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Was bedeutet „2. Krankheitstag“? (Gelesen: 576 mal)
karambol
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i4a rocks!


Beiträge: 80

Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was bedeutet „2. Krankheitstag“?
04.12.2019 um 07:05:23
 
Hallo zusammen,

könntet ihr mir bitte helfen, folgendes zu verstehen:



„laut den Bestimmungen des BAMF muss ab dem 2. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen“

Bedeutet das, dass man eine Krankschreibung vorlegen muss, wenn man mindestens zwei Tage nacheinander krank ist oder generell zwei Tage, also nicht unbedingt nacheinander?

Wie sieht es aus, wenn man am Freitag fehlt und dann auch am Montag? Sind die als zwei Tage nacheinander zu betrachten?

Was bedeutet 2. Krankheitstag allgemein? Immer, dass das quasi der zweite Tag ist, an dem man krank ist, seit man krank geworden ist? Also sagen wir mal, Montag und Dienstag? Oder doch jeder beliebiger zweiter Tag, an dem man krank ist, also z.B. Montag und dann Freitag (vom Dienstag bis zum Donnerstag war man nicht krank)?

Wenn beim 2. Krankheitstag immer 2 Tage nacheinander gemeint werden, heißt es, dass man theoretisch einmal pro Woche wegen Kopfschmerzen fehlen darf, ohne dabei eine Krankschreibung vorlegen zu müssen?

Danke schon mal
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.12.2019 um 08:25:33
 
karambol schrieb am 04.12.2019 um 07:05:23:
„laut den Bestimmungen des BAMF muss ab dem 2. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen“


Das bedeutet, dass man am 2. Tag (Arbeitstag) eine Krankschreibung bringen muss. Montag krank geht ohne...Montag und Dienstag muss Bescheinigung

karambol schrieb am 04.12.2019 um 07:05:23:
Wie sieht es aus, wenn man am Freitag fehlt und dann auch am Montag? Sind die als zwei Tage nacheinander zu betrachten?


Ja, weil der Montag auf den Freitag als Arbeitstag folgt...also Bescheinigung

karambol schrieb am 04.12.2019 um 07:05:23:
Wenn beim 2. Krankheitstag immer 2 Tage nacheinander gemeint werden, heißt es, dass man theoretisch einmal pro Woche wegen Kopfschmerzen fehlen darf, ohne dabei eine Krankschreibung vorlegen zu müssen?


Theoretisch ja, praktisch nein...bei mehreren Fehltagen wird es zu Problemen kommen
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