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Ablauf Visum Vater deutschen Kindes (Gelesen: 748 mal)
Jenni256
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablauf Visum Vater deutschen Kindes
03.12.2019 um 18:00:19
 
Hallo Alle zusammen,

ich würde euch gern mal unsere Situation schildern und nach Rat fragen.

Also es ist wie folgt:

Ich bin deutsche Staatsangehörige, wohne in Deutschland und bin schwanger von meinem Freund aus Uganda. Wir planen dass, er vor der Geburt nach Deutschland kommt um mich dabei und danach zu Unterstützen. Dann wollten wir schauen, wie alles so läuft und wann er wieder zurück fährt, weil er In Uganda auch an etwas arbeiten muss.
ich hab schon rausgefunden dass er für die Personensorge länger bleiben dürfte und sogar hier arbeiten dürfte. An sich fänden wir diesen Aufenthaltsstatus auch nicht verkehrt, solange es ihm erlaubt wäre, immer mal wieder nach Uganda und auch für längere Zeit auszureisen.

Jetzt wollte ich euch fragen, ob sich jemand mit den Regelungen für so einen Aufenthaltsstatus auskennt? Also wie lange darf man auch wieder in sein Heimatland reisen?
Und ob mir jemand beim Beantragungsprozess helfen kann?
Ich bekomm überall nur so halbe oder sperrliche Infos und würde gern wissen, mit was wir wo anfangen sollen?

Vielen Dank schon mal!
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 03.12.2019 um 18:12:53
 
Jenni256 schrieb am 03.12.2019 um 18:00:19:
Wir planen dass, er vor der Geburt nach Deutschland kommt....  ich hab schon rausgefunden dass er für die Personensorge länger bleiben dürfte und sogar hier arbeiten dürfte.

Das setzt allerdings voraus, dass er zunächst die Vaterschaft anerkennt
(das ist auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich), um damit das
Visum zur Familienzusammenführung zu seinem deutschen Kind zu beantragen.

Nach der Einreise kann er dann in Deutschland seine Aufenthaltserlaubnis
erhalten und darf arbeiten.

Jenni256 schrieb am 03.12.2019 um 18:00:19:
An sich fänden wir diesen Aufenthaltsstatus auch nicht verkehrt, solange es ihm erlaubt wäre, immer mal wieder nach Uganda und auch für längere Zeit auszureisen.

Mit der Aufenthaltserlaubnis kann er problemlos bis zu 6 Monaten außerhalb Deutschlands verbringen, nach Absprache mit der ABH eventuell auch länger,
ohne das sein Aufenthaltsrecht in Deutschland erlischt.
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« Zuletzt geändert: 03.12.2019 um 18:27:36 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.214

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Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.12.2019 um 19:09:10
 
Jenni256 schrieb am 03.12.2019 um 18:00:19:
ich hab schon rausgefunden dass er für die Personensorge länger bleiben dürfte und sogar hier arbeiten dürfte. An sich fänden wir diesen Aufenthaltsstatus auch nicht verkehrt, solange es ihm erlaubt wäre, immer mal wieder nach Uganda und auch für längere Zeit auszureisen.


Was heiß längere Zeit? Er bekommt solch ein Visum ja nicht weil er ein deutsches Kind hat, sondern zur "Personensorge" des deutschen Kindes, was er nur machen kann wenn er "meist" vor Ort ist. Öfter länger ausreisen schafft da vermutlich Probleme...könnte jedenfalls die ABH so sehen! Dann muss er bei einem "Dauerhaften Aufenthalt" Integrationsmaßnahmen machen...also einen Integrationskurs. Der dauert ca. 1 Jahr und da sind auch keine Ausreisen möglich! Dazu kommt noch das Problem mit einer KV, wenn ihr nicht verheiratet seid!
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