Hallo alle Leute,
Ich bitte sie um Rat und Unterstützung.
ich hab einen Antrag auf Einbürgerung bei dem Kreis Bad segeberg gestellt und danach habe ich am 02.03.2019 die zusicherung zur Einbürgerung bekommen. ich bin Ägypter, und damit ich mich Einbürgeren lassen soll ich erst meine Ägptische staatburgerschaft abgeben.
ich hab den Antrag auf der Ausbürgerung bei der ägyptischen Konsulat in Hamburg am März abgegeben, ich hab alles Vollständig(meine Geburtsurkunde+Geburtsurkunde von meinem Vater und vom Uncel) abgegeben, aber sie haben noch ein paar Unterlagen z.b(Geburtskunden) von meinen Tanten angefordert ,das hab ich es nachgereicht, dann unterlagen von meinm Bruder und familie, das hab ich auch nachgereicht.dann Geburtsurkunde von meinem verstorbenen Opa, das was ich nicht schaffen könnte, weil mein Opa nicht im Behördensytem(Standesamt) regstriert gewesen war .
ich hab die Konsulat einen Bescheid gesagt, das ich nicht schaffen kann, weil wir weder eine Geburtsurkunde noch eine Sterburkunde im System geunden haben.stattdessen hab ich eine Geburtsurkunde von dem Verstorbenen Burder von meinem Großvater geschickt, aber das wurde nicht anerkannt. ich hab mit anderen Methoden versucht um das zu schaffen, aber das ging auch nicht.
Bei dem (haput)Standesamt ( zentraleregister) von Ägypten,wo alle Geburtsurkunden usw ausgestellt werden können.haben wir weder nichts gefunden. Das weißt die ausbürgerung stelle selber in in Ägypten,aber trotzdem brauchen sie die Geburtsurkunde . Ich versteh das auch nicht, aber so unsere Behörden sind. Mit Vitamin B hat es leider nicht geklappt. Jet
außerdem hab ich neulich erfahren nach dem ägyptischen Erbrecht beträgt mein Anteil 1/2 des Nachlasses, die Aufteilung des Erbes ist unter den Erben noch nicht geschehen. Alle Vermögensgegenstände,die zu vererben sind ,befinden sich in Ägypten.
Das Ägyptische Erbrecht ist durch Gesetz Nr 77/1943 kodifiziert. Bei Aufgabe meiner ägyptische Stattangehörigkeit kann ich als (aus ägyptishcer Sicht ) "Ausländer" landwirtschaftlichen Besitz nicht erben. ich möchte auf den erblichen Nachteil vermögensrechtlicher Art verwreisen, wie hoch der zu beziffern ist. ist das ein absoluter Wert.
für einen Person der nicht Ägpter ist oder ausgeburgert wurde. darf keine Baugrundstück oder Landwitschaft kaufen oder haben. ich hab meine Erbe in Ägypten noch, das ist in Form von Ackerland und ein Baugrundstuck die alleine kostet ungefähr 15000 €. genauer weis ich leider nicht.
ich habe nachweise, das ich bei ägyptische Konsulat war, z.b Breif Rückschein, einen Freund hat mich zur Bootschaft begleitet usw.
jetzt ist die Frage, soll ich zwei jahre nach dem abgabe des Ausbürgerungsantrag warten, damit ich einen Antrag auf die Mehrstaatigkeit zu stellen oder kann ich sofort erstellen? weil die ägyptische Konsulat werden mir nie einen ablehnungsbescied geben.
den Antrag soll ich bei
ABH stellen ? was braucht man für von Nachweise?
Soll ich 2 Jahre warten auf eine Antwort von der Botschaft, obwohl ich bin sicher das mir die ausbürgerung nicht geben würden nur wenn ich die GEburtsurkunde von dem Großvater vorliegen kann
ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.