Havva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo erst mal, bin ganz neu hier und hoffe mir kann jemand weiterhelfen:))
Ende Oktober wurde ich in Dt. eingebürgert, paar Tage danach in die Türkei ausgewandert.
Habe vor ca. zwei Wochen eine Email erhalten, in der geschildert wird, dass nun der Rücktritt meiner Einbürgerung geprüft wird, mit Begründung, dass wenn man vorher wüsste dass ich meinen Lebensunterhalt ins Ausland verlege keine Einbürgerung erfolgen würde.
Doch meine Sachbearbeiterin, die für die Einbürgerung zuständig war, wusste von Anfang an, dass ich in der Türkei studieren möchte, und sagte, „WÄHREND“ des Prozesses muss man sich im Bundesgebiet aufenthalten etc.“ wir haben viele Emails, die ich dem Herren, der nun den Rücktritt überprüft, weiterleitete. (Der nette Herr hat noch immer nicht geantwortet.) Für ein Studium sich aus Deutschland abzumelden ist natürlich etwas seltsam, doch wer möchte monatlich 190 Euro für eine Krankenkasse zahlen, obwohl man davon nicht profitieren kann.
Die Frage ist nun, ist die Ausbürgerung wirklich möglich? Und was ich noch nicht verstehe ist, auch wenn es nicht fürs Studium wäre, weshalb kann man ausgebürgert werden wegen Auswanderung? Nun besitze ich ja auch die deutsche Staatsangehörigkeit und somit alle Rechte der Deutschen.
Es gibt Gesetze die die Bürger schützen. In Einzelfällen kann man ausgebürgert werden, doch diese treffen nicht auf mich zu. Kennt sich jemand damit aus? Bin ich nun wirklich gefährdet?
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