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Reisen in das Herkunftsland (Gelesen: 2.546 mal)
Daniel jan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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06.12.2019 um 18:53:42
 
Hallo Allerseits,
Ich darf mich kurz vorstellen, ich heiße Ali, bin ein im Iran geborener und aufgewachsener Afghane mit Anerkennung als Flüchtling. Ich habe keinen afghanischen Pass o. Ä. und auch keine iranischen Ausweise. Nur einen von Deutschland ausgestellten Reiseausweis und natürlich einen Aufenthaltstitel. Im Reiseausweis steht, dass der nicht für Afghanistan gültig ist, sonst für alle Länder.

Meine Frage:
Darf ich ohne Gefährdung meiner Flüchtlingsanerkennung in den Iran reisen, um meine dort lebende Familie zu besuchen, und zu versuchen, eine Geburtsurkunde zum Nachweis meiner Identität zu beschaffen?

Wie gesagt, ich bin Afghane, aber im Iran geboren und aufgewachsen, und auch von dort geflüchtet.

Zusatzfrage:
Muss ich eventuell mit Schwierigkeiten von Iranischer Seite rechnen, da ich ja dort illegal abgehauen bin?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.12.2019 um 23:02:42
 
Der Flüchtlingseigenschaft wird hinsichtlich des Landes, dessen Staatsangehörigkeit besitzt, festgestellt. In deinem Fall ist Afghanistan, nicht der Iran. Reisen sind dorthin dürften die Flüchtlingseigenschaft also nicht berühren. Siehe auch § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, das vom Schutz des Staates, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, spricht.

Deine zweite Frage betrifft iranisches Recht bzw. Rechtspraxis, das kann ich nicht beantworten. Vielleicht jemand anders, oder du suchst dir entsprechenden Rat.
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Daniel jan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #2 - 08.12.2019 um 10:09:05
 
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe dazu noch eine Zusatzfrage:

Im Gesetz steht aber auch in Paragraph 72 1a:... erlischt, wenn er freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat .... zurückgekehrt ist und sich dort  niedergelassen ha.

Was bedeutet da "...und sich niedergelassen hat"?

Die Frage nach Problemen im Iran beantwortet mir hoffentlich jemand, der eine ähnliche Situation hat und schon in den Iran gereist ist.


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.12.2019 um 11:08:11
 
Daniel jan schrieb am 08.12.2019 um 10:09:05:
Was bedeutet da "...und sich niedergelassen hat"?

Rückkehr, mit dem Ziel, dort dauernden Wohnsitz zu nehmen.
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lottchen
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Antwort #4 - 08.12.2019 um 15:08:58
 
Daniel jan schrieb am 08.12.2019 um 10:09:05:
Im Gesetz steht aber auch in Paragraph 72 1a:... erlischt, wenn er freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat .... zurückgekehrt ist und sich dort  niedergelassen hat.


Und das in diesem Fall nicht der Iran?
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reinhard
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Antwort #5 - 08.12.2019 um 16:13:04
 
lottchen schrieb am 08.12.2019 um 15:08:58:
Und das in diesem Fall nicht der Iran?


Nein, es ist immer das Land der Staatsangehörigkeit.
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deerhunter
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Antwort #6 - 08.12.2019 um 19:53:20
 
reinhard schrieb am 08.12.2019 um 16:13:04:
Nein, es ist immer das Land der Staatsangehörigkeit. 


Auch bei dieser Konstellation? Er ist doch überhaupt nie aus Afghanistan geflüchtet?

Daniel jan schrieb am 06.12.2019 um 18:53:42:
Ali, bin ein im Iran geborener und aufgewachsener Afghane mit Anerkennung als Flüchtling

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.12.2019 um 20:14:12
 
Ja, auch in der Konstellation. Auf den Iran würde es nur zutreffen, wenn er staatenlos wäre.
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deerhunter
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Antwort #8 - 08.12.2019 um 21:08:53
 
Zitat:
Ja, auch in der Konstellation. Auf den Iran würde es nur zutreffen, wenn er staatenlos wäre.

Danke, wieder etwas dazu gelernt...wenn es auch ewas schwer zu verstehen ist!
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reinhard
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Antwort #9 - 08.12.2019 um 21:41:55
 
deerhunter schrieb am 08.12.2019 um 21:08:53:
Danke, wieder etwas dazu gelernt...wenn es auch ewas schwer zu verstehen ist!


Man kann ja Afghanen ohnehin nicht in den Iran abschieben, deshalb wird vom BAMF überhaupt nicht geprüft, ob dort oder woanders (Türkei oder Russland) irgendwelche Probleme vorliegen.

Es wird nur eine Rückkehr (auch wenn jemand noch nie dort war) ins Land der Staatsangehörigkeit geprüft, weil nur das relevant ist.
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Daniel jan
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Antwort #10 - 08.12.2019 um 21:53:59
 
Danke Euch Allen für die aufschlussreichen Antworten.
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