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Aufenhaltstitel Bindung mit Arbeitgeber. (Gelesen: 729 mal)
Themen Beschreibung: Aufenhaltstitel 18 abs3
Fahrer.87
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenhaltstitel Bindung mit Arbeitgeber.
08.12.2019 um 15:07:30
 
Hallo.
Ich besitze seit März 2018 einen auf Aufenthaltstitel 18 Absatz 3 bin hier als Kraftfahrer beschäftigt habe aber meinen Arbeitgeber in diesem Jahr gewechselt musste dafür eine Zustimmung der Arbeitsagentur beantragen .
Nun zu meiner Frage ich wollte fragen wie lange mein Aufenthaltstitel mit dem Arbeitgeber gebunden ist? Freue mich auf eure Nachrichten.
Mein Aufenthaltstitel ist noch bis April 2020 gültig.

Danke
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i4a rocks!


Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenhaltstitel Bindung mit Arbeitgeber.
Antwort #1 - 24.12.2019 um 04:01:34
 
Du könntest frühestens nach zwei Jahren einen Antrag stellen, damit die Arbeitgeberbindung entfällt.

Voraussetzung = zwei Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung.

Dafür gibt es keinen Formular, sondern du stellst einen formlosen Antrag (einfaches Schreiben), zusammen mit dem Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, der die 24 Monate nachweist.

Wenn du keine zweijährige versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kannst, dann geht das auch mit dreijährigem, rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt, ohne Versicherungsverlauf.

Das Ganze richtet sich nach § 9 BeschV:

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__9.html
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