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Einbürgerung für Ägypter (Gelesen: 4.778 mal)
Herzlein
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27.11.2019 um 12:36:44
 
Hallo alle Leute,
Ich bitte sie um Rat und Unterstützung.
ich hab einen Antrag auf Einbürgerung bei dem Kreis Bad segeberg gestellt und danach habe ich am 02.03.2019 die zusicherung zur Einbürgerung bekommen. ich bin Ägypter,  und damit ich mich Einbürgeren lassen soll ich erst meine Ägptische staatburgerschaft abgeben.
ich hab den Antrag auf der Ausbürgerung bei der ägyptischen Konsulat in Hamburg am März abgegeben, ich hab alles Vollständig(meine Geburtsurkunde+Geburtsurkunde von meinem Vater und vom Uncel)  abgegeben, aber sie haben noch ein paar Unterlagen z.b(Geburtskunden) von meinen Tanten angefordert ,das hab ich es nachgereicht, dann unterlagen von meinm Bruder und familie, das hab ich auch nachgereicht.dann Geburtsurkunde von meinem verstorbenen Opa, das was ich nicht schaffen könnte, weil mein Opa nicht im Behördensytem(Standesamt) regstriert gewesen war .
ich hab die Konsulat einen Bescheid gesagt, das ich nicht schaffen kann, weil wir weder eine Geburtsurkunde noch  eine Sterburkunde im System geunden haben.stattdessen hab ich eine Geburtsurkunde von dem Verstorbenen Burder von meinem Großvater geschickt, aber das wurde nicht anerkannt. ich hab mit anderen Methoden versucht um das zu schaffen, aber das ging auch nicht.
Bei dem (haput)Standesamt ( zentraleregister) von Ägypten,wo alle Geburtsurkunden usw ausgestellt werden können.haben wir weder nichts gefunden. Das weißt die ausbürgerung stelle selber in in Ägypten,aber trotzdem brauchen sie die Geburtsurkunde . Ich versteh das auch nicht, aber so unsere Behörden sind. Mit Vitamin B hat es leider nicht geklappt. Jet

außerdem hab ich neulich erfahren  nach dem ägyptischen Erbrecht beträgt mein Anteil 1/2 des Nachlasses, die Aufteilung des Erbes ist unter den Erben noch nicht geschehen. Alle Vermögensgegenstände,die zu vererben sind ,befinden sich in Ägypten.
Das Ägyptische Erbrecht ist durch Gesetz Nr 77/1943 kodifiziert. Bei Aufgabe meiner ägyptische Stattangehörigkeit kann ich als (aus ägyptishcer Sicht ) "Ausländer" landwirtschaftlichen Besitz nicht erben. ich möchte auf den erblichen Nachteil vermögensrechtlicher Art verwreisen, wie hoch der zu beziffern ist. ist das ein absoluter Wert.

für einen Person der nicht Ägpter ist oder ausgeburgert wurde. darf keine Baugrundstück oder Landwitschaft kaufen oder haben. ich hab meine Erbe in Ägypten noch, das ist in Form von Ackerland und ein Baugrundstuck die alleine kostet ungefähr   15000 €. genauer weis ich leider nicht.
ich habe nachweise, das ich bei ägyptische Konsulat war, z.b Breif Rückschein, einen Freund hat mich zur Bootschaft begleitet usw.
jetzt ist die Frage, soll ich zwei jahre nach dem abgabe des Ausbürgerungsantrag warten, damit ich einen Antrag auf die Mehrstaatigkeit zu stellen oder kann ich sofort erstellen? weil die ägyptische Konsulat werden mir nie einen ablehnungsbescied geben.
den Antrag soll ich bei ABH stellen ? was braucht man für von Nachweise?
Soll ich 2 Jahre warten auf eine Antwort von der Botschaft, obwohl ich bin sicher das mir die ausbürgerung nicht geben würden nur wenn ich die GEburtsurkunde von dem Großvater vorliegen kann
ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 27.11.2019 um 19:35:58
 
Hallo,

ich würde jetzt mit Hinweis auf die wirtschaftlichen Nachteile ("Erbe") einen Antrag stellen, dass die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit erfolgt. Rechtsgrundlage: §12 (1) Nr. 5 StAG.
Die ägyptischen Rechtsvorschriften zum Erbrecht und die Belege dazu, dass Du ein Erbe mit entsprechendem Wert zu erwarten hättest, solltest Du vorweisen können.

Sollte abgelehnt werden, kannst Du noch immer später dann, wenn die Bemühungen um Ausbürgerung (Schriftverkehr aufbewahren!) erfolglos verlaufen sollten, die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit mit der Rechtsgrundlage d. §12 (1) Nr. 3 StAG beantragen.

Im Zweifelsfalle kann man auch einfach entsprechende Vorgespräche mit der EBH führen.

Gruß
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Herzlein
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Antwort #2 - 28.11.2019 um 21:29:33
 
erstmal vielen Dank  für die Antwort. ich hab das Gespräch mit ABH heute . die Sachbearbeiterin sagte mir, das ich doch 2 Jahren warten müss. das finde ich iwie nicht in Ordnung. weil sowieso ich bekomme nie ein Geburtsurkunde von dem groß Vater.
2-bezüglich auf Erbschaft ich hab dafür keine richtige Dokumente , weil es ist so bei uns von Generation zu Generation nie dokumentiert. ich hab nur ein Kaufvertrag zwichen mir und meinem Bruder (Erbschaft). soll ich einen rechtsanwalt einschalten .
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 28.11.2019 um 23:08:56
 
Wenn man die wirtschaftlichen Nachteile nicht belegen kann, Du also nichts vorweisen kannst, das für Dritte (hier die EBH) Deine Angaben plausibel darstellt, dann kann man das auch nicht geltend machen.

Dann bliebe in der Tat nur die Hinnahme Mehrstaatigkeit nach §12 (1) Nr. 3 StAG.
Aber immer schön daran denken, die Bemühungen auch zu dokumentieren.
Denn die fortwährenden Bemühungen sind wichtig, nicht die Meinung, man bekäme sowieso nie eine Geburtsurkunde von dem Großvater.

Was soll ein Rechtsanwalt bringen?
Er kann die EBH nicht zwingen, wenn da nichts ist, was zwingend ist.
Und er kann die durch die Rechtslage etablierten Fristen und Zeitabläufe nicht verkürzen, nur weil jemand meint absehen zu können, dass Bemühungen erfolglos verlaufen werden.

Gruß
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Antwort #4 - 29.11.2019 um 08:17:49
 
Danke, T.P.2013, für diese sehr gute Antwort. Besser hätte ich es nicht sagen können.

Wenn Ägypten die Geburtsurkunde des Großvaters verlangt, diese aber mangels Geburtsregistrierung nicht beschafft werden kann, gibt es doch bestimmt ein Ersatzdokument. Du musst Dich auf jeden Fall weiter bemühen und diese Bemühungen auch dokumentieren.

Und was die Mehrstaatigkeit wegen des Grundstückes bzw. des Erbes angeht, bist Du in der Nachweispflicht, siehe die Antwort von T.P.2013.
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Antwort #5 - 29.11.2019 um 09:59:22
 
Danke schon, ich versuche mal weiter meine Bemühungen zu dokumntieren.
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Antwort #6 - 29.11.2019 um 10:58:15
 
Ich hab hier gefühlt dreimal geschrieben aber nie abgeschickt...

Bei möglichem Erbe ist doch eine pauschale HvM nicht gegeben, weil der potentielle wirtschaftliche Nachteil abstrakt und in der Zukunft liegt.  Selbst wenn er eingebürgert wird, fehlt der konkrete wirtschaftliche Nachteil.

Anders wäre es, wenn durch die Ausbürgerung unmittelbar die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden würde.
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Antwort #7 - 23.03.2020 um 13:50:00
 
Hallo,

ich würde einen Anwalt in Ägypten einschalten. Sie wissen ganz genau, wie man mit den Behörden in Ägypten zurechtkommen können.
Die zuständige Behörde für die Ausbürgerung ist "Passports, Emigration & Nationality Administration" in Abasia. Dort kannst du jemanden (Freund/verwandte/Anwalt) beauftragen, den der Ablauf deines Antrags zu verfolgen. Dafür brauchst du deine Antragsnummer, die du beim Konsulat fordern kannst. Außerdem kannst du fragen, wie und wovon man die fehlenden Unterlagen nachreichen kann. Wie gesagt, sie wissen meistens, wie es eigentlich (schneller) geht.
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Antwort #8 - 24.03.2020 um 11:30:35
 
ja einen Freund hat auch da vorort nachgefragt, die Behörden sind bei uns doch schwierig, oder sie machen es schwer. ich hab mit verschiedenen Möglichkeiten und Methoden aber leider hat es nicht geklappt. sie sind der Meinung ich muss die Geburtsurkunde von meinem großvater holen. der Großvater hatte niemals eine GEburtsurkunde, oder das er im Land überhaupt regstriert. das ist ja Mist.  unentschlossen
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Antwort #9 - 30.04.2020 um 08:28:43
 
Die Geburtsurkunde von Großvater muss abgelegt werden. Allerdings gibt es ja Ausnahmefälle wie in deinem Fall. Ich habe ein Freund, der 62 Jahre alt ist und seinen Vater sowie Großvater sind gestorben. Er konnte auch keine Geburtsurkunde vorliegen und hats trotzdem funktioniert. Er hat nach 7 Monate die Entlassungsurkunde erhalten.
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Antwort #10 - 01.07.2020 um 12:50:06
 
Hallo,
bei mir besteht das gleiche Problem. Sei letztem Jahr September versuche ich die Geburtsurkunde meines verstorbenen Opas zu bekommen. Leider bis heute ohne Erfolg. Ich weiss nun auch nicht mehr, was ich noch machen kann.
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Antwort #11 - 01.07.2020 um 15:05:09
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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