist unerheblich. Ob ein Tag oder ein Jahr nach der Einbürgerung.

Ist wie mit der Voraussetzung der bestehenden ehel. Lebensgemeinschaft bei Einbürgerung nach §9 StAG. Einen Tag nach der Einbürgerung kann man sich trennen.

Solange die Angaben bis zur Einbürgerung wahrheitsgemäß waren und die Voraussetzungen zur Einbürgerung zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorlagen, sehe ich keine Gründe gem. §35 (1) StAG.
Ich würde dem Ganzen gelassen entgegensehen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #5 - 12.12.2019 um 22:21:14
 
Oh Gott, das habe ich sehr erfreut gelesen🥰 ich hoffe da passiert nichts, denn habe während alles eingehalten und nichts verheimlicht. Vielen lieben Dank 🙏🏻
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #6 - 15.12.2019 um 09:10:50
 
Der ist lustig, Dein EBH-Sachbearbeiter. Ein Wegzug aus Deutschland sogar in der nächsten Minute nach der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (abgesehn vom Fehlen eines deutschen Reisepasses) ist kein Tatbestand für die Rücknahme der Einbürgerung. Auch wenn die EBH letzendlich doch entscheiden soll, Deine bereits erfolgte Einbürgerung zurückzunehmen, wirst Du eine solche Entscheidung einfach mit einem Widerspruch bzw. Klage (je nach Bundesland) kippen können.

Also take it easy!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #7 - 16.12.2019 um 10:27:56
 
Ich bin echt froh dieses Forum hier gefunden zu haben🙏🏻 vielen vielen Dank. Mir wurde von einigen geraten mich in Deutschland erneut anzumelden, aber mir klingt das etwas nach Betrug; sich dort anmelden aber nicht leben.

Ich verlasse mich auf euch und warte jetzt erst mal ab.

🥰 Danke nochmals
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #8 - 16.12.2019 um 11:59:28
 
Havva schrieb am 16.12.2019 um 10:27:56:
Mir wurde von einigen geraten mich in Deutschland erneut anzumelden, aber mir klingt das etwas nach Betrug

Wenn man in Deutschland nicht mehr lebt, soll man seinen Wohnsitz dort auch abmelden, ansonsten wäre es ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz. Außerdem würde es Deine Lage sogar verschlechtern, da Dir dann Vortäuschung vorgeworfen werden kann. Ich würde mich an Deiner Stelle vor dem Umzug in die Türkei ganz normal abmelden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #9 - 16.12.2019 um 12:19:10
 
Genau so sehe ich das auch und habe es auch so getan Smiley nur leider kam halt danach das Schreiben😅 naja einfach mal abwarten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #10 - 16.12.2019 um 13:29:12
 
Havva schrieb am 16.12.2019 um 12:19:10:
naja einfach mal abwarten

Richtig. Meldest Dich hier bitte wieder sobald sich die Sache komplett erledigt hat?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #11 - 16.12.2019 um 14:49:06
 
dim4ik schrieb am 16.12.2019 um 13:29:12:
Richtig. Meldest Dich hier bitte wieder sobald sich die Sache komplett erledigt hat?

Gerne doch😊
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #12 - 08.07.2020 um 22:18:12
 
Wollte mich nochmal melden, habe bis heute nichts erhalten und hoffe das bleibt auch so 😊🙏🏻
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Havva
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #13 - 09.10.2020 um 22:49:12
 
dim4ik schrieb am 16.12.2019 um 13:29:12:
Richtig. Meldest Dich hier bitte wieder sobald sich die Sache komplett erledigt hat?


Ich wurde ausgebürgert, habe kein Schreiben diesbezüglich bekommen, keine Begründung, einfach garnichts. Gestern bin ich für was ganz anderes ins Bürgerbüro gegangen und dort haben die mir meinen Pass entzogen. Ich bin nun staatenlos.
Und zudem lebe ich sogar seit 3 Monaten wieder in Deutschland, konnte ganz normal einreisen etc, dass ich ausgebürgert bin sei zu der Zeit noch nicht im System aber offiziell bin ich seit keine Ahnung wann staatenlos. 😔
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.759

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Antwort #14 - 10.10.2020 um 02:37:22
 
Havva schrieb am 09.10.2020 um 22:49:12:
Ich wurde ausgebürgert, habe kein Schreiben diesbezüglich bekommen, keine Begründung, einfach garnichts


dim4ik schrieb am 15.12.2019 um 09:10:50:
Auch wenn die EBH letzendlich doch entscheiden soll, Deine bereits erfolgte Einbürgerung zurückzunehmen, wirst Du eine solche Entscheidung einfach mit einem Widerspruch bzw. Klage (je nach Bundesland) kippen können.


Sehe ich auch so.

Ich sehe keinen haltbaren Ansatzpunkt nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt, dass Dir erfolgreich eine Täuschung oder Falschangaben vorgeworfen werden könnten.

Du solltest jetzt aber tatsächlich einen spezialisierten Anwalt beauftragen.
Allein schon deshalb, weil Dir der Verwaltungsakt offensichtlich nicht eröffnet wurde.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema