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Deutsche Sprache verbindlich (Gelesen: 1.422 mal)
ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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28.11.2019 um 20:44:22
 
Vor ein paar Tagen war meine Tochter mit einer befreundeten Tansanierin im Ausländeramt. Dort wurde der Ausländerin ein Papier vorgelegt zur Unterschrift und meine Tochter übersetzte das Schreiben. Darauf wurde sie von der Sachbearbeiterin unterbrochen mit dem Hinweis, dass in ihrem Büro nur deutsch gesprochen wird.  Die beiden Frauen waren so perplex, dass H.  unterschrieb und beide gingen.
Ist es möglich, dass Sachbearbeiter verbieten können, dass Privatpersonen übersetzen? Wie verhält man sich korrekt in so einer Situation?
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Aras
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Antwort #1 - 28.11.2019 um 21:39:28
 
Nein. § 23  VwVfG besagt zwar das Amtsprache deutsch ist, bedeutet aber nicht dass Privatpersonen in einem deutschen Amt deutsch sprechen müssen. Amtsprache bedeutet, dass der Sachbearbeiter seine Erklärungen auf Deutsch bei Verlangen geben muss und dass er verlangen kann dass man mit ihm deutsch redet.

D.h. wenn du zu einer Behörde gehst und mit diesen auf Englisch sprichst, können die Behördler darauf verweisen dass die Amtsprache deutsch ist und diese nur mit dir auf Deutsch reden. Und wenn die anfangen mit dir englisch zu reden kannst du sagen, dass du bitte deutsch sprechen willst weil du das eben verstehst.

Das letzte Mal wo einer in Deutschland gesetzlich den nicht-deutschen Sprachgebrauch verboten hat, war Adolf Hitler als er den Sorben die sorbische Sprache verboten hat.

Insofern ist die Aussage von der Sachbearbeiterin rechtswidrig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #2 - 28.11.2019 um 23:17:30
 
ryka schrieb am 28.11.2019 um 20:44:22:
Wie verhält man sich korrekt in so einer Situation? 


Man erklärt (genaue Wortwahl nach individuellem Stil wählbar), dass der / die Betreffende nicht alle Tassen im Schrank hat.

Man unterschreibt nichts, was man nicht versteht.

Und danach beschwert man sich schriftlich mittels Dienstaufsichtsbeschwerde.


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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