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Reisen vor Umschreibung NE (Gelesen: 1.085 mal)
stefo
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25.11.2019 um 21:19:03
 
Liebe Forumsmitglieder, da ich mir nicht ganz sicher bin, in welches Unterforum meine Frage gehört, steht sie nun hier:

Mein Mann, nicht-EU Ausländer mit NE, hat seit August 2019 einen neuen Reisepass, im Heimatland erhalten. Die Wiedereinreise nach Deutschland erfolgte problemlos im September mit beiden Pässen und eAT. Aufgrund der Personalsituation in der ABH hat er erst im Januar einen Termin zur Umschreibung der NE. Der neue Pass musste bereits deutlich vor Ablauf des alten Passes ausgestellt werden, da das Land sein Passwesen komplett umgestellt hat. Das "Ablaufdatum" der Karte ist auch noch nicht erreicht.

Im Februar möchte er gerne für 4 Wochen verreisen. Ich gehe davon aus, dass zu dem Zeitpunkt der neue eAT noch nicht vorliegen wird, sondern irgendwann während seiner Abwesenheit eintreffen wird. Daher ist meine Frage, ob das Reisen mit zwei Pässen und altem eAT auch noch möglich ist, wenn der alte Pass bereits seit mehr als 6 Monaten ungültig gestempelt ist UND der neue eAT bereits beantragt ist oder sich schon bei der ABH befindet oder sogar schon (durch mich) abgeholt wurde.

Ich vermute ja, da die NE selbst ja nicht erloschen ist, möchte mich aber gerne absichern, bevor wir den Flug bucht.

Danke schon mal!
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Petersburger
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Antwort #1 - 25.11.2019 um 22:17:16
 
Das sollte absolut problemlos funktionieren.

"Sollte" schreibe ich nur, weil es bei Fluggesellschaften immer mal Unwissen gibt, die dann zu Diskussionen beim Einchecken führen.

Die NE als Aufenthaltstitel gilt unbefristet - auch zwei Jahre nach Ablauf des ihr "zugeschriebenen" Passes -, die Kartennutzung ist befristet.
Aber für die Einreise ist die Kartennutzungsmöglichkeit uninteressant.
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stefo
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Antwort #2 - 26.11.2019 um 20:32:49
 
Danke Petersburger, das hatte ich auch so vermutet. Habe gerade noch mal nachgeschaut, die Karte ist sogar noch bis 2024 gültig.
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Petersburger
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Antwort #3 - 26.11.2019 um 20:43:56
 
Lass mich mal Krümel zählen, weil es eben ungenaue Formulierungen sind, die dann Ärger verursachen:
stefo schrieb am 26.11.2019 um 20:32:49:
die Karte ist sogar noch bis 2024 gültig.

ist nicht korrekt.
Richtig ist: Die Karte [die elektronischen Funktionen] kann sogar noch bis 2024 genutzt werden.

Die durch die Karte dokumentierte Erlaubnis - die Niederlassungserlaubnis - dagegen ist unbefristet gültig.


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