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erlöschen des Aufenthaltstitels wegen eines Auslandsaufenthaltes (Gelesen: 704 mal)
Herzlein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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03.12.2019 um 14:53:03
 
Hallo!
ich hab ein Freund von mir, der ein Aufenthaltstitel nach § 28 Abs 1 hat , er ist ein Vater von einem deutschen kind, er ist seit über 1,5 im  Heimatsland aufgehalten, aufgrund Familiären Problem.  er möchte nun zrück nach Deutschalnd.
vor dem ausereise er ist 2 jahr in Deutschland geblieben und gearbeitet hat. sogar hat er einen Ausbildng absoliviert.
wieich gelesen habe, erlicht die Ae normaleweise nach 6 monat aufenthalt im Ausland, klar er ist über die 6 monate.
gibt iwie eine Ausnahme weil er deutsches kind hat( kind ist 3 Jahre alt)

vielen dank im voraus      
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.12.2019 um 16:09:16
 
Hallo,

wenn er sich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten hat, ohne vorher die Erlaubnis dafür einzuholen, ist seine AE erloschen.

Er kann allerdings, als Vater eines deutschen Kindes, bei der deutschen AV in seinem Heimatland wieder ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Dieses Visum kann er erhalten, wenn er (Mit-) Inhaber des Sorgerechts ist und die Personensorge für das Kind tasächlich ausübt / ausüben will, sich also um sein Kind kümmert.
Wird möglicherweise schwer zu begründen sein, wenn man sich 2 Jahre nicht gekümmert hat und im Ausland war.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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