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Angaben zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.391 mal)
Globetrotter2015
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Angaben zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
26.11.2019 um 19:02:54
 
Ja es geht um Einbürgerung nach §9

Ich habe zwar viel gelesen, was meine ausländische Frau alles angeben muss, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen aber bin erstaunt darüber, was ich als deutscher angeben muss um nachzuweisen, dass ich deutscher bin. (Zumal ich davon vorher nie etwas gelesen haben) 
Dass der Staat kein Buch über uns "Bürger" führt beruhigt zwar aber verwundert auch, den Spruch "das müssten die Kollegen vom Bürgeramt die mir alle 10 Jahre den Ausweis ausstellen ihnen sagen können" hat die Sachbearbeiterin gar nicht verstanden.

Was mich verwundert bzw. was direkt meine Frage ist, manche Fragen fallen mir schwer zu beantworten, daher ist die Frage wie genau will das Amt die Angaben.

Wohnorte seit Geburt:
ich bekomme die Jahreszahlen vor 1992 gar nicht zusammen und wüsste gar nicht wo ich die raussuchen soll. (Alles in der DDR und dann Deutschland) Auch weiß ich gar nicht so recht wo ich als Jugendlicher gemeldet war, da ich immer in Berlin zur Schule gegangen bin, aber in Brandenburg gewohnt habe.

Eheschließungen evtl. Scheidungen der Eltern
Beides war 1980 in der DDR, wo bekommt man das heutzutage her. (Meine Mutter hat mich mit großen Augen angeguckt)

Wohnorte meine Mutter seit Geburt
Mal abgesehen davon, dass 4 Spalten nicht ausreichen ist hier dasselbe Problem wie bei mir. Keine Ahnung in welchem Jahr sich man wo gemeldet hat. (Ich rede jetzt nicht von den letzten 10 Jahren sondern von den 50 davor)

Jetzt natürlich noch alle Parameter von oben für die Großeltern, Fragen kann ich da leider nichts, Sie leben zwar noch aber ich bin froh, dass sie mich erkennen.
Sicherlich bekomme ich das Hochzeitsdatum noch hin
aber Standesamt, Gericht und Wohnorte seit Geburt. Da würde ich  Eintragen wo sie die letzten 80 Jahre gelebt haben, aber ob das stimmt und was sie in Ihrer wilden Jugend getrieben haben werde ich nicht mehr heraus bekommen.

Auch nicht Zum Wehrdienst und wo Opa (falls überhaupt) er an der Front gekämpft hat wird schwierig.

Daher meine Frage, wie relevant sind diese Infos wirklich um sicher zu gehen, ob ich deutscher bin.


Nachtrag, so wie ich das lesen geht es bis zu den Urgroßeltern zurück (kann das sein ?)

Ich bin Person 1.1
2.1 sind die Eltern von 1.1 (meine Eltern)
3.1 sind die Eltern von 2.1 (meine Großeltern)
4.1 sind die Eltern von 3.1 (meine Urgroßeltern)  <- darüber weiß ich gar nichts. Kann man das frei lassen ?

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reinhard
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Antwort #1 - 26.11.2019 um 19:11:42
 
Hast Du denn einen Staatsagenhörigkeitsausweis beantragt?

Wer sagt, dass Du die oben genannten Nachweise liefern musst? An wen?

Deine Frau will vermutlich ein Recht auf vorzeitige Einbürgerung damit begründen, dass Du Deutscher bist. Das müsstest Du dann natürlich nachweisen.
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Antwort #2 - 26.11.2019 um 20:18:20
 
reinhard schrieb am 26.11.2019 um 19:11:42:
Hast Du denn einen Staatsagenhörigkeitsausweis beantragt?

Wer sagt, dass Du die oben genannten Nachweise liefern musst? An wen?

Deine Frau will vermutlich ein Recht auf vorzeitige Einbürgerung damit begründen, dass Du Deutscher bist. Das müsstest Du dann natürlich nachweisen.


Nein es ist nur für die Einbürgerung meiner Frau, die sich aufgrund  unserer Ehe einbürgern will. Und ich soll das Formular ausfüllen und Ihren Unterlagen beifügen.

Das ich das Nachweisen muss, wundert mich. Denn wieso hat der Staat Sorge, dass ich nicht deutscher bin, dann müsste doch in deren System etwas kaputt sein, dass sie mir seit meiner Geburt einen deutschen Ausweis aushändigen.

Die Frage ist aber eher, wie relevant die Fragen für die Einbürgerung meiner Frau sind. Zweifelt man aufgrund meiner Unwissenheit über meine Großeltern oder nicht Vollständigen Infos meine Staatsangehörigkeit an? Ich kann es ja nur nach Besten wissen beantworten mehr nicht.
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reinhard
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Antwort #3 - 26.11.2019 um 21:24:39
 
Es ist relevant. Falls Du kein Deutscher bist, kann sie nicht vorzeitig eingebürgert werden.

Dann beantworte die Fragen, die Du beantworten kannst, die anderen nicht. Einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen kannst Du, wenn Du willst, parallel dazu.
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Antwort #4 - 26.11.2019 um 21:56:27
 
reinhard schrieb am 26.11.2019 um 21:24:39:
Einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen kannst Du, wenn Du willst, parallel dazu.



Hat das zukünftig irgendwelche Vorteile  Smiley
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Antwort #5 - 26.11.2019 um 23:20:35
 
Moin,

Deine Frau kann nur nach §9 eingebürgert werden, wenn belegt ist, daß Du Deutscher bist. Der Reisepass/Perso ist erstmal nur ein Indiz.
Ich hätte ähnliche Probleme wie Du gehabt aber schau mal ins StAG §3 (2).
Also alte Pässe/Ausweise suchen. Ich hatte flott mein Zeugnis vom Grundwehrdienst zur Hand, das reichte. (War auch lange genug her).

Gruß,
Norbert
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reinhard
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Antwort #6 - 27.11.2019 um 11:31:41
 
Globetrotter2015 schrieb am 26.11.2019 um 21:56:27:
Hat das zukünftig irgendwelche Vorteile  Smiley


Ja, Deine Frau kann eingebürgert werden, und sie braucht keinen weiteren Nachweis außer diesen Ausweis.
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