Guten Tag,
folgende Situation eines Klienten:
- aus einem Drittstaat kommend
- Promotion in D mit Stipendium
- Ende des Stipendium, aber Doktorarbeit nicht abgeschlossen.
- Daher Arbeitssuche
- Arbeitsangebot gefunden. Antrag auf Arbeitserlaubnis bei
ABH und Agentur
- Arbeitserlaubnis der Agentur erhalten, aber reiche nicht für Blue Card.
-
ABH lehnt Wechsel der
AE von §16 in §18 ab.
- vorher müsse das Land verlassen werden zur "Visumsbereinigung".
- neuer Arbeitgeber hat bereits so lange auf die Arbeitserlaubnis gewartet, dass davon auszugehen ist, das nicht länger gewartet werden kann. Daher Ausreise und neues Visum beantragen kaum möglich.
Habt ihr Tips, wie man die Ausländerbehörde überredet, doch den Wechsel der Aufenthaltserlaubnis vorzunehmen?
Der Job ist kein schlechter (nur ganz knapp unter Blue Card) und auch im gleichen Feld, daher war unsere Idee, damit zu argumentieren, dass kein Spurwechsel vorliegt und der Job auch nur aufgrund des Studiums gefunden wurde, obwohl das Studium (Promotion) in D nicht abgeschlossen wurde.
Vielen Dank im Voraus!