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Integrationskurs (Gelesen: 21.974 mal)
Themen Beschreibung: Widersprechen
Melanny
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Antwort #60 - 18.01.2023 um 17:18:07
 
Wir erhielten eine weiter E-Mail:
1. noch kein eAT zum Abholen da. Das ist geklärt.

2. "Neben der Verlängerung einer Fiktion stehen weitere Verfahrensoptionen zur Verfügung."

3. "Da die Prüfung des gestellten Antrages gegenwärtig nicht abgeschlossen ist, kann ... auch keine verbindliche Aussage hinsichtlich des am ... auszustellenden Dokumentes erfolgen."

2. und 3. (zitiert) verstehe ich nicht.
- Weitere Verfahrensoptionen außer FB. Was könnte das sein?
- Man weiß dort selbst noch nicht, was für ein Dokument es sein wird, das zum Termin in 6 Tagen ausgestellt werden soll, könnte?

Wir haben den Termin nun abgesagt.
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SimonB
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Antwort #61 - 18.01.2023 um 18:01:32
 
Melanny schrieb am 18.01.2023 um 14:24:18:
hatte mich bei Antwort 53 vertan, hätte Ende Jan. heißen müssen

Alles klar.

Melanny schrieb am 18.01.2023 um 17:18:07:
Wir haben den Termin nun abgesagt.

Ja, das geht auch.
Dann also abwarten, bis eine neue Einladung kommt.

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Melanny
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Antwort #62 - 18.01.2023 um 18:50:09
 
Danke.

Vielleicht weiß jemand, um welche weiteren Verfahrensoptionen neben einer Fiktion noch gehen könnte bzw. Optionen zwischen FB und Erteilung eAT?

(#60, 2.)  Ich kann damit nichts anfangen.

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reinhard
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Antwort #63 - 18.01.2023 um 19:26:39
 
Die Antragstellung löst per Gesetz die "Fiktion" aus, dass der Aufenthalt weiterhin erlaubt ist.

Ob es eine Fiktionsbescheinigung gibt oder nicht, ist dabei egal. Die Fiktion des erlaubten Aufenthalts gilt so lange, bis über den Antrag entschieden ist (z.B. durch Aushändigung der neuen Karte).

Andere Möglichkeiten neben der Antragstellung sieht das Gesetz nicht vor (außer nach der Geburt eines Babies).
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Antwort #64 - 18.01.2023 um 20:16:00
 
So sah ich es auch. Aber die Behörde schrieb in Rätseln.

Mein Mann dachte sogar daran, dass man ihm eventuell mitteilen wolle, dass ihm ein Schriftstück zum (nun abgesagten) Termin aushändigen werde, das besagt, dass die NE abgelehnt worden sei und es nur den verlängerten AT geben würde.

Aber eine Ablehnung müsste doch schriftlich per Post kommen? Die holt man sich doch nicht ab, schon gar nicht auf Grund einer für uns so "geheimnisvoll" klingenden E-Mail?
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Antwort #65 - 19.01.2023 um 18:40:39
 
Sorry, wenn es vielleicht nervt. Eine weitere Mail  Bahnhof

"Die Vergabe des Termins erfolgte im wohlwollenden Interesse, da die Fiktion am 24.01.2023 abläuft."

Ich dachte immer, es ginge um die FB - falsch gelesen, man schrieb: Fiktion.

(Die FB läuft wirklich da ab.) Verwechselt die Behörde Fiktion und FB bzw. setzt die Begriffe gleich? Schockiert/Erstaunt

Wir bekommen ja keine Antwort. Das "Spiel" heißt: Sie kommen nicht, wir sagen nichts. Ich mache mir nun Sorgen. Fiktion läuft ab - dann wäre der Aufenthalt illegal Fragezeichen  Das kann nicht sein.

Sollen wir nun einfach nur weiter warten? Nur, wie lange noch? Vor 12 Wochen war die Antragstellung. Noch 1, 2 oder 3 Monate warten?  grübeln


Danke für eure Geduld.
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SimonB
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Antwort #66 - 19.01.2023 um 19:10:54
 
Melanny schrieb am 19.01.2023 um 18:40:39:
Verwechselt die Behörde Fiktion und FB bzw. setzt die Begriffe gleich?

Nein, nicht die Behörde verwechselt was.
FB  heißt FiktionsBescheinigung und ist gültig bis 23.1.23.
Das ist dasselbe wie: Fiktion läuft am 24.1.23 ab.

Bitte lies noch mal #51.
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Antwort #67 - 19.01.2023 um 20:19:22
 
Ich verstehe es dennoch nicht bzw. nicht so. Fiktion tritt bei Antragstellung ein und läuft mit oder ohne FB bis eAT oder Ablehnung, ergo Fiktion und FB nicht dasselbe. ##54,55,63

Was ist geschehen bisher?

1. Antrag + Hilfsantrag gestellt - vor Ablauf eAT mit allen Unterlagen
2. FB erhalten bis 24.1.
3. von Antragstellung bis der "merkwürdigen" Einladungsmail war Funkstille
4. Einladung wegen eines neuen Dokumentes, wobei man noch nicht weiß, um welches es geht, weil der Antrag noch nicht fertig geprüft sei 
5. Termin wegen 4. und der Fahrtkosten abgesagt
6. heutige Mail: „Fiktion läuft ab.“


Wir haben weder eine Erteilung noch eine schriftliche Ablehnung der NE, daneben besteht ja noch der Hilfsantrag. Eine Ablehnung kann es nicht geben (wüsste keinen Grund)  – also besteht Fiktion bis einer der Anträge erteilt wird fort und läuft nicht ab, nur die FB läuft ab. 

Was will uns die ABH sagen? Oder: Wie sollen wir uns weiter verhalten?

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Aras
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Antwort #68 - 19.01.2023 um 21:47:53
 
@Melanny

Bitte beachte SimonB nicht. Er schreibt nur Grütze.
Nur weil die FB am 23.1.2023 abläuft, läuft natürlich die Fiktion nicht ab. Die Fiktion besteht bis zur Entscheidung durch die Behörde und die rechtskräftige Zustellung dieses Antrags.

Wenn die eAT fertig ist, egal ob NE oder AE, kriegt ihr ja den Brief von der Bundesdruckerei. Da der Brief noch nicht gekommen ist, wurde noch nicht positiv entschieden. Also nicht mal der Auftrag an die Bundesdruckerei gegeben.

Ich würde an eurer Stelle den Gang rausnehmen. Wurden Fingerabdrücke bei der Antragstellung abgegeben gibt es praktisch keinen Grund nochmal vor Ort vor zusprechen. Das Argument, dass man bei Einladung erscheinen müsse ist auch schwach. Man kann nur zu Gericht und bei der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden. Bei einer Vorladung kann bei Nichterscheinen durch richterlichen Beschluss auch die Polizei vorbeikommen und einen per Zwang vorführen oder es kann Ordnungsgeld angeordnet werden.

Wir sprechen hier aber von einer Einladung. Eine Einladung kann man auch nicht wahrnehmen. Erzwingen können die zwar nicht das Erscheinen, aber sie können den Antrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnen.

Was kann der Zweck der Einladung sein? Vermutlich rechtliche Anhörung vor der Ablehnung des Antrags. Oder eben das einreden auf euch,den Antrag abzuändern. Etc..

Ich würde da garnicht finanziell argumentieren. Solange ich nicht weiß warum ich zu einer Behörde eingeladen werde, würde ich mich natürlich auch sträuben hinzugehen. Wenn es rechtliche Anhörung ist, will ich mich vorher vorbereiten und ggf. einen Anwalt mitnehmen. Geht es nur um Fingerabdrücke, würde ich fragen was mit den alten passiert sind. Und was ist wenn die irgendwas in der Akte haben und nun versuchen irgendwas durch gut zureden bestätigt zu bekommen?

Würde ich einfach absagen? Vermutlich würde ich genau das obige erklären. Also ohne konkrete Angabe warum ich kommen soll, komm ich nicht. Bin ja gesundheitlich angeschlagen, aber der Sachbearbeiter kann ja gerne vorbeikommen. Es gibt ja bei der Behörde nämlich auch manchmal Außendienstmitarbeiter, besonders bei alten, kranken und gebrechlichen Personen kommen die auch vorbei. Vgl. https://www.apotheken-umschau.de/pflege/pflegetipps/mein-angehoeriger-kann-nicht...

Aber ich wäre natürlich bereit SCHRIFTLICH das Verfahren zu betreiben. Denn wir möchten unserer MITWIRKUNGSPFLICHT nachkommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #69 - 20.01.2023 um 11:10:14
 
Aras schrieb am 19.01.2023 um 21:47:53:
Bitte beachte SimonB nicht. Er schreibt nur Grütze.

Ich darf mal bitten. Ärgerlich

Wer schrieb wohl:
1. "Einladung zur persönlichen Vorsprache." Grund: Ausstellung eines neuen Dokuments. FB mitbringen.
2. "Die Vergabe des Termins erfolgte im wohlwollenden Interesse, da die Fiktion am 24.01.2023 abläuft."


Wenn die NE oder der eAT fertig ist oder aus x Gründen eine weitere FB nötig war, gab es hier noch immer eine Einladung von der ABH und keinen Brief von der Bundesdruckerei an den Ausländer. Nie in all den Jahren.
Es gab auch keine Erklärung über den Einladungsgrund.
Stets hat die ABH eingeladen und dann dem Ausländer persönlich das entspr. Dokument ausgereicht.
Falls eine weitere FB auszustellen war, gab es die auch nur gegen Übergabe nach pers. Vorsprache gem. Einladung.

Aras schrieb am 19.01.2023 um 21:47:53:
Was kann der Zweck der Einladung sein?

Es werden ausländerrechtliche Belange sein.
Dein Mann wurde nicht vorgeladen, sondern eingeladen.
Die EINladung geschieht in wohlwollendem Interesse, trotzdem muss man dort nicht hin.
Nimmt man den Termin nicht wahr, ergibt sich das Weitere.

Zur Überreichung der Ablehnung eines Antrages braucht man nicht persönlich zur ABH.
Wie kommt jemand auf rechtliche Anhörung? Das ergibt sich aus der Einladung nicht.

Melanny schrieb am 19.01.2023 um 20:19:22:
Wie sollen wir uns weiter verhalten?

Man kann sich gern auf die Apothekenrundschau  verlassen, evtl. der ABH das Teil hinschicken..... Schockiert/Erstaunt
Man kann der ABH auch schreiben, dass A aber das und das gesagt hat und man deshalb erst mal Genaueres wissen möchte.

Ja, das geht natürlich auch.
Oder du liest nochmal, was der Freund von @Aras in #51 dir schon vor längerer Zeit erklärte.
Als man hier noch las, dass die FB bis Jahresende gilt.

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Melanny
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Antwort #70 - 20.01.2023 um 11:12:55
 
Danke @Aras, das beruhigt mich. Warum der Antrag noch immer bei der Behörde liegt, wissen wir nicht.

Fingerabdrücke wurden abgenommen und bereits vor diesem Abdruck-Termin wurden die meisten geforderten Unterlagen eingereicht und beim Termin Melde- und AOK-Bescheinigung nachgereicht. LU wurde als ausreichend befunden, für A1 wäre das Zertifikat von der Erstausstellung ausreichend und meinem Mann wurden keine Fragen gestellt, nur mir wegen der Nebenkosten. Wir hatten erst nur eine Auflistung eingereicht, die Rechnungskopien aber mitgenommen und übergeben. Ergebnis: FB erhalten und die Aussage, dass die NE in 4-6 Wochen abholbereit sein sollte – wiederholend vom SB hervorgehoben "eher in 6 als in 4 Wochen".

Mitarbeitspflicht kamen wir immer nach: alles pünktlich und vollständig abgegeben, geduldig gewartet, nie nachgefragt trotz "Überschreitung" der 6 erwähnten Wochen. Wir kommen ihr auch weiterhin nach, wenn wir wissen, was man möchte – Unterlagen können es wohl nicht mehr sein.

Die jetzige Verwirrung stiftende Einladung zur Vorsprache bezog sich nur auf irgendein auszustellendes neues Dokument. Eine neue FB wollen wir nicht  – sollte es das sein. (Könnte  diese nicht auch nicht per Vorkasse einfach zugeschickt werden?)

Brief von der Bundesdruckerei?  Den bekamen wir beim Erstantrag nicht aus Berlin, sondern er wurde uns von der ABH bei Übergabe des eAT ausgehändigt.

Finanzielle Gründe haben wir bei einer neuen FB. Ich bezeichne es gar nicht als finanzielle Gründe. Da die FB nicht zwingend ist und nicht benötigt wird, möchten wir kein Geld für unnötige Fahrtkosten ausgeben, egal ob wir könnten oder nicht. Es ist mein Prinzip, dass ich kein Geld "zum Fenster hinauswerfe". (Aber dass es um eine neue FB geht, vermuten wir eben nur. öhm)


Der Link ist interessant. Aber ich bin unerwartet zu einer hilfsbedürftigen Person geworden nicht mein Mann, er ist der pflegende Angehörige.

Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen, wir hängen wieder einmal wegen Nichts in der Luft. Ärgerlich

@SimonB
Bei #51 ging es zuvor um mein Nichtverstehen des Ablaufs bei Einreichung von 2 Anträgen - Haupt -und Hilfsantrag - vor dem persönlichen Termin nach Antragstellung.

Es gab auch keine Erklärung über den Einladungsgrund. Es geht nicht um Erklärung, sondern exakte Benennung. Wenn die ABH das genaue Dokument selbst noch nicht kennt, so schrieb sie, kann sie eben erst einladen, wenn sie es selbst weiß.

Zur Überreichung der Ablehnung eines Antrages braucht man nicht persönlich zur ABH. Die Info ist nützlich. Also kann es darum nicht gehen. Ergo: Fiktion wirkt weiter, das ist erst einmal das Wichtigste.

Ich verstehe, was Aras mit seinem Beitrag verallgemeinernd ausdrücken wollte.

Die "Apotheken-Info" ist gar nicht so unnütz in unserer, meiner Situation.

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« Zuletzt geändert: 20.01.2023 um 11:56:09 von Melanny »  
 
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Antwort #71 - 20.01.2023 um 12:44:55
 
SimonB schrieb am 20.01.2023 um 11:10:14:
Ich darf mal bitten. Ärgerlich

darfst du

Ändert nichts daran, dass du zumeist Unsinn schreibst ... und das muss endlich mal auch zur Sprache kommen.

SimonB schrieb am 19.01.2023 um 19:10:54:
FBheißt FiktionsBescheinigung und ist gültig bis 23.1.23.
Das ist dasselbe wie: Fiktion läuft am 24.1.23 ab.

erster Satz ist richtig, aber unwichtig.
zweiter Satz ist falsch, die Fiktion läuft nicht ab.

SimonB schrieb am 20.01.2023 um 11:10:14:
Falls eine weitere FB auszustellen war, gab es die auch nur gegen Übergabe nach pers. Vorsprache gem. Einladung.

Die FB wird auf Anfrage ausgegeben. Da muss keiner einer Einladung für die Aushändigung folgen.
Für die FB muss man auch eine Gebühr zahlen, warum sollte man das tun, wenn man keine FB braucht aber die Behörde das will?

SimonB schrieb am 20.01.2023 um 11:10:14:
Man kann sich gern auf die Apothekenrundschauverlassen, evtl. der ABH das Teil hinschicken...

?
welchen Zweck hat dieser Unsinn?

Nachtrag
Melanny schrieb am 20.01.2023 um 11:12:55:
für A1 wäre das Zertifikat von der Erstausstellung ausreichend 

verstehe ich Recht, dass dein Mann nur A1 nachgewiesen hat?
Für NE ist B1 nötig.
Ggf. will die ABH durch ein Gespräch mit Deinem Mann sich überezeugen, dass er entsprechende Sprachkentnisse hat
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Antwort #72 - 20.01.2023 um 12:59:30
 
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Nein, er braucht kein B1. Die Verpflichtung zum I-Kurs wurde nach Widerspruch aufgehoben.

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Antwort #73 - 20.01.2023 um 13:34:50
 
Erstmal wünsche ich dir Gute Besserung.

Der Brief von der Bundesdruckerei kann eigentlich nicht direkt bei der Antragsabgabe von der Ausländerbehörde gegeben werden, weil zu dem Zeitpunkt ganicht das Deaktivierungspasswort bekannt ist.  öhm
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Antwort #74 - 20.01.2023 um 13:51:52
 
Nein, nicht bei Antragsabgabe.

Erstantragsstellung, gemeint habe ich: erster Antrag für AT 2019 nach Einreise. Als wir den eAT abholen konnten, erhielten wir von der ABH auch den Brief der Bundesdruckerei dort ausgehändigt.
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